Wann Sie als berufsunfähig gelten
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung, kurz BU, zahlt eine Rente, wenn Ihre Gesundheit Ihnen die Arbeit in Ihrem Beruf nicht mehr erlaubt. Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie Ihren zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben können. Maßstab ist dieser Beruf so, wie er vor der Erkrankung aussah. Es zählt also Ihre konkrete Arbeit und nicht irgendeine Tätigkeit.
Das Gesetz nennt drei Ursachen. Es kann eine Krankheit sein, eine Verletzung oder ein Kräfteverfall, der stärker ist, als es für Ihr Alter üblich wäre. Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen körperlichen und psychischen Krankheiten. Die Einschränkung muss voraussichtlich auf Dauer bestehen. Sie kann Ihren Beruf ganz oder nur teilweise betreffen.
Die Versicherung zahlt nur für eine Berufsunfähigkeit, die nach dem Beginn des Vertrags eingetreten ist. Was vorher schon bestand, fragt sie mit den Gesundheitsfragen ab. Deshalb entscheiden Ihre Antworten beim Abschluss später darüber, ob Sie Geld bekommen.
Ab wie viel Prozent die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt
Eine feste Grenze in Prozent nennt das Gesetz nicht. Ab welchem Grad Sie Geld bekommen, steht in Ihren Versicherungsbedingungen. Die Verbraucherzentrale hält einen Vertrag nur dann für verlässlich, wenn er zahlt, sobald Sie Ihren Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben können.
Ebenso wichtig ist, wie lange der Zustand voraussichtlich anhält. Gute Verträge zahlen schon, wenn Ihre Ärzte eine Dauer von voraussichtlich sechs Monaten erwarten. Sie zahlen auch, wenn diese sechs Monate bereits vorbei sind. Die Rente fließt dann rückwirkend ab dem ersten Tag dieser sechs Monate.
Die Verbraucherzentrale empfiehlt, diese 5 Punkte in Ihren Bedingungen zu prüfen.
- Der Vertrag zahlt ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf, auch nach einem Berufswechsel.
- Er zahlt schon bei einer Prognose von sechs Monaten, rückwirkend ab deren erstem Tag.
- Melden Sie die Berufsunfähigkeit verspätet, zahlt er trotzdem mindestens drei Jahre rückwirkend.
- Während der Prüfung Ihres Antrags stundet er auf Wunsch die Beiträge.
- Er verzichtet darauf, Sie auf einen anderen Beruf zu verweisen, den Sie gar nicht ausüben.
Darf die Versicherung Sie auf einen anderen Beruf verweisen?
Ja, aber nur, wenn das in Ihrem Vertrag steht. Das Gesetz erlaubt eine zusätzliche Bedingung. Die Versicherung zahlt dann nur, wenn Sie auch keine andere passende Tätigkeit ausüben oder ausüben könnten. Passend ist eine Tätigkeit, die Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.
Dabei gibt es zwei Fälle. Arbeiten Sie bereits in einem anderen passenden Beruf, darf ein Vertrag Sie darauf verweisen. Manche Verträge gehen weiter. Dann genügt der Versicherung, dass Sie einen anderen Beruf ausüben könnten, auch wenn Sie dort gar nicht arbeiten.
Diese zweite Klausel ist für Sie die gefährlichere. Die Verbraucherzentrale rät deshalb zu Verträgen, die darauf verzichten. In den Bedingungen heißt das abstrakter Verweisungsverzicht. Laut Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns, der kostenlosen Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherungen, sind Streitfälle um diese Klausel selten.
Was die Berufsunfähigkeitsversicherung im Ernstfall zahlt
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in der Regel eine monatliche Rente. Außerdem befreit sie Sie meist davon, weiter Beiträge zu zahlen. Die Höhe der Rente steht in Ihrem Vertrag. Die Versicherung zahlt diesen vereinbarten Betrag, sobald Sie die Bedingungen erfüllen.
Wie lange sie zahlt, hängt von der Laufzeit ab. Die Rente fließt, solange Sie berufsunfähig sind, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Verbraucherzentrale rät zu Verträgen, die bis zum Rentenalter von 67 Jahren laufen. Gerade in den letzten Berufsjahren steigt das Risiko, berufsunfähig zu werden.
Während die Versicherung Ihren Antrag prüft, laufen die Beiträge weiter. Gute Verträge stunden sie auf Wunsch. Fragen Sie danach, sobald Sie den Antrag stellen.
