Versicherungsmakler

Ratgeber

Unterschied zwischen Finanzberater und Versicherungsmakler

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Ein Versicherungsmakler darf mit seiner Erlaubnis nur Versicherungen vermitteln, auch fondsgebundene Rentenversicherungen. Für Investmentfonds braucht er zusätzlich eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler, für eine Baufinanzierung eine als Immobiliardarlehensvermittler. Finanzberater ist dagegen kein geschützter Beruf. Welche Erlaubnisse jemand hat, zeigt das Vermittlerregister, mit einer eigenen Nummer für jede Erlaubnis.

Vermittler mit Erlaubnis für Investmentfonds
41.060
DIHK, Registrierungen im Finanzanlagenvermittlerregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Vermittler mit Erlaubnis für Baukredite
58.014
DIHK, Registrierungen im Immobiliardarlehensvermittlerregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Honorarberater für Fonds und Beteiligungen
375
DIHK, Registrierungen im Honorar-Finanzanlagenberaterregister zum 1. Juli 2026, Stand 1. Juli 2026
Kleines Hausmodell, ein Sparschwein und ein Mini-Regenschirm vor drei Ordnern
Baufinanzierung, Geldanlage und Versicherung brauchen jeweils eine eigene Erlaubnis. Bild: KI generiert.

Finanzberater ist kein geschützter Beruf

Finanzberater darf sich jeder nennen. Die Bezeichnung ist nicht geschützt, man braucht dafür keine Zulassung, und das gilt auch mit dem Zusatz unabhängig. Was jemand vermitteln darf, hängt allein davon ab, welche Erlaubnisse er hat.

Für Versicherungen, für Fonds und Beteiligungen und für Immobilienkredite gibt es je eine eigene Erlaubnis. Ein Versicherungsmakler kann alle drei haben, muss aber für jede seine Sachkunde nachweisen. Im Vermittlerregister hat er dann für jede Erlaubnis eine eigene Nummer. Für Wertpapiere wie Aktien gilt eine vierte Erlaubnis, und die erteilt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin.

Was ein Versicherungsmakler beraten und vermitteln darf

Mit seiner Erlaubnis darf ein Versicherungsmakler Versicherungen aller Art vermitteln und Sie dazu beraten. Er darf alles tun, was ein Versicherungsmakler macht, vom Vergleich bis zur Hilfe im Schadenfall. Dazu gehören auch Lebens- und Rentenversicherungen, deren Geld in Fonds angelegt wird. Rechtlich sind das Versicherungen, und für sie gelten beim Vermittler sogar zusätzliche Regeln gegen Interessenkonflikte.

Die Fonds selbst darf er mit dieser Erlaubnis nicht vermitteln. Möchte er Ihnen Anteile an einem Investmentfonds verkaufen, etwa über einen Fondssparplan, braucht er zusätzlich die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Für eine Baufinanzierung braucht er die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler.

Fragen Sie deshalb früh nach, welche Erlaubnisse Ihr Gegenüber hat. Wer ohne passende Erlaubnis Fonds vermittelt oder dazu berät, riskiert ein Bußgeld bis 50.000 Euro. Für Versicherungen und Immobilienkredite liegt die Grenze bei 5.000 Euro.

Welche Erlaubnis ein Finanzberater für Fonds braucht

Wer Investmentfonds oder andere Beteiligungen vermittelt oder dazu berät, braucht die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler. Es gibt sie für drei Bereiche, nämlich offene Investmentfonds, geschlossene Fonds und sonstige Vermögensanlagen wie Beteiligungen an Unternehmen. Ein Vermittler kann die Erlaubnis für alle drei oder nur für einzelne Bereiche haben.

Zum 1. Juli 2026 hatten 41.388 Vermittler diese Erlaubnis. 41.060 davon durften offene Investmentfonds vermitteln, 7.470 geschlossene Fonds und 4.576 sonstige Vermögensanlagen. Viele haben die Erlaubnis für mehrere Bereiche, deshalb ergeben die drei Zahlen zusammen mehr als 41.388.

Aktien und Anleihen gehören nicht dazu. Das sind Wertpapiere, und wer sie vermittelt oder dazu berät, braucht eine Erlaubnis der BaFin. Manche freie Berater arbeiten dafür unter dem Dach einer Bank oder eines Finanzinstituts mit dieser Erlaubnis. Sie heißen dann vertraglich gebundene Vermittler und stehen in einem Register der BaFin, nicht im Vermittlerregister.

