Versicherungsmakler

Ratgeber

Was unterscheidet einen Versicherungsmakler vom Vertreter?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Ein Versicherungsmakler arbeitet in Ihrem Auftrag und sucht unter vielen Versicherungen den passenden Vertrag. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und verkauft deren Verträge. Welchen Status jemand hat, steht in seiner Erstinformation und im Vermittlerregister. Zum 1. Juli 2026 waren dort 47.244 Makler und 97.780 gebundene Vertreter eingetragen.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis
47.244
DIHK, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Gebundene Vertreter ohne eigene Erlaubnis
97.780
DIHK, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Vertreter mit eigener Erlaubnis
27.272
DIHK, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Runder Besprechungstisch mit zwei leeren Stühlen, Ordnern und einem Laptop in einem hellen Büro
Am Besprechungstisch zeigt sich erst im Gespräch, ob ein Makler oder ein Vertreter Sie berät. Bild: KI generiert.

Für wen Makler und Vertreter arbeiten

Ein Vertreter arbeitet für eine oder mehrere Versicherungen und verkauft deren Verträge. Ein Makler arbeitet für Sie und sucht unter vielen Versicherungen die passende aus. Am Schild über der Tür sehen Sie den Unterschied oft nicht.

Beide sprechen über dieselben Produkte und sitzen oft in ähnlichen Büros. Klarheit bringt erst die Frage nach dem Status. Wer eine eigene Erlaubnis hat, bekommt sie von der Industrie- und Handelskammer, kurz IHK. In dieser Erlaubnis steht ausdrücklich, ob jemand als Makler oder als Vertreter arbeitet.

Im Register standen am 1. Juli 2026 zwischen 338 Versicherungsberatern und 97.780 gebundenen Vertretern. Makler mit Erlaubnis kamen auf 47.244, Vertreter mit eigener Erlaubnis auf 27.272. Händler, die eine Versicherung nur als Zusatz zu ihrer Ware vermitteln, etwa beim Kauf eines Geräts, können sich von der Erlaubnis befreien lassen.

Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter und Versicherungsberater im Vergleich, mit der Zahl der Einträge im Vermittlerregister am 1. Juli 2026.
FrageVersicherungsmaklerVersicherungsvertreterVersicherungsberater
Für wen arbeitet er?Für SieFür eine oder mehrere VersicherungenFür Sie
Welche Angebote zeigt er?Angebote mehrerer VersichererNur die der Versicherungen, für die er arbeitetAngebote des Marktes, bevorzugt solche ohne Provision
Wer bezahlt ihn?Die Versicherung, über die Provision im BeitragDie Versicherung, über die Provision im BeitragSie selbst, über ein Honorar
Braucht er eine eigene Erlaubnis der IHK?Ja, nur Händler mit Zusatzversicherung nichtJa, außer gebundene Vertreter und HändlerJa
Einträge im Register am 1. Juli 202647.244 mit Erlaubnis, 595 Händler27.272 mit Erlaubnis, 97.780 gebunden, 5.581 Händler338

5 Arten von Versicherungsvermittlern im Register

Hinter Makler und Vertreter stehen fünf Formen, die das Vermittlerregister auseinanderhält. Sie unterscheiden sich darin, wer die Erlaubnis hat, wer für Fehler haftet und wie groß die Auswahl ist.

  • Der Versicherungsmakler hat eine eigene Erlaubnis der IHK und eine eigene Berufshaftpflicht. Er arbeitet in Ihrem Auftrag und wählt aus dem Markt.
  • Der Versicherungsvertreter mit Erlaubnis hat ebenfalls eine eigene Erlaubnis, arbeitet aber im Auftrag der Versicherungen, die er vertritt. Im Alltag heißt er oft Mehrfachagent.
  • Der gebundene Versicherungsvertreter braucht keine eigene Erlaubnis, weil die Versicherung uneingeschränkt für ihn haftet. Er arbeitet nur für eine Versicherung oder für mehrere, deren Produkte nicht miteinander konkurrieren. Mit 97.780 Einträgen ist er die größte Gruppe.
  • Händler, die Versicherungen nur als Zusatz zu ihrer Ware oder Dienstleistung vermitteln, können sich auf Antrag von der Erlaubnis befreien lassen. Im Register heißen sie produktakzessorische Vermittler.
  • Der Versicherungsberater berät und vermittelt in Ihrem Auftrag, lässt sich aber nur von Ihnen bezahlen. Geld von Versicherungen darf er dafür nicht annehmen.

Niemand darf zugleich Makler oder Vertreter und Versicherungsberater sein. Ein Versicherungsberater kann deshalb nie zugleich als Makler eine Provision verdienen.

