Versicherungsmakler

Glossar

Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler

Wer beruflich Versicherungen vermittelt, braucht dafür eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Ausgenommen sind Vertreter, für deren Fehler eine Versicherung haftet.

Begriff
Erlaubnispflicht für Versicherungsvermittler
Stand
2. Oktober 2026

Was dahinter steckt

Die IHK gibt die Erlaubnis nur, wenn der Vermittler zuverlässig ist, keine Schulden hat, die ihn in Bedrängnis bringen, eine Berufshaftpflicht nachweist und eine Prüfung über sein Fachwissen bestanden hat. Fehlt einer dieser Punkte, lehnt sie ab.

Die Erlaubnis gilt nicht nur für den Abschluss neuer Verträge. Auch wer Kunden bei bestehenden Verträgen betreut, etwa im Schadenfall, braucht sie.

Ein Vertreter, der nur für eine Versicherung arbeitet oder für mehrere, die nicht miteinander konkurrieren, braucht keine eigene Erlaubnis, wenn diese Versicherungen für ihn haften. Im Vermittlerregister muss aber auch er stehen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Paragraf 34d Gewerbeordnung, Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.