Wer Baufinanzierung und Bausparen vermitteln darf

Für eine Baufinanzierung braucht ein Vermittler die Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler. Sie gilt für Kredite, mit denen Sie als Privatperson eine Immobilie kaufen, bauen oder erhalten, und für Kredite, die mit einer Grundschuld oder Hypothek abgesichert sind. Zum 1. Juli 2026 hatten 58.014 Vermittler diese Erlaubnis.

Für die Vermittlung eines Bausparvertrags braucht ein Vermittler diese Erlaubnis nicht, denn der Bausparvertrag selbst ist noch kein Immobilienkredit. Das Darlehen, das Sie später aus dem Bausparvertrag bekommen, ist dagegen oft einer. Wer Sie zu diesem Darlehen berät oder es vermittelt, braucht deshalb die Erlaubnis für Immobilienkredite.

Andere Kredite, etwa ein Ratenkredit für ein Auto, fallen nicht unter diese Erlaubnis. Wer sie vermittelt, braucht eine eigene Erlaubnis als Darlehensvermittler.

Honorarberater für Versicherungen, Fonds und Kredite

Beratung gegen Honorar ist in allen drei Bereichen selten. Zum 1. Juli 2026 gab es 338 Versicherungsberater, 375 Honorar-Finanzanlagenberater und 614 Honorarberater für Immobilienkredite. Makler mit Erlaubnis für Versicherungen gab es dagegen 47.244.

Alle drei lassen sich von ihren Kunden bezahlen. Der Versicherungsberater darf kein Geld von Versicherungen annehmen. Der Honorar-Finanzanlagenberater darf Provisionen nur annehmen, wenn es den empfohlenen Fonds nicht ohne Provision gibt, und muss sie dann sofort und ungekürzt an Sie weitergeben. Der Honorarberater für Immobilienkredite muss ausreichend viele Angebote vergleichen und darf von der Bank kein Geld annehmen.

Auch bei Geldanlagen und Krediten trennt das Gesetz die Rollen streng. Wer als Honorar-Finanzanlagenberater arbeitet, darf nicht zugleich Fonds als Finanzanlagenvermittler verkaufen. Ein Versicherungsmakler darf nicht zugleich Versicherungsberater sein, und ein Kreditvermittler nicht zugleich Honorarberater für Immobilienkredite.

Wie Sie die Erlaubnisse Ihres Finanzberaters prüfen

Am 1. Juli 2026 reichte die Spanne von 338 Versicherungsberatern bis zu 58.014 Vermittlern für Immobilienkredite. Für Versicherungen gab es 47.244 Makler und 27.272 Vertreter mit eigener Erlaubnis, für Fonds und Beteiligungen 41.388 Finanzanlagenvermittler. Die Erlaubnis für Versicherungen erteilt in allen Bundesländern die Industrie- und Handelskammer, kurz IHK. Für Fonds und Immobilienkredite bestimmt jedes Bundesland selbst, welche Behörde zuständig ist.

Welche Erlaubnis ein Berater für welches Thema braucht, wo Sie sie prüfen und wie viele Erlaubnisse es am 1. Juli 2026 gab.
ThemaNötige ErlaubnisWer sie erteiltWo Sie sie prüfenErlaubnisse am 1. Juli 2026
VersicherungenVersicherungsmakler, Versicherungsvertreter oder VersicherungsberaterDie IHKVermittlerregister47.244 Makler, 27.272 Vertreter, 338 Berater
Investmentfonds und BeteiligungenFinanzanlagenvermittler oder Honorar-FinanzanlagenberaterEine Behörde, die das Bundesland bestimmtVermittlerregister41.388 Vermittler, 375 Honorarberater
BaufinanzierungImmobiliardarlehensvermittlerEine Behörde, die das Bundesland bestimmtVermittlerregister58.014
Aktien und AnleihenErlaubnis der BaFin oder Arbeit unter dem Dach eines Instituts mit ErlaubnisDie BaFinDatenbanken der BaFinNicht im Vermittlerregister erfasst
  1. Fragen Sie Ihren Berater nach allen Registrierungsnummern, die er hat.
  2. Prüfen Sie jede Nummer auf vermittlerregister.info. Bei Fonds beginnt sie mit D-F, bei Immobilienkrediten mit D-W.
  3. Geht es um Aktien oder Anleihen, suchen Sie das Unternehmen in den Datenbanken der BaFin.
  4. Fehlt die passende Erlaubnis für das Produkt, das Ihnen angeboten wird, unterschreiben Sie nicht.