Ganz ohne Eintrag bleiben manche Verkäufer im Nebenberuf. Wer zu einem Gerät oder einer Reise eine passende Versicherung verkauft, braucht keine Erlaubnis, solange der Beitrag im Jahr höchstens 600 Euro beträgt. Bei Dienstleistungen von höchstens drei Monaten liegt die Grenze bei 200 Euro je Person. Diese Verkäufer finden Sie deshalb nicht im Register.

Was eine eigene Erlaubnis über den Vermittler aussagt

Eine eigene Erlaubnis bekommt nur, wer der IHK vier Dinge nachweist. Er muss zuverlässig sein und in geordneten finanziellen Verhältnissen leben. Dazu kommen eine Berufshaftpflicht und eine bestandene Sachkundeprüfung vor der IHK. Das gilt für Makler, für Vertreter mit Erlaubnis und für Versicherungsberater.

Der gebundene Vertreter braucht diese Erlaubnis nicht. Er steht trotzdem im Register, denn die Versicherung meldet ihn dort an und übernimmt damit die Haftung für seine Fehler. Ein Eintrag bedeutet also nicht immer, dass jemand eine eigene Erlaubnis hat. Er zeigt, als was jemand arbeiten darf und wer für ihn einsteht.

In 5 Schritten den Status Ihres Vermittlers prüfen

Sie müssen dem Auftreten nicht glauben, denn es gibt ein öffentliches Register. Jede IHK führt es für ihre Vermittler, und alle IHKs nutzen dafür ein gemeinsames Portal. Darin finden Sie jeden Versicherungsvermittler, der sich eintragen lassen muss.

  1. Lassen Sie sich beim ersten Kontakt die Erstinformation geben. Das ist ein Blatt mit den Pflichtangaben des Vermittlers.
  2. Suchen Sie darin den Status: Makler, Vertreter mit Erlaubnis, gebundener Vertreter, produktakzessorischer Vermittler oder Versicherungsberater.
  3. Notieren Sie die Registrierungsnummer, die ebenfalls in der Erstinformation steht.
  4. Geben Sie die Nummer auf vermittlerregister.info ein und vergleichen Sie den Eintrag mit der Erstinformation.
  5. Weicht beides voneinander ab oder fehlt die Erstinformation, fragen Sie schriftlich nach und unterschreiben Sie vorerst nichts.

Wer im Vermittlerregister prüfen will, findet dort jeden Eintrag über die Registrierungsnummer oder über Name und Anschrift.

Welche Pflichten Makler und Vertreter gemeinsam haben

Viele Pflichten gelten für jeden Versicherungsvermittler, egal ob Makler oder Vertreter. Beide müssen Sie beraten, bevor Sie einen Vertrag abschließen. Berät einer von beiden Sie falsch und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, muss er ihn ersetzen. So hat es der Bundesgerichtshof 2017 für Beratungsfehler vor dem Abschluss bestätigt.

Getrennt wird bei der Auswahl. Der Makler muss für seinen Rat eine ausreichend große Zahl von Versicherern und Verträgen vergleichen. Beschränkt er sich auf wenige, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen und deren Namen nennen. Der Vertreter muss Ihnen sagen, für welche Versicherungen er arbeitet und ob er nur für sie tätig ist.

Auch bei der Haftung trennt sich der Weg. Der Makler haftet selbst und braucht dafür eine eigene Berufshaftpflicht. Sie muss mindestens 1.276.000 Euro je Schaden und 1.919.000 Euro für alle Schäden eines Jahres abdecken. Beim gebundenen Vertreter haftet die Versicherung, für die er arbeitet.

Weiterbilden müssen sich Makler, Vertreter und Berater gleichermaßen, mindestens 15 Stunden im Jahr. Das gilt auch für Mitarbeiter, die Sie direkt beraten.

Was der Unterschied im Schadenfall für Sie bedeutet

Im Schadenfall zeigt sich der Auftrag am deutlichsten. Auch das gehört dazu, was ein Versicherungsmakler macht: Er muss Ihnen helfen, wenn ein Schaden passiert. Das hat der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht für Zivilsachen, 2017 klargestellt.

In derselben Entscheidung ging es um Fristen aus den Versicherungsbedingungen. Der Makler kann sich nicht darauf berufen, Sie hätten solche Fristen selbst kennen müssen. Sie haben ihn ja gerade als Fachmann beauftragt, damit er Ihre Ansprüche durchsetzt.

Auch ein Vertreter wirkt im Schadenfall mit, denn das Gesetz zählt diese Hilfe zur Arbeit jedes Vermittlers. Er steht aber im Lager der Versicherung, die über die Höhe Ihrer Entschädigung entscheidet. Das macht ihn nicht zum schlechteren Ansprechpartner, Sie sollten den Gegensatz aber kennen.

