Was ein Versicherungsmakler für Sie erledigt
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen, und zwar im Auftrag des Kunden. Er fragt, was Sie absichern wollen, sucht passende Angebote mehrerer Versicherer heraus und empfiehlt Ihnen einen Vertrag. Das Gesetz schreibt ihm dafür eine ausreichend große Auswahl vor. Er muss so viele Versicherer und Verträge vergleichen, dass er Ihnen nach fachlichen Maßstäben einen geeigneten Vertrag nennen kann.
Mit dem Abschluss endet die Arbeit nicht. Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht für Zivilsachen, sieht im Maklervertrag eine dauerhafte Betreuung. Ihr Makler muss im Blick behalten, ob Ihr Schutz noch passt. Ändert sich Ihr Risiko, muss er Sie ungefragt darauf hinweisen und eine Anpassung vorschlagen.
- Er fragt nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf und begründet jeden Rat.
- Er vergleicht Angebote mehrerer Versicherer und empfiehlt Ihnen einen Vertrag.
- Er hält die Beratung schriftlich fest und gibt sie Ihnen vor dem Abschluss, auf Papier oder zum Beispiel per E-Mail.
- Er prüft Ihre Verträge laufend und meldet sich, wenn sich Ihre Lage ändert.
- Er hilft Ihnen, wenn ein Schaden passiert, und achtet dabei auf Fristen.
Für wen der Versicherungsmakler arbeitet
Ein Versicherungsmakler steht auf Ihrer Seite. Ein Versicherungsvertreter arbeitet dagegen im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und bietet deren Verträge an. Beide sitzen oft in ähnlichen Büros und sprechen über dieselben Produkte. Der Unterschied liegt darin, in wessen Auftrag sie handeln.
Am häufigsten ist der gebundene Vertreter, der nur für eine Versicherung oder für mehrere nicht konkurrierende Versicherungen arbeitet. Zum 1. Juli 2026 standen 97.780 gebundene Vertreter im Vermittlerregister, gegenüber 47.244 Maklern mit Erlaubnis. Ein gebundener Vertreter braucht keine eigene Erlaubnis, weil die Versicherung für seine Fehler haftet.
Ein Makler braucht dagegen eine eigene Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer, kurz IHK. Ausgenommen sind nur Händler, die eine Versicherung als Zusatz zu ihrer Ware vermitteln. Wer so auftritt, als sei er Makler, wird übrigens auch wie ein Makler behandelt. Das Gesetz misst ihn dann an den Pflichten eines Maklers.
Wer den Versicherungsmakler bezahlt
Für die Vermittlung stellt Ihnen ein Makler in der Regel keine Rechnung. Er bekommt eine Provision von der Versicherung, und diese Provision ist in Ihrem Beitrag schon eingerechnet. Beim ersten Kontakt muss er Ihnen sagen, wie er bezahlt wird. Die genaue Höhe muss er nicht von sich aus nennen, Sie dürfen aber danach fragen.
Bezahlt wird der Makler nur, wenn ein Vertrag zustande kommt. Daraus entsteht ein eigenes Interesse, das Sie kennen sollten: Ohne Abschluss verdient er nichts. An Ihre Interessen bleibt er trotzdem gebunden. Der Bundesgerichtshof hat 2016 betont, dass der Makler der Vertraute seines Kunden ist, obwohl die Provision von der Versicherung kommt.
Wer die Beratung lieber sichtbar und getrennt bezahlt, kann einen Versicherungsberater beauftragen. Er lässt sich nur vom Kunden bezahlen und darf von Versicherungen kein Geld für die Vermittlung annehmen. Wie Provision und Honorar zusammenhängen und was ein Versicherungsmakler kostet, klären Sie am besten vor dem ersten Termin.
5 Dinge, die ein Makler dem Direktabschluss voraushat
Schließen Sie direkt bei einer Versicherung ab, sehen Sie nur deren Tarife. Ein Makler bringt Ihnen dagegen fünf Dinge, die Sie beim Abschluss ohne Vermittler so nicht bekommen.
- Er vergleicht die Angebote mehrerer Versicherer für Ihren Bedarf, statt nur einen Tarif zu zeigen.
- Er muss Ihnen sagen, warum er gerade diesen Vertrag empfiehlt, und das schriftlich festhalten.
- Berät er Sie falsch und entsteht Ihnen dadurch ein Schaden, muss er ihn ersetzen.
- Für solche Schäden hat er eine Berufshaftpflicht über mindestens 1.276.000 Euro je Schaden und 1.919.000 Euro im Jahr.
- Er prüft Ihre Verträge auch nach dem Abschluss und unterstützt Sie im Schadenfall.
Eine Grenze gibt es. Ein Makler darf seine Auswahl auf wenige Versicherer beschränken. Dann muss er Sie aber vor Ihrer Unterschrift ausdrücklich darauf hinweisen und die Namen der Versicherer nennen, die er verglichen hat. Fragen Sie deshalb früh, wie viele Anbieter er geprüft hat.
