Können Sie einen Maklervertrag jederzeit kündigen?
Ja. Einen Maklervertrag können Sie jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne einen Grund zu nennen. Das Gesetz erlaubt das bei Verträgen über Dienste, die man nur jemandem überträgt, dem man besonders vertraut. Ein Maklervertrag für Versicherungen gehört dazu, weil der Makler Ihre Interessen gegenüber den Versicherungen vertritt.
Wie weit dieses Vertrauen reicht, hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für Zivilsachen, im Jahr 2016 beschrieben. Ihr Makler muss von sich aus prüfen, ob Ihre Verträge noch zu Ihnen passen. Ändert sich etwas, muss er Sie ungefragt darauf hinweisen. Das Gericht vergleicht seine Rolle deshalb mit der eines Treuhänders, also mit jemandem, der sich treu um fremde Angelegenheiten kümmert.
Was nach der Kündigung mit Ihren Versicherungen passiert
Ihre Versicherungen bleiben bestehen. Den Versicherungsvertrag haben Sie mit der Versicherung geschlossen, der Makler hat ihn nur vermittelt. Schutz und Beiträge laufen deshalb nach der Kündigung genauso weiter wie vorher.
Was endet, ist die Betreuung. Der Makler prüft dann nicht mehr, ob Ihre Verträge noch zu Ihrem Leben passen. Er hilft Ihnen auch nicht mehr, wenn ein Schaden passiert. Diese Hilfe gehört zu seinen Pflichten, solange der Maklervertrag läuft, so hat es das oberste Gericht 2017 klargestellt.
Mit dem Maklervertrag sollte auch die Vollmacht enden. Solange die Versicherung von einer gültigen Vollmacht ausgeht, kann sie Briefe zu Ihren Verträgen an den Makler schicken. Teilen Sie deshalb jeder Versicherung mit, dass Sie die Maklervollmacht widerrufen haben.
So schreiben Sie die Kündigung des Maklervertrags
Für die Kündigung schreibt das Gesetz keine Form vor. Auch ein Anruf wäre wirksam, nur können Sie ihn später nicht beweisen. Kündigen Sie deshalb per Brief oder E-Mail und heben Sie den Sendenachweis auf. Verlangt Ihr Maklervertrag eine bestimmte Form, halten Sie sich daran.
Manche Maklerverträge nennen eine feste Laufzeit oder eine Kündigungsfrist. Ob so eine Klausel Sie bindet, hängt vom genauen Wortlaut ab und lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Lesen Sie Ihren Vertrag deshalb vor der Kündigung. Will er Sie länger binden, lassen Sie sich beraten, etwa bei einer Verbraucherzentrale oder einem Versicherungsberater mit Erlaubnis.
5 Angaben, die in Ihre Kündigung gehören
- Ihr Name, Ihre Anschrift und Ihre Kundennummer beim Makler.
- Die Erklärung, dass Sie den Maklervertrag kündigen und die Maklervollmacht widerrufen.
- Der Hinweis, dass Ihre Versicherungsverträge unverändert weiterlaufen.
- Die Bitte um Kopien Ihrer Unterlagen, vor allem der Beratungsprotokolle.
- Eine Frist von zwei Wochen für die schriftliche Bestätigung.
Schicken Sie eine Kopie der Kündigung an jede Ihrer Versicherungen. Dann wissen sie, dass die Post wieder direkt an Sie gehen soll.
So wechseln Sie den Versicherungsmakler ohne Lücke
Beauftragen Sie zuerst den neuen Makler und kündigen Sie erst danach den alten. So gibt es keinen Tag, an dem niemand für Ihre Verträge zuständig ist. Der neue Makler braucht von Ihnen einen Maklervertrag und eine eigene Vollmacht.
Der Maklerwechsel in 6 Schritten
- Prüfen Sie im Vermittlerregister, ob der neue Makler dort als Versicherungsmakler eingetragen ist.
- Fragen Sie ihn, wie viele Versicherungen er vergleicht und wie er bezahlt wird.
- Schließen Sie den neuen Maklervertrag, erteilen Sie die Vollmacht und geben Sie ihm eine Liste Ihrer Verträge mit den Vertragsnummern.
- Kündigen Sie danach den alten Maklervertrag und widerrufen Sie im selben Schreiben die alte Vollmacht.
- Lassen Sie sich von jeder Versicherung bestätigen, dass der neue Makler jetzt für Ihren Vertrag zuständig ist.
- Heben Sie die alten Beratungsprotokolle auf. Sie zeigen später, wie Sie beraten wurden.
Müssen Sie dem alten Makler nach der Kündigung etwas zahlen?
In aller Regel nicht. Ein Makler hat nur dann Anspruch auf Geld, wenn durch seine Arbeit ein Vertrag zustande kommt. Beim Versicherungsmakler zahlt diese Provision die Versicherung und nicht Sie. Auslagen wie Porto oder Fahrtkosten müssen Sie nur ersetzen, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.
