Was Sie mit einem Maklervertrag unterschreiben
Mit dem Maklervertrag beauftragen Sie einen Versicherungsmakler, für Sie zu arbeiten. Er sucht Versicherungen aus, vermittelt sie und betreut sie danach. Anders als ein Vertreter arbeitet er nicht im Auftrag einer Versicherung, sondern in Ihrem.
Das Gesetz behandelt den Maklervertrag als Dienstvertrag, bei dem jemand Geschäfte für einen anderen erledigt. Der Makler schuldet Ihnen seine Arbeit und seine Sorgfalt. Dass eine Versicherung Sie annimmt, kann er Ihnen nicht versprechen, denn das entscheidet die Versicherung.
Schon beim ersten Kontakt bekommen Sie die Erstinformation. In diesem Blatt muss der Makler 12 Angaben machen, darunter seinen Namen, seine Registernummer und wie er bezahlt wird. Im Maklervertrag selbst lesen Sie vor allem nach, für welche Ihrer Versicherungen der Makler zuständig sein soll.
Gilt ein Maklervertrag auch ohne Unterschrift?
Ja, das kann er. Das Gesetz schreibt für den Maklervertrag keine Form vor. Ein Vertrag kann deshalb auch im Gespräch zustande kommen, ganz ohne Papier.
Das Gesetz schützt Sie dabei zusätzlich. Wer Ihnen gegenüber auftritt wie ein Versicherungsmakler, wird auch wie ein Makler behandelt. Er hat dann alle gesetzlichen Pflichten eines Maklers.
Ohne Papier ist später aber schwer zu beweisen, was vereinbart war. Bitten Sie deshalb um ein schriftliches Exemplar, bevor der Makler für Sie tätig wird. Heben Sie es zusammen mit der Erstinformation auf.
Welche 6 Pflichten Ihr Makler übernimmt
Ihr Makler steht auf Ihrer Seite und muss deshalb mehr tun als ein Verkäufer. Er fragt Sie nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf. Danach vergleicht er genug Versicherungen und Verträge, um Ihnen fachlich begründet einen davon zu empfehlen.
Will er nur wenige Versicherungen anbieten, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen. Dann muss er Ihnen auch sagen, welche Versicherungen er berücksichtigt hat. Seinen Rat und die Gründe dafür hält er vor dem Vertragsschluss schriftlich fest, eine E-Mail genügt.
| Pflicht des Maklers | Wann | Was Sie davon haben |
|---|---|---|
| Erstinformation mit Registernummer | Beim ersten Kontakt | Sie sehen, ob er als Makler eingetragen ist |
| Fragen nach Ihren Wünschen und Ihrem Bedarf | Vor der Empfehlung | Der Rat passt zu Ihrer Lage |
| Vergleich vieler Angebote | Vor der Empfehlung | Sie bekommen nicht nur die Verträge einer einzigen Versicherung |
| Schriftliche Begründung des Rats | Bevor der Vertrag zustande kommt | Sie haben einen Beweis, falls der Rat falsch war |
| Laufende Betreuung | Solange der Maklervertrag läuft | Er meldet sich, wenn ein Vertrag nicht mehr passt |
| Hilfe im Schadenfall | Wenn ein Schaden passiert | Sie verhandeln nicht allein mit der Versicherung |
Wie weit diese Betreuung geht, hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für Zivilsachen, im Jahr 2016 betont. Der Makler muss laufend prüfen, ob Ihre Verträge noch passen, und Sie ungefragt auf Änderungen hinweisen. 2017 stellte das Gericht klar, dass auch die Hilfe bei einem Schaden dazugehört.
Verletzt der Makler seine Pflichten bei der Beratung, muss er Ihnen den Schaden ersetzen. Das entfällt nur, wenn ihn an dem Fehler keine Schuld trifft. Für Ihren Anspruch haben Sie drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren.
