Versicherungsmakler

Glossar

Beratungs- und Dokumentationspflicht

Jeder Versicherungsvermittler muss Sie nach Ihren Wünschen fragen, Sie beraten und schriftlich festhalten, warum er Ihnen einen Vertrag rät. Dieses Papier heißt Beratungsprotokoll.

Begriff
Beratungs- und Dokumentationspflicht
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Wie ausführlich die Beratung sein muss, hängt davon ab, wie schwierig der Vertrag ist und was Sie brauchen. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung verlangt mehr Fragen als eine Reiseversicherung.

Sie können auf Beratung und Protokoll verzichten, aber nur mit einer eigenen Unterschrift auf einem gesonderten Blatt. Bei einem Abschluss per Internet oder Telefon reicht eine E-Mail oder ein ähnlicher Text.

Wer verzichtet, kann einen Beratungsfehler später kaum noch beweisen. Der Vermittler muss Sie auf diesen Nachteil hinweisen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 61 VVG, Beratung und Dokumentation, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Büro oder ein Büro, das nicht in dieses Verzeichnis gehört, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.