Ob der alte Makler für die Verträge, die er vermittelt hat, weiter Provision von der Versicherung bekommt, regeln Makler und Versicherung unter sich. Eine Rechnung an Sie folgt daraus nicht. Anders ist es nur, wenn Sie mit ihm ausdrücklich ein Honorar vereinbart haben. Dann zählt, was in dieser Vereinbarung steht.
Ihre Ansprüche gegen den alten Makler bleiben bestehen
Die Kündigung beendet die Zusammenarbeit, aber nicht Ihre Rechte. Hat der Makler Sie falsch beraten und ist Ihnen dadurch ein Schaden entstanden, muss er ihn ersetzen. Das gilt auch nach dem Ende des Maklervertrags.
Für diesen Anspruch haben Sie drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie von ihm und vom Fehler des Maklers erfahren haben. Bemerken Sie Schaden und Fehler im März 2026, können Sie also bis Ende 2029 Ersatz verlangen.
Maklervertrag kündigen oder beim Ombudsmann beschweren?
Wenn Sie Geld zurückwollen, hilft die Kündigung allein nicht. Sie beendet die Zusammenarbeit, ersetzt aber keinen Schaden. Dafür gibt es die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann und den Weg zum Gericht.
Der Versicherungsombudsmann ist eine anerkannte Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherungen und mit Vermittlern. Im Jahr 2025 gingen dort 28.904 Beschwerden ein. Für Sie ist die Beschwerde in der Regel kostenlos. Nur bei offensichtlichem Missbrauch darf die Stelle ein geringes Entgelt verlangen.
Bei Beschwerden über eine Versicherung entscheidet die Schlichtungsstelle bis zu einem Betrag von 10.000 Euro, und daran ist die Versicherung gebunden. Bei Beschwerden über einen Makler kann sie das nicht, dort vermittelt sie nur. Den Weg zum Gericht versperrt Ihnen die Schlichtung in keinem Fall.
Ist Ihnen durch den Makler ein Geldschaden entstanden?
Weigert sich der Makler, den Schaden zu ersetzen?
Beschweren Sie sich beim Versicherungsombudsmann oder lassen Sie sich von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten. Achten Sie auf die Frist von drei Jahren.
Lassen Sie sich die Einigung schriftlich bestätigen. Kündigen können Sie trotzdem jederzeit.
Stört Sie vor allem, dass der Makler schlecht erreichbar ist oder sich nicht kümmert?
Kündigen Sie den Maklervertrag und wechseln Sie zu einem neuen Makler. Ohne Schaden gibt es nichts, was eine Beschwerde ersetzen könnte.
Klären Sie zuerst, was Sie erreichen wollen. Eine Kündigung bringt Ihnen einen neuen Makler, löst aber nicht jedes alte Problem.
Häufige Fragen
Kann ich einen Maklervertrag jederzeit kündigen?
Ja, einen Maklervertrag können Sie jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Das Gesetz erlaubt das bei Verträgen, die auf besonderem Vertrauen beruhen. Eine Klausel mit fester Laufzeit sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
Werden meine Versicherungen gekündigt, wenn ich den Maklervertrag kündige?
Nein, Ihre Versicherungen laufen nach der Kündigung des Maklervertrags weiter. Den Versicherungsvertrag haben Sie mit der Versicherung geschlossen, nicht mit dem Makler. Schreiben Sie das zur Sicherheit ausdrücklich in die Kündigung.
In welcher Form muss ich einen Maklervertrag kündigen?
Für die Kündigung eines Maklervertrags schreibt das Gesetz keine Form vor. Kündigen Sie trotzdem per Brief oder E-Mail, damit Sie die Kündigung beweisen können. Verlangt Ihr Maklervertrag eine bestimmte Form, halten Sie sich daran.
Muss ich dem Makler nach der Kündigung des Maklervertrags noch Geld zahlen?
Nein, nach der Kündigung eines Maklervertrags schulden Sie dem Versicherungsmakler in aller Regel nichts. Seine Provision zahlt die Versicherung, und das nur, wenn durch ihn ein Vertrag zustande kam. Auslagen müssen Sie nur ersetzen, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.
Wie lange kann ich nach der Kündigung noch Schadensersatz von meinem Makler verlangen?
Schadensersatz wegen einer falschen Beratung durch den Makler können Sie drei Jahre lang verlangen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Schaden und vom Fehler des Maklers erfahren haben. Die Kündigung des Maklervertrags ändert an dieser Frist nichts.
Wo kann ich mich über meinen Versicherungsmakler beschweren?
Beschwerden über einen Versicherungsmakler nimmt der Versicherungsombudsmann an, für Sie in der Regel kostenlos. Gegen einen Makler kann er aber nicht verbindlich entscheiden, sondern nur schlichten. Den Weg zum Gericht schließt die Beschwerde nicht aus.