Wie die Versicherung über Ihren BU-Antrag entscheiden muss
Nach Ihrem Antrag muss die Versicherung schriftlich oder per E-Mail erklären, ob sie zahlt. Das muss sie tun, sobald sie die nötigen Prüfungen abgeschlossen hat. Eine feste Höchstdauer für diese Prüfung nennt das Gesetz nicht.
Die Versicherung darf ihre Zusage zeitlich begrenzen, aber nur ein einziges Mal. Bis zum Ende dieser Frist ist sie an die Zusage gebunden. Von diesen Regeln darf Ihr Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.
Bevor Sie Berufsunfähigkeit beantragen, sammeln Sie Arztberichte und beschreiben Sie Ihre bisherige Arbeit genau. Damit weisen Sie nach, dass Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Heben Sie jede Erklärung der Versicherung mit Datum auf.
Wann die Versicherung die BU-Rente wieder einstellen darf
Hat die Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit anerkannt, darf sie später erneut prüfen. Stellt sie fest, dass die Voraussetzungen weggefallen sind, etwa weil es Ihnen besser geht, darf sie die Zahlung einstellen. Dafür muss sie Ihnen die Veränderung schriftlich oder per E-Mail darlegen.
Die Rente fließt dann noch mindestens drei Monate weiter. Erst mit dem Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung darf die Versicherung aufhören zu zahlen. Auch davon darf Ihr Vertrag nicht zu Ihrem Nachteil abweichen.
Auch solche Einstellungen landen oft beim Versicherungsombudsmann. Laut seinem Jahresbericht 2025 geht es dabei häufig um Formalien, die die Versicherung einhalten muss. Oft ist auch strittig, ob sie Sie auf einen anderen Beruf verweisen durfte. Lassen Sie eine Einstellung deshalb prüfen, bevor Sie sie hinnehmen.
Warum falsche Gesundheitsangaben die BU-Rente kosten können
Viele Streitfälle drehen sich um den Antrag von damals. Hat jemand Gesundheitsfragen falsch beantwortet, darf die Versicherung je nach Schwere zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Das geht bis fünf Jahre nach Abschluss, bei Absicht oder Täuschung bis zehn Jahre.
Beim Versicherungsombudsmann gingen 2025 insgesamt 573 Beschwerden zur Berufsunfähigkeitsversicherung ein, 430 davon waren zulässig. Ein Schwerpunkt waren Vorwürfe der Versicherer, Kunden hätten beim Abschluss Gesundheitsfragen falsch beantwortet. Wie Sie die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung richtig beantworten, entscheidet also schon beim Abschluss über die spätere Rente.
Häufige Fragen
Ab wie viel Prozent zahlt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt ab dem Grad, der in Ihrem Vertrag steht, denn das Gesetz nennt keine feste Grenze. Die Verbraucherzentrale empfiehlt Verträge, die ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit in Ihrem zuletzt ausgeübten Beruf zahlen.
Zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung auch bei psychischen Erkrankungen?
Ja, die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt auch bei psychischen Erkrankungen. Das Gesetz spricht nur von Krankheit und unterscheidet nicht zwischen Körper und Psyche. Entscheidend ist, ob Sie Ihren Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr im vereinbarten Umfang ausüben können.
Muss ich während der Berufsunfähigkeit weiter Beiträge zahlen?
In der Regel nein. Erkennt die Versicherung Ihre Berufsunfähigkeit an, zahlt sie meist die Rente und befreit Sie von den Beiträgen. Während der Prüfung laufen die Beiträge weiter, gute Verträge stunden sie auf Wunsch.
Darf die Berufsunfähigkeitsversicherung mich auf einen anderen Beruf verweisen?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf Sie nur auf einen anderen Beruf verweisen, wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Der andere Beruf muss Ihrer Ausbildung, Ihren Fähigkeiten und Ihrer bisherigen Lebensstellung entsprechen. Die Verbraucherzentrale rät zu Verträgen, die Sie nicht auf einen Beruf verweisen, den Sie gar nicht ausüben.
Wie lange zahlt die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente?
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, solange Sie berufsunfähig sind, längstens bis zum Ende der vereinbarten Leistungsdauer. Die Verbraucherzentrale rät zu Verträgen, die bis zum Alter von 67 Jahren laufen.
Kann die Berufsunfähigkeitsversicherung die Rente wieder einstellen?
Ja, aber nur, wenn die Voraussetzungen wegfallen, etwa weil es Ihnen besser geht. Die Versicherung muss Ihnen das schriftlich oder per E-Mail darlegen. Aufhören zu zahlen darf sie frühestens mit Ablauf des dritten Monats nach Zugang dieser Erklärung.
