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Berufsunfähig, was zahlt die Erwerbsminderungsrente?

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Wer nur in seinem Beruf nicht mehr arbeiten kann, bekommt von der gesetzlichen Rente meist nichts. Die Erwerbsminderungsrente zahlt erst, wenn Sie in jeder Arbeit weniger als sechs Stunden täglich schaffen. Die volle Rente betrug Ende 2025 im Schnitt 1.110 Euro im Monat, die teilweise 683 Euro. Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung prüft dagegen Ihren zuletzt ausgeübten Beruf.

Volle Erwerbsminderungsrente im Schnitt 2025
1.110 Euro im Monat
Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2026, Stand 31. Dezember 2025
Teilweise Erwerbsminderungsrente im Schnitt 2025
683 Euro im Monat
Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2026, Stand 31. Dezember 2025
Hinzuverdienst neben voller Rente 2026
20.763,75 Euro im Jahr
Deutsche Rentenversicherung, Erwerbsminderungsrente, Stand 1. Januar 2026
Ein großes grünes und ein kleines lila Sparschwein nebeneinander auf einem Holztisch
Die gesetzliche Rente bei Erwerbsminderung und die private Versicherung sind zwei getrennte Töpfe. Bild: KI generiert.

Wann die Erwerbsminderungsrente zahlt

Die gesetzliche Rentenversicherung fragt nicht nach Ihrem Beruf. Sie fragt, wie viele Stunden Sie wegen Krankheit oder Behinderung noch arbeiten können, und zwar in jeder Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Schaffen Sie weniger als drei Stunden am Tag, bekommen Sie die volle Erwerbsminderungsrente. Schaffen Sie mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden, bekommen Sie die teilweise Rente.

Wer noch sechs Stunden täglich arbeiten kann, gilt nicht als erwerbsgemindert. Dabei spielt keine Rolle, ob es für Sie gerade eine passende Stelle gibt. Eine Ausnahme gilt für die teilweise Rente. Finden Sie keinen passenden Teilzeitplatz, kann die Rentenversicherung Ihnen die volle Rente zahlen.

Außerdem müssen Sie zwei Bedingungen erfüllen. Sie müssen vor der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre versichert gewesen sein. Und Sie müssen in den letzten fünf Jahren davor mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, etwa aus einer versicherten Beschäftigung.

Vor der Rente prüft die Rentenversicherung, ob eine medizinische oder berufliche Reha Ihnen helfen kann. Die Rentenversicherung nennt das Reha vor Rente. Erst wenn beides nicht möglich ist, beurteilt sie, wie viel Sie noch arbeiten können.

So viel zahlt die Erwerbsminderungsrente im Schnitt

Ende 2025 zahlte die Rentenversicherung 1.740.878 Renten wegen Erwerbsminderung. Die volle Rente lag im Schnitt bei 1.110 Euro im Monat, die teilweise bei 683 Euro. Bei den 175.978 Renten, die 2025 neu begannen, reichte der Schnitt von 626 Euro für die teilweise bis 1.126 Euro für die volle Rente. Alle Beträge gelten nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

So viele Erwerbsminderungsrenten zahlte die Rentenversicherung und wie hoch sie im Schnitt pro Monat waren.
Art der RenteLaufende Renten Ende 2025Im Schnitt pro MonatNeue Renten 2025Neue Renten im Schnitt pro Monat
Volle Erwerbsminderungsrente1.664.1331.110 Euro155.1781.126 Euro
Teilweise Erwerbsminderungsrente74.836683 Euro20.689626 Euro
Alle Erwerbsminderungsrenten1.740.8781.091 Euro175.9781.067 Euro

Die teilweise Rente ist halb so hoch wie die volle. Sie soll das Einkommen aus einer Teilzeitarbeit ergänzen. Ihre Rente berechnet die Rentenversicherung so, als hätten Sie bis zu einem bestimmten Alter weitergearbeitet. Beginnt die Rente 2026, ist das ein Alter von 66 Jahren und drei Monaten.

Wie hoch Ihre eigene Rente wäre, hängt von Ihren bisherigen Beiträgen ab. Die Durchschnittswerte sind keine Zusage für Ihren Fall.

