Versicherungsmakler

Glossar zu Versicherungsvermittlung und Versicherungsvertrag

Das Glossar erklärt in einfachen Worten Begriffe, die Ihnen beim Versicherungsmakler, im Versicherungsvertrag oder im Schadenfall begegnen. Jede Erklärung beginnt mit ein bis zwei Sätzen und nennt danach ihre Quelle.

9 Begriffe

Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler

Wer beruflich Versicherungen vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausgenommen sind Vertreter, für deren Fehler eine Versicherung haftet.

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Versicherungsmakler und Versicherungsvertreter

Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag seiner Kunden und vergleicht Angebote vieler Versicherungen. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und bietet nur deren Verträge an.

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Versicherungsberater

Ein Versicherungsberater berät Sie zu Versicherungen und lässt sich dafür nur von Ihnen bezahlen. Von einer Versicherung darf er kein Geld annehmen.

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Marktvergleich des Versicherungsmaklers

Ein Versicherungsmakler muss vor seiner Empfehlung genug Angebote verschiedener Versicherungen vergleichen, damit er Ihnen einen passenden Vertrag raten kann.

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Beratungs- und Dokumentationspflicht

Jeder Versicherungsvermittler muss Sie nach Ihren Wünschen fragen, Sie beraten und schriftlich festhalten, warum er Ihnen einen Vertrag rät. Dieses Papier heißt Beratungsprotokoll.

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Haftung des Versicherungsvermittlers

Berät Sie ein Versicherungsvermittler falsch oder vergleicht er nicht genug Angebote, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der daraus entsteht. Das gilt nicht, wenn ihn keine Schuld trifft.

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Vermittlerregister

Das Vermittlerregister ist ein öffentliches Verzeichnis, in dem jeder Versicherungsvermittler stehen muss. Dort sehen Sie, ob jemand als Makler, als Vertreter oder als Berater eingetragen ist.

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Berufshaftpflicht des Versicherungsvermittlers

Makler, Versicherungsberater und Vertreter mit eigener Erlaubnis müssen eine Berufshaftpflicht haben. Sie zahlt, wenn ein Kunde durch einen Beratungsfehler einen Schaden erleidet, mindestens 1.276.000 Euro je Schaden.

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Pflicht, Gesundheitsfragen ehrlich zu beantworten

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, müssen Sie alle Fragen der Versicherung, etwa zu Ihrer Gesundheit, wahr und vollständig beantworten. Im Gesetz heißt das vorvertragliche Anzeigepflicht.

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