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Werkzeug
Für jeden, der in Deutschland wohnt, sind 2 Versicherungen Pflicht: die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Wer ein Auto, ein Motorrad oder einen Anhänger hält, braucht dazu eine Kfz-Haftpflicht mit mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden. Für Hunde, die Jagd und Drohnen gelten eigene Pflichten. Das Werkzeug zeigt in 4 Fragen, welche davon für Sie gelten.
Für Sie sind 2 Versicherungen Pflicht.
Das ist keine Bedarfsanalyse. Hier steht nur, was ein Gesetz vorschreibt. Welche Versicherung darüber hinaus sinnvoll ist, hängt von Ihrer Lage ab und gehört in eine Beratung.
Wer ein Auto, ein Motorrad oder einen Anhänger hält, muss eine Kfz-Haftpflicht abschließen. Sie muss mindestens 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1,3 Millionen Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden decken, jeweils je Unfall. Wer ohne sie fährt oder es einem anderen erlaubt, macht sich strafbar: Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Die Kfz-Haftpflicht zahlt nur die Schäden der anderen, nicht die am eigenen Auto.
Wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert sein, gesetzlich oder privat. Ein privater Tarif darf höchstens 5.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr vorsehen, sonst erfüllt er die Pflicht nicht. Mit der Krankenversicherung kommt die Pflegeversicherung: Wer gesetzlich versichert ist, ist automatisch dabei. Wer privat versichert ist, muss eine private Pflegeversicherung abschließen.
Die Hundehaftpflicht regelt jedes Land selbst. Für jeden Hund verlangen sie Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für große oder gefährliche Hunde. In 6 Ländern gilt sie nur für gefährliche Hunde, nämlich in Baden-Württemberg, Brandenburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen. Gar nicht vorgeschrieben ist sie in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern. Was als gefährlicher Hund gilt, bestimmt das Landesrecht, meist über eine Liste von Rassen oder über einen Vorfall mit dem Hund.
| Land | Pflicht | Was gilt | Wo es steht |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | nur für gefährliche Hunde | In Baden-Württemberg gibt es keine Pflicht für alle Hunde. Wer einen Kampfhund hält, braucht eine Erlaubnis, und die gibt es in der Regel nur mit einer Haftpflicht. | Polizeiverordnung über gefährliche Hunde § 3 |
| Bayern | keine Pflicht im Landesrecht | In Bayern schreibt kein Gesetz eine Hundehaftpflicht vor. Für einen Kampfhund kann die Gemeinde sie verlangen. | Landesstraf- und Verordnungsgesetz Art. 37 |
| Berlin | für jeden Hund | In Berlin brauchen Sie für jeden Hund vom ersten Tag an eine Haftpflicht über mindestens 1 Million Euro. | Hundegesetz Berlin § 14 |
| Brandenburg | nur für gefährliche Hunde | In Brandenburg brauchen Sie eine Haftpflicht nur für einen Hund, den die Behörde als gefährlich eingestuft hat. | Hundehalterverordnung § 6, Ordnungsbehördengesetz § 17 |
| Bremen | für jeden Hund | In Bremen brauchen Sie seit Juli 2025 für jeden Hund eine Haftpflicht. | Bremisches Hundegesetz § 6 |
| Hamburg | für jeden Hund | In Hamburg brauchen Sie für jeden Hund eine Haftpflicht über mindestens 1 Million Euro. | Hundegesetz Hamburg § 12 |
| Hessen | nur für gefährliche Hunde | In Hessen brauchen Sie eine Haftpflicht nur für einen gefährlichen Hund. Dazu zählen auch bestimmte Rassen wie Pitbull-Terrier und Rottweiler. | Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung § 71a |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Pflicht im Landesrecht | In Mecklenburg-Vorpommern schreibt derzeit keine Vorschrift eine Hundehaftpflicht vor. | Hundehalterverordnung 2022, ohne Regel zur Versicherung |
