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Berufsunfähigkeit beantragen, wie läuft das ab?

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So beantragen Sie Ihre Berufsunfähigkeitsrente: Melden Sie die Berufsunfähigkeit sofort Ihrer Versicherung. Beantworten Sie deren Fragen und reichen Sie Arztberichte und eine genaue Beschreibung Ihrer bisherigen Arbeit ein. Danach prüft die Versicherung und muss schriftlich erklären, ob sie zahlt. Eine feste Höchstdauer für die Prüfung nennt das Gesetz nicht.

Abschlag verlangen nach einer Prüfung von
1 Monat
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 14 Absatz 2, Stand 2. Oktober 2026
Rückwirkende Zahlung in guten Verträgen
mindestens 3 Jahre
Verbraucherzentrale, Berufsunfähigkeit absichern, Stand 2. Januar 2025
Ombudsmann entscheidet verbindlich bis
10.000 Euro
Versicherungsombudsmann, Das Schlichtungsverfahren, Stand 2. Oktober 2026
Stapel geschlossener Mappen neben einem Stethoskop und einem Kugelschreiber
Für den Antrag auf die Rente sammeln Sie Arztberichte und Unterlagen zu Ihrem Beruf. Bild: KI generiert.

Wann Sie die Berufsunfähigkeit melden müssen

Melden Sie die Berufsunfähigkeit Ihrer Versicherung, sobald Sie davon wissen. Das Gesetz verlangt eine Meldung ohne schuldhaftes Zögern. Warten Sie also nicht ab, ob es von selbst besser wird.

Eine späte Meldung kann Sie Geld kosten. Manche Verträge zahlen dann nur begrenzt rückwirkend. Die Verbraucherzentrale empfiehlt deshalb Verträge, die bei einer verspäteten Meldung trotzdem mindestens drei Jahre rückwirkend zahlen. Gute Verträge zahlen außerdem rückwirkend ab dem ersten Tag Ihrer Berufsunfähigkeit.

Melden Sie sich am besten schriftlich und mit Datum. Die Versicherung sagt Ihnen dann, welche Auskünfte und Unterlagen sie braucht.

Welche Unterlagen die Versicherung beim BU-Antrag verlangt

Sie müssen der Versicherung nachweisen, dass Sie berufsunfähig sind. Das geht vor allem mit Arztberichten und einer Beschreibung Ihrer Arbeit. Die Versicherung darf jede Auskunft verlangen, die sie für ihre Prüfung braucht. Belege darf sie verlangen, soweit es Ihnen zumutbar ist, sie zu beschaffen.

  • Arztberichte, Befunde und Entlassungsberichte aus Kliniken und Reha
  • Krankschreibungen mit Datum und Dauer
  • Eine genaue Beschreibung Ihrer bisherigen Arbeit, mit den einzelnen Aufgaben und wie viel Zeit sie am Tag brauchten
  • Ihre Antworten auf die Fragen der Versicherung

Die Beschreibung Ihrer Arbeit ist oft der wichtigste Teil. Die Versicherung misst Ihre Einschränkung an Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er vor der Erkrankung aussah. Schreiben Sie deshalb auf, was Sie an einem normalen Arbeitstag getan haben und welche Aufgaben Sie heute nicht mehr schaffen.

Der Versicherungsombudsmann ist die kostenlose Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherungen. Laut seinem Jahresbericht 2025 stritten Kunden und Versicherer bei abgelehnten Anträgen häufig darüber, ob die Unterlagen den Grad der Berufsunfähigkeit ausreichend belegen. Machen Sie von allem, was Sie einreichen, eine Kopie.

Wann Sie Ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden

Für die Prüfung will die Versicherung meist bei Ihren Ärzten nachfragen. Das darf sie nur mit Ihrer Einwilligung. Ihre Ärzte dürfen ihr ohne diese Erlaubnis nichts sagen. Die Erlaubnis heißt Schweigepflichtentbindung.

Die Versicherung darf nur bei bestimmten Stellen nachfragen und nur, soweit sie die Daten für die Prüfung braucht. Dazu gehören Ärzte, Kliniken, Pflegeheime, andere Versicherer, gesetzliche Krankenkassen, Berufsgenossenschaften und Behörden. Vor jeder Abfrage muss sie Sie informieren, und Sie dürfen widersprechen.

Sie müssen keine Erlaubnis für alle Ärzte auf einmal geben. Sie dürfen jederzeit verlangen, dass die Versicherung für jede einzelne Abfrage neu fragt. Die Prüfung dauert dann etwas länger. Dafür sehen Sie genau, welche Stelle welche Daten weitergibt.

Wie lange die Prüfung der Berufsunfähigkeit dauern darf

Eine feste Höchstdauer nennt das Gesetz nicht. Die Versicherung muss zahlen, sobald sie die nötigen Prüfungen abgeschlossen hat.

Ist die Prüfung einen Monat nach Ihrer Meldung nicht fertig, dürfen Sie einen Abschlag verlangen. Das ist der Betrag, den die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss. Verzögern Sie selbst die Prüfung, etwa weil Unterlagen fehlen, verlängert sich dieser Monat. Schicken Sie verlangte Unterlagen deshalb schnell und mit Datum.