Mit den Nummern können Sie im Vermittlerregister prüfen, welche Erlaubnisse Ihr Berater hat. Eine Erlaubnis der BaFin schützt Sie allerdings nicht vor Verlusten oder hohen Provisionen. Sie zeigt nur, dass der Anbieter beaufsichtigt wird.

Häufige Fragen

Darf ein Versicherungsmakler zu Investmentfonds beraten?

Ein Versicherungsmakler darf nur dann zu Investmentfonds beraten und sie vermitteln, wenn er zusätzlich eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler hat. Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen darf er dagegen schon mit seiner Maklererlaubnis vermitteln, weil sie Versicherungen sind. Welche Erlaubnisse er hat, zeigt das Vermittlerregister.

Darf ein Versicherungsmakler eine Baufinanzierung vermitteln?

Nein, ohne eine zusätzliche Erlaubnis als Immobiliardarlehensvermittler darf ein Versicherungsmakler keine Baufinanzierung vermitteln. Ohne diese Erlaubnis darf er Sie zu Immobilienkrediten auch nicht beraten. Zum 1. Juli 2026 hatten 58.014 Vermittler diese Erlaubnis.

Ist Finanzberater eine geschützte Berufsbezeichnung?

Nein, Finanzberater ist keine geschützte Berufsbezeichnung, und das gilt auch mit dem Zusatz unabhängig. Was ein Finanzberater vermitteln darf, hängt von seinen Erlaubnissen ab. Die Erlaubnisse für Versicherungen, Fonds und Immobilienkredite finden Sie im Vermittlerregister.

Braucht man für die Vermittlung eines Bausparvertrags eine Erlaubnis für Immobilienkredite?

Nein, für die Vermittlung eines Bausparvertrags braucht ein Vermittler keine Erlaubnis für Immobilienkredite. Der Bausparvertrag selbst ist noch kein Immobilienkredit. Das spätere Bauspardarlehen ist dagegen oft einer, und dafür gilt die Erlaubnis.

Wer darf Aktien und Anleihen vermitteln?

Aktien und Anleihen darf nur vermitteln, wer eine Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin hat oder unter dem Dach eines Instituts mit dieser Erlaubnis arbeitet. Die Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler reicht dafür nicht. Ob ein Unternehmen zugelassen ist, zeigen die Datenbanken der BaFin.

Wie viele Honorarberater für Geldanlagen gibt es in Deutschland?

Zum 1. Juli 2026 gab es in Deutschland 375 Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis. Sie lassen sich von ihren Kunden bezahlen und nicht von den Anbietern der Fonds. Zum Vergleich hatten 41.388 Vermittler eine Erlaubnis als Finanzanlagenvermittler.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Gewerbeordnung, Paragraf 34d: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Gewerbeordnung, Paragraf 34f: Finanzanlagenvermittler, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Gewerbeordnung, Paragraf 34h: Honorar-Finanzanlagenberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Gewerbeordnung, Paragraf 34i: Immobiliardarlehensvermittler, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Gewerbeordnung, Paragraf 34c: Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Gewerbeordnung, Paragraf 144: Verletzung von Vorschriften über erlaubnisbedürftige stehende Gewerbe, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 18: Vermeidung und Offenlegung von Interessenkonflikten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Registrierungen im Finanzanlagenvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  9. Registrierungen im Honorar-Finanzanlagenberaterregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  10. Registrierungen im Immobiliardarlehensvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  11. Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  12. Geldanlage: Unseriöse Finanzberater und Anlagegesellschaften erkennen, Verbraucherzentrale Bundesverband,
  13. Erlaubnisverfahren für Finanzanlagenvermittler und -berater: Abgrenzung zu Wertpapieren, IHK Region Stuttgart,
  14. Vermittlerregister: vertraglich gebundene Vermittler und Register der BaFin, Industrie- und Handelskammer Potsdam,
  15. Informationen zur Erlaubnis nach Paragraf 34i GewO, Abgrenzung bei Bausparverträgen, IHK Nord Westfalen,
  16. Vermittlerregister, Zuständigkeiten für die Erlaubnisse, DIHK Service GmbH,
  17. Praxiswissen Recht: Vermittlerregister, was häufig gefragt wird, Niedersächsische Wirtschaft, Magazin der IHK Hannover,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.