Der Unterschied zwischen Berufsunfähigkeit und Erwerbsminderung

Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben können. Diesen Maßstab nutzt die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Die gesetzliche Rente fragt dagegen, ob Sie irgendeine Arbeit noch sechs Stunden am Tag schaffen. Wer seinen Beruf nicht mehr ausüben kann, eine leichtere Arbeit aber noch sechs Stunden schafft, ist berufsunfähig und trotzdem nicht erwerbsgemindert.

Einen gesetzlichen Schutz bei Berufsunfähigkeit gibt es nur noch für Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind. Sie können eine teilweise Erwerbsminderungsrente bekommen, wenn sie in ihrem Beruf und in zumutbaren anderen Tätigkeiten weniger als sechs Stunden arbeiten können. Für alle Jüngeren gilt nur noch die Erwerbsminderung.

Die Unterschiede zeigen sich auch an den Zahlen. Die gesetzliche Rente gibt es voll erst unter 3 Stunden Arbeit am Tag und teilweise unter 6 Stunden, und nur nach 5 Jahren Versicherung. Sie lag Ende 2025 im Schnitt zwischen 683 Euro für die teilweise und 1.110 Euro für die volle Rente. Eine private Versicherung zahlt ab dem Grad, der im Vertrag steht. Die Verbraucherzentrale empfiehlt 50 Prozent.

So unterscheiden sich die gesetzliche Erwerbsminderungsrente und die private Berufsunfähigkeitsversicherung.
FrageGesetzliche ErwerbsminderungsrentePrivate Berufsunfähigkeitsversicherung
Was wird geprüft?Jede Arbeit auf dem allgemeinen ArbeitsmarktIhr zuletzt ausgeübter Beruf
Ab wann gibt es Geld?Voll unter 3 Stunden, teilweise unter 6 Stunden Arbeit am TagAb dem Grad im Vertrag, empfohlen sind 50 Prozent
Was muss vorher erfüllt sein?5 Jahre versichert, davon 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 JahrenEin Vertrag, der vor der Berufsunfähigkeit begonnen hat
Wie hoch ist die Rente?Ende 2025 im Schnitt 1.110 Euro voll und 683 Euro teilweiseDer Betrag, der im Vertrag steht
Wie lange wird gezahlt?Meist auf Zeit, je höchstens 3 Jahre, verlängerbarSolange Sie berufsunfähig sind, längstens bis zum Ende der Laufzeit

Warum die Erwerbsminderungsrente meist befristet ist

Die Rentenversicherung zahlt eine Erwerbsminderungsrente in der Regel auf Zeit. Eine Frist dauert höchstens drei Jahre. Danach kann sie die Rente jeweils um bis zu drei Jahre verlängern. Nach insgesamt neun Jahren auf Zeit geht sie davon aus, dass sich Ihre Lage nicht mehr bessert. Dann zahlt sie die Rente ohne Frist weiter.

Eine befristete Rente beginnt frühestens im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Die ersten sechs Monate müssen Sie also anders überbrücken, etwa mit Krankengeld. Planen Sie diese Lücke ein, bevor Sie den Antrag stellen.

Wie viel Sie neben der Erwerbsminderungsrente verdienen dürfen

Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie 2026 bis zu 20.763,75 Euro im Jahr verdienen. Bei einer teilweisen Rente liegt die Grenze bei mindestens 41.527,50 Euro. Die Rentenversicherung kann sie je nach Ihrem früheren Einkommen höher ansetzen.

Verdienen Sie mehr, kürzt die Rentenversicherung die Rente. Sie zieht 40 Prozent des Betrags über der Grenze von der Rente ab, auf die Monate verteilt. Als Hinzuverdienst zählen Lohn, Einkommen aus selbstständiger Arbeit und vergleichbares Einkommen.

Welche Lücke die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt

Die Lücke hat zwei Seiten. Die gesetzliche Rente zahlt nur, wenn Sie in keiner Arbeit mehr sechs Stunden am Tag schaffen. Und sie ist im Schnitt niedrig, die volle Rente lag Ende 2025 bei 1.110 Euro im Monat.

