Mit der Maklervollmacht handelt der Makler in Ihrem Namen
Eine Maklervollmacht ist Ihre Erlaubnis, dass der Makler für Sie spricht und unterschreibt. Was er im Rahmen der Vollmacht erklärt, gilt so, als hätten Sie es selbst erklärt. Beantragt er eine Änderung oder kündigt er einen Vertrag, sind Sie daran gebunden.
Die Vollmacht ist etwas anderes als der Maklervertrag. Im Maklervertrag steht, was der Makler für Sie tun muss. Die Vollmacht regelt, was er nach außen in Ihrem Namen tun darf. Ohne Vollmacht kann er gegenüber Ihren Versicherungen nicht für Sie handeln.
Geben Sie eine Maklervollmacht nur jemandem, der im Vermittlerregister als Makler eingetragen ist. Dort standen am 1. Juli 2026 genau 47.244 Versicherungsmakler. Macht der Makler mit der Vollmacht einen Fehler, der Sie Geld kostet, können Sie drei Jahre lang Ersatz verlangen. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie davon erfahren.
Was Ihre Maklervollmacht erlaubt, steht im Text
Wie weit die Vollmacht reicht, bestimmt ihr Text. Der Makler darf nur innerhalb dieser Grenzen für Sie handeln. Lesen Sie die Vollmacht deshalb vor der Unterschrift Zeile für Zeile.
7 Fragen, die Sie an Ihre Vollmacht stellen
- Darf der Makler Auskünfte und Unterlagen zu Ihren Verträgen anfordern?
- Darf er in Ihrem Namen neue Verträge beantragen?
- Darf er bestehende Verträge ändern oder kündigen?
- Darf er Schäden melden und mit der Versicherung über die Zahlung verhandeln?
- Soll die Post der Versicherungen an ihn statt an Sie gehen?
- Darf er andere Personen oder Firmen für sich einschalten?
- Gilt die Vollmacht für alle Ihre Verträge oder nur für einzelne?
Passt Ihnen ein Punkt nicht, streichen Sie ihn oder schreiben Sie eine Grenze dazu. Eine Vollmacht lässt sich auf einzelne Verträge oder einzelne Aufgaben beschränken. Bewahren Sie eine Kopie der unterschriebenen Fassung auf.
Darf der Makler ohne Rückfrage Ihre Versicherung kündigen?
Erlaubt die Vollmacht Kündigungen, ist eine Kündigung durch den Makler wirksam, auch ohne Rückfrage bei Ihnen. Nach dem Maklervertrag muss er aber in Ihrem Interesse handeln und Sie über wichtige Schritte informieren. Kündigt er einen Vertrag, den Sie gebraucht hätten, kann er Ihnen den Schaden ersetzen müssen.
Die Versicherung darf eine Kündigung des Maklers zurückweisen, wenn er die unterschriebene Vollmacht nicht vorlegt. Das muss sie aber ohne Zögern tun. Hatten Sie der Versicherung die Vollmacht vorher selbst mitgeteilt, darf sie die Kündigung aus diesem Grund nicht zurückweisen.
So widerrufen Sie die Maklervollmacht
Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen, auch wenn der Maklervertrag weiterläuft. Eine Frist gibt es nicht. Den Widerruf erklären Sie dem Makler oder der Versicherung, am sichersten beiden.
Die Versicherungen brauchen den Widerruf aus einem einfachen Grund. Haben Sie ihnen die Vollmacht selbst mitgeteilt, gilt sie dort weiter, bis Sie ihnen das Ende anzeigen. Eine unterschriebene Vollmacht, die der Makler vorgelegt hat, wirkt fort, bis sie wieder bei Ihnen ist. Der Makler muss sie nach dem Ende zurückgeben und darf sie nicht zurückhalten.
Der Widerruf in 4 Schritten
- Schreiben Sie dem Makler per Brief oder E-Mail, dass Sie die Maklervollmacht ab sofort widerrufen.
- Schicken Sie eine Kopie an jede Versicherung, für die die Vollmacht galt.
- Verlangen Sie die unterschriebene Vollmacht im Original zurück.
- Lassen Sie sich von jeder Versicherung bestätigen, dass sie den Widerruf eingetragen hat.
Wann die Maklervollmacht von selbst endet
Die Vollmacht hängt am Maklervertrag. Endet der Vertrag, endet auch die Vollmacht. Wer den Maklervertrag kündigen will, widerruft im selben Schreiben trotzdem ausdrücklich die Vollmacht, damit es keine Zweifel gibt.
Stirbt Ihr Makler, endet der Maklervertrag in der Regel und mit ihm die Vollmacht. Seine Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich mitteilen. Wer Ihre Verträge danach betreut, entscheiden Sie selbst.
Eine Vollmacht für einen neuen Makler beendet die alte nicht von selbst. Solange Sie die alte nicht widerrufen und den alten Maklervertrag nicht beenden, gelten beide nebeneinander.
Häufige Fragen
Kann ich eine Maklervollmacht jederzeit widerrufen?
Ja, eine Maklervollmacht können Sie jederzeit widerrufen, ohne Frist und ohne Grund. Spätestens mit der Kündigung des Maklervertrags endet sie ohnehin. Sagen Sie den Widerruf auch Ihren Versicherungen, denn dort kann die Vollmacht sonst weiter gelten.
Darf mein Makler mit der Maklervollmacht meine Versicherung kündigen?
Ja, wenn Ihre Maklervollmacht Kündigungen erlaubt, darf der Makler Ihre Versicherung in Ihrem Namen kündigen. Die Kündigung wirkt dann so, als hätten Sie selbst gekündigt. Wollen Sie das verhindern, schreiben Sie in die Vollmacht, dass Kündigungen Ihre schriftliche Zustimmung brauchen.
Braucht eine Maklervollmacht eine bestimmte Form?
Nein, eine Maklervollmacht braucht nach dem Gesetz keine bestimmte Form. Sinnvoll ist sie trotzdem schriftlich mit Ihrer Unterschrift. Legt der Makler bei einer Kündigung keine unterschriebene Vollmacht vor, darf die Versicherung sie zurückweisen, außer Sie hatten ihr die Vollmacht selbst mitgeteilt.
Was passiert mit der Maklervollmacht, wenn mein Makler stirbt?
Stirbt Ihr Makler, endet im Zweifel der Maklervertrag und damit auch die Maklervollmacht. Die Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich mitteilen. Wer Ihre Verträge danach betreut, entscheiden Sie selbst.
Kann ich die Maklervollmacht auf einzelne Verträge beschränken?
Ja, eine Maklervollmacht können Sie auf einzelne Verträge oder einzelne Aufgaben beschränken. Der Makler darf dann nur innerhalb dieser Grenzen in Ihrem Namen handeln. Schreiben Sie die Grenzen deutlich in die Vollmacht.
