Versicherungsmakler

Ratgeber

Versicherungsmakler beauftragen in 6 Schritten

Veröffentlicht am

Einen Versicherungsmakler beauftragen Sie in sechs Schritten. Prüfen Sie zuerst im Vermittlerregister, ob er als Makler eingetragen ist, und lesen Sie seine Erstinformation. Dann schließen Sie den Maklervertrag und erteilen die Vollmacht. Zum Termin bringen Sie Ihre Versicherungsunterlagen mit. Der Makler prüft Ihre Verträge, fragt nach Ihrem Bedarf und begründet jede Empfehlung schriftlich.

Versicherungsmakler mit Erlaubnis
47.244 Makler
DIHK, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026
An Versicherungen gebundene Vertreter
97.780 Vertreter
DIHK, Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026
Pflichtangaben in der Erstinformation
12 Angaben
Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 15, Stand 2. Oktober 2026
Offener Karton mit Ordnern und kleine Stapel von Unterlagen auf einem Tisch
Bringen Sie zum ersten Termin beim Makler alle Versicherungsunterlagen mit, auch alte. Bild: KI generiert.

Prüfen Sie zuerst, ob er als Versicherungsmakler eingetragen ist

Ein Versicherungsmakler arbeitet in Ihrem Auftrag und sucht unter vielen Versicherungen die passende aus. Ein Vertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und verkauft deren Verträge. Am Schild über der Tür sehen Sie den Unterschied oft nicht.

Im Vermittlerregister standen am 1. Juli 2026 genau 47.244 Versicherungsmakler. Dazu kamen 97.780 Vertreter, die fest an eine oder mehrere Versicherungen gebunden sind, und 27.272 Vertreter mit eigener Erlaubnis. Im Register stehen also deutlich mehr Vertreter als Makler.

Auch die Versicherungsbüros in diesem Verzeichnis sind meist Agenturen einzelner Versicherungen, also Vertreter. Die Angaben stammen aus OpenStreetMap, einer offenen Karte im Internet, und sind nicht geprüft. Sicher klären können Sie den Status nur im Vermittlerregister. Es ist frei einsehbar, und mit der Registernummer aus der Erstinformation können Sie das Vermittlerregister prüfen, bevor Sie etwas unterschreiben.

Vom ersten Gespräch zur Empfehlung in 6 Schritten

Die Reihenfolge schützt Sie. Sie unterschreiben erst, wenn Sie wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Und Sie kündigen keinen alten Vertrag, bevor ein neuer sicher steht.

Einen Versicherungsmakler beauftragen
  1. 1. Register prüfen

    Sie suchen den Namen oder die Registernummer im Vermittlerregister. Dort steht, ob die Person als Makler oder als Vertreter eingetragen ist.

  2. 2. Erstinformation lesen

    Beim ersten Kontakt muss der Makler Ihnen 12 Angaben machen. Dazu gehören sein Status, seine Registernummer und die Art, wie er bezahlt wird.

  3. 3. Maklervertrag und Vollmacht unterschreiben

    Im Maklervertrag steht, welche Versicherungen der Makler betreut. Mit der Vollmacht darf er in Ihrem Namen mit den Versicherungen sprechen.

  4. 4. Unterlagen mitbringen

    Sie bringen die Unterlagen zu allen Versicherungen mit, die Sie schon haben. Ohne sie kann der Makler Lücken und doppelten Schutz nicht finden.

  5. 5. Bedarf klären

    Der Makler fragt nach Ihren Wünschen, Ihrer Familie, Ihrem Beruf und Ihrem Besitz. Daraus ergibt sich, welche Risiken Sie absichern sollten.

  6. 6. Empfehlung mit Protokoll

    Der Makler vergleicht Angebote und begründet seinen Rat schriftlich. Das Protokoll bekommen Sie, bevor ein neuer Vertrag zustande kommt.

Für Angaben zu Ihrer Gesundheit gilt eine eigene Regel. Braucht der Makler sie, etwa für eine Berufsunfähigkeitsversicherung, muss er Sie ausdrücklich um Ihre Einwilligung bitten. Diese Einwilligung muss klar vom übrigen Vertragstext getrennt sein, und Sie können sie jederzeit widerrufen.

Was Sie zum ersten Termin beim Versicherungsmakler mitbringen

Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto besser kann der Makler Ihre Versicherungen prüfen. Legen Sie alles in eine Mappe oder scannen Sie es vorher ein.

6 Dinge für den ersten Termin

  • Die Versicherungsscheine aller laufenden Verträge, also die Policen mit Vertragsnummer.
  • Die letzte Beitragsrechnung jeder Versicherung.
  • Briefe der Versicherungen zu Beitragserhöhungen oder Vertragsänderungen.
  • Unterlagen zu offenen oder früheren Schäden.
  • Angaben zu Einkommen, Beruf, Familie, Wohnung und Fahrzeugen.
  • Ihre Fragen und Wünsche, auf einem Zettel notiert.

Für eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung fragt der Makler auch nach Ihrer Gesundheit. Legen Sie sich dafür eine Liste Ihrer Arztbesuche, Diagnosen und Behandlungen an. Die Anträge fragen nach solchen Angaben, und Ihre Antworten müssen stimmen.