Für den Ernstfall zählt die Haftung. Ein Makler muss für einen Beratungsfehler nur dann nicht zahlen, wenn ihn keine Schuld trifft. Bewahren Sie deshalb die schriftliche Beratung auf, die er Ihnen vor dem Abschluss geben muss.
Was Ihr Makler im Schadenfall für Sie tun muss
Im Schadenfall zeigt sich, was ein Makler wert ist. Das Gesetz zählt die Mitwirkung im Schadenfall ausdrücklich zur Arbeit eines Versicherungsvermittlers. Der Bundesgerichtshof hat 2017 klargestellt, dass Ihr Makler Ihnen bei der Abwicklung eines Schadens helfen muss.
Er kann sich dabei nicht darauf berufen, Sie hätten eine Frist aus den Versicherungsbedingungen selbst kennen müssen. Sie haben ihn gerade als Fachmann eingeschaltet, damit er Ihre Ansprüche wahrt. Versäumt er eine solche Frist, kann er Ihnen gegenüber haften.
- Melden Sie den Schaden sofort Ihrem Makler und fragen Sie, welche Fristen laufen.
- Schicken Sie ihm Fotos, Rechnungen und alle Briefe der Versicherung.
- Lassen Sie sich bestätigen, wann er den Schaden an die Versicherung weitergegeben hat.
- Bewahren Sie den gesamten Schriftwechsel auf, bis der Schaden bezahlt ist.
Woran Sie einen zugelassenen Versicherungsmakler erkennen
Prüfen Sie den Status, bevor Sie etwas unterschreiben. Beim ersten Kontakt muss Ihnen jeder Vermittler ein Blatt mit seinen wichtigsten Angaben geben. Es heißt Erstinformation und nennt den Status, also Makler, Vertreter oder Berater, und die Registrierungsnummer. Das ist die Nummer, unter der er im öffentlichen Vermittlerregister steht.
Wer im Vermittlerregister prüfen will, braucht nur diese Nummer oder den Namen und den Ort. Für die Erlaubnis hat die IHK vorher geprüft, ob der Makler zuverlässig ist, geordnete Finanzen hat, eine Berufshaftpflicht nachweist und eine Sachkundeprüfung bestanden hat. Außerdem muss er sich jedes Jahr 15 Stunden weiterbilden.
Ein Werbewort wie unabhängig auf der Visitenkarte ersetzt diese Prüfung nicht. Was zählt, ist der Eintrag im Register.
Einen Versicherungsmakler in Ihrer Nähe finden
Viele Menschen suchen einen Makler in ihrer Stadt. Die Büros in diesem Verzeichnis stammen aus OpenStreetMap, einer frei bearbeitbaren Weltkarte. Wir haben die Namen aller 6.711 Versicherungsbüros im Portal ausgezählt. Nur 199 davon nennen sich Makler, das sind knapp 3 Prozent.
Den Namen einer Versicherung tragen dagegen 4.486 Büros, etwa als Agentur oder Generalvertretung, das sind 66,8 Prozent. Weitere 873 Büros sind Geschäftsstellen von Krankenkassen oder der Rentenversicherung. Die meisten Büros vor Ort sind also Vertretungen einer Versicherung und keine Maklerbüros.
Häufige Fragen
Was macht ein Versicherungsmakler?
Ein Versicherungsmakler vermittelt Versicherungen im Auftrag seiner Kunden. Er vergleicht Angebote mehrerer Versicherer, empfiehlt einen passenden Vertrag und schließt ihn ab. Danach betreut er Ihre Verträge weiter und hilft Ihnen im Schadenfall.
Hilft ein Versicherungsmakler auch im Schadenfall?
Ja, ein Versicherungsmakler muss Ihnen auch bei der Abwicklung eines Schadens helfen. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden. Der Makler kann sich dabei nicht darauf berufen, Sie hätten Fristen aus den Versicherungsbedingungen selbst kennen müssen.
Woran erkenne ich, dass ein Versicherungsmakler zugelassen ist?
Einen zugelassenen Versicherungsmakler erkennen Sie an seinem Eintrag im Vermittlerregister. Die Registrierungsnummer steht in der Erstinformation, die er Ihnen beim ersten Kontakt geben muss. Im Register sehen Sie, ob er als Makler mit Erlaubnis eingetragen ist.
Haftet ein Versicherungsmakler für eine falsche Beratung?
Ja, ein Versicherungsmakler muss den Schaden ersetzen, der Ihnen durch eine falsche Beratung entsteht. Er haftet nur dann nicht, wenn ihn an dem Fehler keine Schuld trifft. Für solche Fälle muss er eine Berufshaftpflicht über mindestens 1.276.000 Euro je Schaden haben.
Wie viele Versicherungsmakler gibt es in Deutschland?
In Deutschland waren zum 1. Juli 2026 genau 47.244 Versicherungsmakler mit Erlaubnis im Vermittlerregister eingetragen. Dazu kamen 595 Makler, die Versicherungen nur als Zusatz zu ihren Waren vermitteln. Das Register zählte insgesamt 178.810 Vermittler aller Arten.
