Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler
Wer beruflich Versicherungen vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausgenommen sind Vertreter, für deren Fehler eine Versicherung haftet.
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Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen beim Versicherungsmakler, im Versicherungsvertrag oder im Schadenfall begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.
Wer beruflich Versicherungen vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausgenommen sind Vertreter, für deren Fehler eine Versicherung haftet.
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Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seiner Kunden und vergleicht Angebote vieler Versicherungen. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und bietet nur deren Verträge an.
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Ein Versicherungsberater berät Sie zu Versicherungen und lässt sich dafür nur von Ihnen bezahlen. Von einer Versicherung darf er kein Geld annehmen.
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Ein Versicherungsmakler muss vor seiner Empfehlung genug Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen, damit er Ihnen einen passenden Vertrag raten kann.
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Jeder Versicherungsvermittler muss Sie nach Ihren Wünschen fragen, Sie beraten und schriftlich festhalten, warum er Ihnen einen Vertrag rät. Dieses Papier heißt Beratungsprotokoll.
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Berät Sie ein Versicherungsvermittler falsch oder vergleicht er nicht genug Angebote, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der daraus entsteht. Das gilt nicht, wenn ihn keine Schuld trifft.
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Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem jeder Versicherungsvermittler stehen muss. Dort sehen Sie, ob jemand als Makler, als Vertreter oder als Berater eingetragen ist.
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Makler, Versicherungsberater und Vertreter mit eigener Erlaubnis müssen eine Berufshaftpflicht haben. Sie zahlt, wenn ein Kunde durch einen Beratungsfehler einen Schaden erleidet, mindestens 1.276.000 Euro je Schaden.
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Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie alle Fragen der Versicherung, etwa zu Ihrer Gesundheit, wahr und vollständig beantworten. Im Gesetz heißt das vorvertragliche Anzeigepflicht.
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