Eine private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt den Betrag, der in Ihrem Vertrag steht, sobald Sie die Bedingungen erfüllen. Sie prüft Ihren zuletzt ausgeübten Beruf und nicht jede denkbare Arbeit. Die Höhe der Rente wählen Sie beim Abschluss selbst. Ihre Bedingungen regeln, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, etwa ab welchem Grad.

Das Risiko ist nicht klein. Im Jahr 2025 stellten 0,37 Millionen Menschen einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente. 2024 waren psychische Erkrankungen der häufigste Grund. Von den 171.732 Erwerbsminderungsrenten, die 2024 neu begannen, gingen 72.095 auf eine psychische Störung zurück.

Beide Renten beantragen Sie getrennt, die gesetzliche bei der Rentenversicherung und die private bei Ihrer Versicherung. Um bei der privaten Versicherung Berufsunfähigkeit zu beantragen, brauchen Sie vor allem Arztberichte und eine genaue Beschreibung Ihrer Arbeit.

Häufige Fragen

Bekomme ich eine Erwerbsminderungsrente, wenn ich nur in meinem Beruf nicht mehr arbeiten kann?

In der Regel nein. Die Erwerbsminderungsrente zahlt nur, wenn Sie in jeder Arbeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als sechs Stunden täglich schaffen. Einen gesetzlichen Schutz für den eigenen Beruf haben nur noch Menschen, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind.

Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente im Durchschnitt?

Die volle Erwerbsminderungsrente lag Ende 2025 im Schnitt bei 1.110 Euro im Monat, die teilweise bei 683 Euro. Das sind Beträge nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch Ihre eigene Rente wäre, hängt von Ihren bisherigen Beiträgen ab.

Wie viel darf ich neben der Erwerbsminderungsrente verdienen?

Neben einer vollen Erwerbsminderungsrente dürfen Sie 2026 bis zu 20.763,75 Euro im Jahr verdienen, neben einer teilweisen mindestens 41.527,50 Euro. Verdienen Sie mehr, zieht die Rentenversicherung 40 Prozent des Betrags über der Grenze von der Rente ab. Sie dürfen außerdem nicht mehr Stunden arbeiten, als die Rentenversicherung Ihnen zutraut.

Ist die Erwerbsminderungsrente befristet?

Ja, die Erwerbsminderungsrente wird in der Regel auf Zeit gezahlt, jeweils für höchstens drei Jahre. Danach kann die Rentenversicherung sie verlängern. Nach insgesamt neun Jahren auf Zeit zahlt sie die Rente in der Regel ohne Frist weiter.

Zahlt die private Berufsunfähigkeitsversicherung zusätzlich zur Erwerbsminderungsrente?

Ja, die private Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt die Rente aus Ihrem Vertrag, sobald Sie dessen Bedingungen erfüllen. Sie prüft dabei Ihren zuletzt ausgeübten Beruf. Als Hinzuverdienst bei der Erwerbsminderungsrente zählen Lohn, Einkommen aus selbstständiger Arbeit und vergleichbares Einkommen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 43: Rente wegen Erwerbsminderung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 240: Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 50: Wartezeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 101: Beginn und Änderung in Sonderfällen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 102: Befristung und Tod, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 96a: Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Hinzuverdienst, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Sozialgesetzbuch Sechstes Buch, Paragraf 253a: Zurechnungszeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Erwerbsminderungsrente: Voraussetzungen, Reha vor Rente und Hinzuverdienstgrenzen 2026, Deutsche Rentenversicherung,
  9. Rentenversicherung in Zahlen 2026 (Stand 25. Juni 2026): Rentenbestand am 31.12.2025 und Rentenzugang 2025, Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik,
  10. Rentenversicherung in Zeitreihen, Ausgabe Oktober 2025: Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit nach Diagnosegruppen, Deutsche Rentenversicherung Bund, Statistik,
  11. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 172: Leistung des Versicherers bei Berufsunfähigkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Stand 2. Januar 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de,
  13. Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand Januar 2020), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
  14. Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns, Abschnitte zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Statistik, Versicherungsombudsmann e. V.,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.