Glossar
Berufshaftpflicht des Versicherungsvermittlers
Makler, Versicherungsberater und Vertreter mit eigener Erlaubnis müssen eine Berufshaftpflicht haben. Sie zahlt, wenn ein Kunde durch einen Beratungsfehler einen Schaden erleidet, mindestens 1.276.000 Euro je Schaden.
- Begriff
- Berufshaftpflicht des Versicherungsvermittlers
- Stand
- 2. Oktober 2026
Was dahinter steckt
Für alle Schäden eines Jahres zusammen muss sie mindestens 1.919.000 Euro decken. Die Versicherung muss in der ganzen Europäischen Union und im Europäischen Wirtschaftsraum gelten.
Ohne diesen Nachweis gibt die IHK keine Erlaubnis. Die Summen werden in Abständen an die Preisentwicklung in Europa angepasst.
Für einen Vertreter ohne eigene Erlaubnis haftet stattdessen die Versicherung, für die er arbeitet.
Quellen und Methodik
Quellen und Lizenzen
- Paragraf 12 VersVermV, Versicherungsumfang, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
Einsatz von Sprachmodellen
Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.
Korrekturweg
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Stand dieser Angaben: 2. Oktober 2026.