Was mit Ihren Verträgen passiert, wenn Sie einen Makler beauftragen

Ihre bestehenden Versicherungen laufen unverändert weiter. Mit der Vollmacht bekommt der Makler nur das Recht, sich in Ihrem Namen um sie zu kümmern. Er legt die Vollmacht der jeweiligen Versicherung vor und kann dann für Sie Auskünfte einholen oder Änderungen beantragen, soweit die Vollmacht das erlaubt.

Danach prüft der Makler, ob Ihre Verträge noch zu Ihrem Leben passen. Er sucht nach Lücken, nach doppeltem Schutz und nach Verträgen, die nicht mehr zu Ihrem Bedarf passen. Diese Durchsicht ist die Bestandsaufnahme.

Hatten Sie bisher einen anderen Makler, kündigen Sie den alten Maklervertrag erst, wenn der neue unterschrieben ist. So bleibt kein Tag ohne Betreuung.

Ihr Makler begründet jede Empfehlung schriftlich

Der Makler muss Sie nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf fragen und seinen Rat begründen. Das hält er schriftlich fest, eine E-Mail genügt. Dieses Beratungsprotokoll bekommen Sie, bevor der Vertrag zustande kommt.

Lesen Sie das Protokoll genau. Stimmt etwas nicht mit dem überein, was Sie im Gespräch gesagt haben, lassen Sie es korrigieren. Unterschreiben Sie keinen Verzicht auf Beratung oder Protokoll, denn ein Verzicht kann es Ihnen später schwer machen, Schadensersatz zu bekommen.

Will der Makler Ihnen nur die Verträge weniger Versicherungen anbieten, muss er Sie vorher darauf hinweisen. Dann nennt er Ihnen auch die Versicherungen, die er berücksichtigt hat. Fehlt dieser Hinweis, muss sein Vergleich eine ausreichende Zahl von Versicherungen umfassen.

Häufige Fragen

Was kostet es, einen Versicherungsmakler zu beauftragen?

Einen Versicherungsmakler zu beauftragen kostet Sie meist kein eigenes Geld. Er bekommt eine Provision von der Versicherung, die im Beitrag steckt. Wie er bezahlt wird, muss er Ihnen schon in der Erstinformation sagen.

Muss ich einem Versicherungsmakler alle meine Verträge übergeben?

Nein, Sie entscheiden selbst, welche Verträge Ihr Versicherungsmakler betreuen soll. Das legen Sie im Maklervertrag fest. Je mehr Verträge er kennt, desto besser findet er Lücken und doppelten Schutz.

Darf mein Versicherungsmakler meine alten Versicherungen kündigen?

Ihr Versicherungsmakler darf alte Versicherungen nur kündigen, wenn Ihre Vollmacht das erlaubt. Lassen Sie sich vorher erklären, warum ein Vertrag enden soll. Kündigen Sie erst, wenn die neue Versicherung Sie angenommen hat.

Woran erkenne ich, ob ein Versicherungsbüro ein Makler oder ein Vertreter ist?

Ob ein Versicherungsbüro ein Makler oder ein Vertreter ist, zeigt das Vermittlerregister. Die Registernummer steht in der Erstinformation, die Sie beim ersten Kontakt bekommen. Name und Schild des Büros reichen für diese Prüfung nicht aus.

Was muss ich zum ersten Termin beim Versicherungsmakler mitbringen?

Zum ersten Termin beim Versicherungsmakler bringen Sie die Unterlagen aller laufenden Versicherungen mit. Dazu gehören die Versicherungsscheine und die letzten Beitragsrechnungen. Für eine Berufsunfähigkeits- oder Krankenversicherung hilft eine Liste Ihrer Arztbesuche und Behandlungen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Registrierungen im Versicherungsvermittlerregister, Stand 1. Juli 2026, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK),
  2. Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, Startseite und Suche nach Registrierungsnummer, Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), Vermittlerregister,
  3. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 15: Information des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 59: Begriffsbestimmungen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 60: Beratungsgrundlage des Versicherungsvermittlers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 61: Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 62: Zeitpunkt und Form der Information, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 19: Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 164: Wirkung der Erklärung des Vertreters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 167: Erteilung der Vollmacht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 172: Vollmachtsurkunde, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 7: Bedingungen für die Einwilligung, Verordnung (EU) 2016/679, Text auf dsgvo-gesetz.de,
  13. Datenschutz-Grundverordnung, Artikel 9: Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten, Verordnung (EU) 2016/679, Text auf dsgvo-gesetz.de,
  14. BGH, Urteil vom 10. März 2016, I ZR 147/14: Pflichten des Versicherungsmaklers, Bundesgerichtshof,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

Korrekturweg

Eine falsche Adresse, ein geschlossenes Büro oder ein Büro, das nicht in dieses Verzeichnis gehört, melden Sie über das Kontaktformular. Wir gleichen die Meldung mit der Quelle ab und korrigieren belegte Fehler auf der betroffenen Seite.

Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.