Zahlt die Versicherung zu spät, stehen Ihnen Verzugszinsen zu, also ein Ausgleich für das späte Geld. Eine Klausel, die die Versicherung davon befreit, ist unwirksam. Solange die Versicherung prüft, verjährt Ihr Anspruch außerdem nicht. Die Uhr läuft erst wieder, wenn Ihnen ihre Entscheidung schriftlich oder per E-Mail zugeht.

Während der Prüfung müssen Sie Ihre Beiträge in der Regel weiterzahlen. Gute Verträge stunden sie auf Wunsch, so empfiehlt es die Verbraucherzentrale. Fragen Sie danach, wenn das Geld knapp wird.

Was die Versicherung Ihnen erklären muss

Nach der Prüfung muss die Versicherung schriftlich oder per E-Mail erklären, ob sie Ihre Berufsunfähigkeit anerkennt. Diese Erklärung ist die Grundlage für alle weiteren Schritte. Heben Sie sie gut auf.

Die Versicherung darf ihre Zusage zeitlich begrenzen, aber nur ein einziges Mal. Bis zum Ende dieser Frist ist sie an die Zusage gebunden. Von diesen Regeln darf Ihr Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

Später darf die Versicherung prüfen, ob Sie noch berufsunfähig sind. Will sie die Zahlung einstellen, muss sie Ihnen die Veränderung schriftlich darlegen. Die Rente fließt dann noch bis zum Ende des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung. Was eine gute Zusage ausmacht, hängt davon ab, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt und was in Ihrem Vertrag steht.

Was Sie tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung ablehnt

Lehnt die Versicherung ab, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben. Prüfen Sie sie mit Ihren Versicherungsbedingungen. Haben Sie einen Versicherungsmakler, bitten Sie ihn um Hilfe, denn er arbeitet in Ihrem Auftrag.

Beim Versicherungsombudsmann können Sie sich kostenlos beschweren. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro ist seine Entscheidung für die Versicherung verbindlich. Bis 100.000 Euro spricht er eine Empfehlung aus, darüber nimmt er keine Beschwerde an. Bei einer Rente zählt dafür das Dreieinhalbfache der Jahresleistung, deshalb wird diese Grenze bei der Berufsunfähigkeit schnell überschritten.

Im Jahr 2025 gingen beim Versicherungsombudsmann 573 Beschwerden zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein, 430 davon waren zulässig. Bei den abgeschlossenen Beschwerden gegen Versicherer hatten Kunden in der Berufsunfähigkeitsversicherung in 31,5 Prozent der Fälle Erfolg. Erfolg heißt, dass sie ganz oder teilweise bekamen, was sie wollten. Das war eine der niedrigsten Quoten aller Sparten.

Häufige Fragen

Wie lange darf die Berufsunfähigkeitsversicherung meinen Antrag prüfen?

Eine feste Höchstdauer für die Prüfung eines Antrags auf Berufsunfähigkeitsrente nennt das Gesetz nicht. Die Versicherung muss zahlen, sobald sie die nötigen Prüfungen abgeschlossen hat. Ist die Prüfung einen Monat nach Ihrer Meldung nicht fertig, dürfen Sie einen Abschlag in der Höhe verlangen, die sie voraussichtlich mindestens zahlen muss.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente?

Für den Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente brauchen Sie vor allem Arztberichte und eine genaue Beschreibung Ihrer bisherigen Arbeit. Damit weisen Sie nach, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Weitere Auskünfte und Belege darf die Versicherung verlangen, soweit Ihnen die Beschaffung zumutbar ist.

Muss ich für den BU-Antrag alle Ärzte auf einmal von der Schweigepflicht entbinden?

Nein, Sie müssen Ihre Ärzte nicht pauschal von der Schweigepflicht entbinden. Sie dürfen verlangen, dass die Versicherung vor jeder einzelnen Abfrage bei Ärzten oder Kliniken neu um Ihre Einwilligung bittet. Die Prüfung kann dann etwas länger dauern.

Was kann ich tun, wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt?

Wenn die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht zahlt, lassen Sie sich die Gründe schriftlich geben und prüfen sie mit Ihren Bedingungen. Danach können Sie sich kostenlos beim Versicherungsombudsmann beschweren, solange der Beschwerdewert 100.000 Euro nicht übersteigt. Bei einer Rente zählt dafür das Dreieinhalbfache der Jahresleistung, deshalb bleibt oft nur das Gericht.

Darf die Versicherung die Berufsunfähigkeitsrente nur befristet anerkennen?

Ja, aber nur ein einziges Mal. Die Versicherung darf ihre Zusage zur Berufsunfähigkeitsrente einmal zeitlich begrenzen und ist bis zum Ende dieser Frist daran gebunden. Ihr Vertrag darf davon nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 30: Anzeige des Versicherungsfalles, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 31: Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 14: Fälligkeit der Geldleistung, Abschlagszahlung und Verzugszinsen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 15: Hemmung der Verjährung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 213: Erhebung personenbezogener Gesundheitsdaten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 173: Anerkenntnis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 174: Leistungsfreiheit bei Wegfall der Voraussetzungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 175: Abweichende Vereinbarungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 21: Ausübung der Rechte des Versicherers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Stand 2. Januar 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de,
  11. Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand Januar 2020), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
  12. Das Schlichtungsverfahren: Kosten, Beschwerdewert bis 100.000 Euro, verbindlich bis 10.000 Euro, Versicherungsombudsmann e. V.,
  13. Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns, Abschnitte zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Statistik, Versicherungsombudsmann e. V.,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.