| Niedersachsen | für jeden Hund | In Niedersachsen brauchen Sie für jeden Hund ab sechs Monaten eine Haftpflicht. | Niedersächsisches Hundegesetz § 5 |
| Nordrhein-Westfalen | für große oder gefährliche Hunde | In Nordrhein-Westfalen brauchen Sie eine Haftpflicht für jeden Hund ab 40 Zentimeter Schulterhöhe oder 20 Kilo und für gefährliche Hunde. | Landeshundegesetz § 11 |
| Rheinland-Pfalz | nur für gefährliche Hunde | In Rheinland-Pfalz brauchen Sie eine Haftpflicht nur für einen gefährlichen Hund. | Landesgesetz über gefährliche Hunde § 4 |
| Saarland | nur für gefährliche Hunde | Im Saarland brauchen Sie eine Haftpflicht nur für einen gefährlichen Hund, etwa einen, der schon gebissen hat. | Polizeiverordnung über gefährliche Hunde § 2 |
| Sachsen | nur für gefährliche Hunde | In Sachsen brauchen Sie eine Haftpflicht nur für einen gefährlichen Hund. | Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Hunden § 5 |
| Sachsen-Anhalt | für jeden Hund | In Sachsen-Anhalt brauchen Sie für jeden Hund spätestens drei Monate nach seiner Geburt eine Haftpflicht. | Hundegesetz Sachsen-Anhalt § 2 |
| Schleswig-Holstein | für jeden Hund | In Schleswig-Holstein sollen Sie für jeden Hund ab drei Monaten eine Haftpflicht abschließen. Ein Bußgeld droht aber nur, wenn ein gefährlicher Hund nicht versichert ist. | Hundegesetz Schleswig-Holstein § 6 |
| Thüringen | für jeden Hund | In Thüringen brauchen Sie für jeden Hund eine Haftpflicht. | Tiergefahrengesetz § 2 |
Einen Jagdschein bekommt nur, wer eine Jagdhaftpflicht nachweist. Sie muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 50.000 Euro für Sachschäden decken. Wer eine Drohne oder ein Flugmodell hält, braucht ebenfalls eine Haftpflicht dafür, denn beides gilt im Gesetz als Luftfahrzeug. Ob Ihre Privathaftpflicht das Fluggerät mitversichert, steht in Ihrem Vertrag.
Das Werkzeug zeigt, welche Versicherungen ein Gesetz für Privatpersonen vorschreibt. Es sagt nicht, welche Versicherung darüber hinaus für Sie sinnvoll ist und mit welcher Summe. Das hängt an Ihrer Lage, Ihrem Vermögen und Ihrer Familie und gehört in eine Beratung. Pflichten für Berufe, etwa für Ärztinnen, Anwälte oder Versicherungsvermittler, stehen hier nicht. Die Angaben haben den Stand vom 2. Oktober 2026.
Für jeden, der in Deutschland wohnt, sind die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung Pflicht. Wer ein Fahrzeug hält, braucht eine Kfz-Haftpflicht. Für Hunde gilt je nach Bundesland eine Haftpflicht, für Jäger und Halter von Drohnen ebenso.
Nein, eine Privathaftpflichtversicherung schreibt kein Gesetz vor. Die Verbraucherzentrale zählt sie trotzdem zu den wichtigsten Versicherungen, weil Schadensersatz für einen Schaden an anderen Menschen die Existenz bedrohen kann.
Die Hundehaftpflicht ist Ländersache. Für jeden Hund gilt sie in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen gilt sie für große oder gefährliche Hunde, in 6 weiteren Ländern nur für gefährliche. Keine Pflicht gibt es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern.
Wer ein Fahrzeug ohne Kfz-Haftpflicht fährt, macht sich strafbar. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Strafbar macht sich auch, wer einem anderen die Fahrt erlaubt, und das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Ein privater Krankenversicherungstarif darf höchstens 5.000 Euro Selbstbeteiligung im Jahr vorsehen, sonst erfüllt er die Pflicht zur Krankenversicherung nicht. Für Beamte mit Beihilfe gilt der Anteil, den die Beihilfe nicht trägt.

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