Welcher Vermittler passt zu Ihrer Lage?

Wollen Sie Angebote mehrerer Versicherungen vergleichen?

Ja

Wollen Sie die Beratung selbst und getrennt bezahlen?

Ja

Ein Versicherungsberater passt zu diesem Wunsch. Rechnen Sie mit einer längeren Suche, denn bundesweit gab es am 1. Juli 2026 nur 338.

Nein

Ein Versicherungsmakler deckt beides ab. Fragen Sie ihn, welche Versicherer er für seinen Rat verglichen hat.

Nein

Wollen Sie bei einer Versicherung bleiben, mit der Sie zufrieden sind?

Ja

Ein Vertreter dieser Versicherung ist der kurze Weg. Er zeigt Ihnen aber nur die Verträge der Häuser, für die er arbeitet.

Nein

Klären Sie zuerst, was Sie absichern wollen. Danach fällt die Wahl zwischen Makler und Vertreter leichter.

Woran Sie einen Makler nicht erkennen

Am Namen eines Büros erkennen Sie den Status nicht. Wörter wie Agentur, Fachmakler oder unabhängig sind Selbstbezeichnungen und Werbung, keine Angaben aus dem Register.

Auch Kartendaten verraten den Status nicht. Die Büros in diesem Verzeichnis stammen aus OpenStreetMap, einer frei bearbeitbaren Weltkarte, und die Karte kennt kein Feld für den Status eines Vermittlers. Ein Büro in Ihrer Nähe kann deshalb die Agentur einer Versicherung sein, auch wenn sein Name nach Makler klingt.

Sicher ist nur die Abfrage im Vermittlerregister. Dort steht der Status zusammen mit der Registrierungsnummer, und zwar für jeden Vermittler einzeln. Prüfen Sie deshalb jedes Büro, mit dem Sie ins Gespräch kommen, selbst über seine Nummer oder seinen Namen.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen einem Versicherungsmakler und einem Versicherungsvertreter?

Ein Versicherungsmakler arbeitet in Ihrem Auftrag und vergleicht die Angebote mehrerer Versicherer. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und bietet nur deren Verträge an. Der Makler haftet mit seiner eigenen Berufshaftpflicht, beim gebundenen Vertreter haftet die Versicherung.

Woran erkenne ich, ob mein Versicherungsvermittler Makler oder Vertreter ist?

Den Status Ihres Versicherungsvermittlers finden Sie in seiner Erstinformation. Dieses Blatt muss er Ihnen beim ersten Kontakt geben, zusammen mit seiner Registrierungsnummer. Mit der Nummer prüfen Sie den Eintrag auf vermittlerregister.info.

Braucht ein gebundener Versicherungsvertreter eine eigene Erlaubnis?

Nein, ein gebundener Versicherungsvertreter braucht keine eigene Erlaubnis. Die Versicherung, für die er arbeitet, haftet uneingeschränkt für seine Fehler. Im Vermittlerregister ist er trotzdem eingetragen.

Darf ein Versicherungsvertreter für mehrere Versicherungen arbeiten?

Ja, ein Versicherungsvertreter darf für mehrere Versicherungen arbeiten. Als gebundener Vertreter ohne eigene Erlaubnis geht das nur, wenn deren Produkte nicht miteinander konkurrieren. Er muss Ihnen sagen, für welche Versicherungen er tätig ist.

Wie hoch muss die Berufshaftpflicht eines Versicherungsmaklers sein?

Die Berufshaftpflicht eines Versicherungsmaklers muss mindestens 1.276.000 Euro für jeden Schaden abdecken. Für alle Schäden eines Jahres zusammen sind es mindestens 1.919.000 Euro.

Was sagt das Wort unabhängig über einen Versicherungsmakler aus?

Das Wort unabhängig sagt über den Status eines Versicherungsmaklers nichts aus. Verbindlich ist allein der Eintrag im Vermittlerregister. Wer so auftritt, als sei er Makler, gilt nach dem Gesetz allerdings auch als Makler und muss dessen Pflichten erfüllen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gewerbeordnung, Paragraf 34d: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Gewerbeordnung, Paragraf 11a: Register über Versicherungsvermittler, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 59: Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 60: Beratungsgrundlage des Versicherungsmaklers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 12: Umfang der Versicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 15: Information des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 7: Weiterbildung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  9. Vermittlerregister nach Paragraf 11a GewO, Recherche, DIHK Service GmbH,
  10. BGH, Urteil vom 30. November 2017, I ZR 143/16: Pflichtenkreis des Versicherungsmaklers, Bundesgerichtshof,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Büro oder ein Büro, das nicht in dieses Verzeichnis gehört, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.