Welche Pflichten Sie als Kunde im Maklervertrag haben
Ihre wichtigste Pflicht haben Sie gegenüber der Versicherung. Fragt sie im Antrag nach Ihrer Gesundheit oder nach anderen Umständen, müssen Sie wahr und vollständig antworten. Das gilt auch, wenn der Makler das Formular für Sie ausfüllt. Sonst darf die Versicherung unter Umständen vom Vertrag zurücktreten.
Die Beiträge zahlen Sie an die Versicherung, so steht es im Versicherungsvertrag. Dem Makler sagen Sie am besten Bescheid, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändert, etwa durch Heirat, ein Kind, einen neuen Beruf oder ein eigenes Haus. Nur dann kann er prüfen, ob Ihr Schutz noch reicht.
Folgen Sie einem gründlichen Rat nicht, haftet der Makler nicht für die Lücke, die daraus entsteht. Das hat das oberste Gericht 2016 entschieden. Er muss seine Empfehlung dann auch nicht ständig wiederholen.
Wer den Makler für seine Arbeit bezahlt
In der Regel bezahlt die Versicherung den Makler. Er bekommt eine Provision, die im Beitrag für Ihren Vertrag enthalten ist. In Verträgen heißt die Provision des Maklers auch Courtage. Am Auftrag ändert das nichts, denn der Makler bleibt nach der Rechtsprechung trotzdem Ihr Interessenvertreter.
Wie der Makler bezahlt wird, muss er Ihnen schon beim ersten Kontakt sagen. In der Erstinformation steht, ob Sie ihn direkt bezahlen oder ob die Provision im Beitrag steckt. Auslagen und ein Honorar schulden Sie nur, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.
Wie ein Maklervertrag für Versicherungen endet
Sie können den Maklervertrag jederzeit kündigen, ohne Frist und ohne Grund. Das Gesetz erlaubt das, weil der Vertrag auf besonderem Vertrauen beruht. Wer seinen Maklervertrag kündigen will, schreibt am besten einen Brief oder eine E-Mail und widerruft darin auch die Vollmacht.
Der Makler darf ebenfalls kündigen, aber nicht zu einem ungünstigen Zeitpunkt. Er muss Ihnen Zeit lassen, einen anderen Berater zu finden. Steht in Ihrem Vertrag eine feste Laufzeit, kommt es auf den genauen Wortlaut an. Lesen Sie Ihren Vertrag und lassen Sie eine solche Klausel im Einzelfall prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Mit dem Maklervertrag endet auch die Maklervollmacht, mit der der Makler in Ihrem Namen gegenüber den Versicherungen handelt. Stirbt Ihr Makler, endet der Vertrag in der Regel ebenfalls. Ihre Versicherungen laufen in allen diesen Fällen weiter, denn sie bestehen zwischen Ihnen und der Versicherung.
Häufige Fragen
Was kostet mich ein Maklervertrag für Versicherungen?
Ein Maklervertrag für Versicherungen kostet Sie in der Regel kein eigenes Honorar. Der Makler bekommt eine Provision von der Versicherung, die im Beitrag enthalten ist. Ein Honorar zahlen Sie nur, wenn Sie das ausdrücklich vereinbart haben.
Ist ein Maklervertrag ohne Unterschrift gültig?
Ja, ein Maklervertrag kann auch ohne Unterschrift gültig sein, weil das Gesetz keine Form vorschreibt. Er kann sogar im Gespräch zustande kommen. Bitten Sie trotzdem um ein schriftliches Exemplar, damit Sie später beweisen können, was vereinbart war.
Wie lange bindet mich ein Maklervertrag?
Ein Maklervertrag bindet Sie nicht fest, denn Sie können ihn jederzeit ohne Frist kündigen. Steht in Ihrem Vertrag eine feste Laufzeit, kommt es auf den genauen Wortlaut an. Lassen Sie eine solche Klausel im Einzelfall prüfen, etwa bei einer Verbraucherzentrale.
Haftet mein Versicherungsmakler, wenn er mich falsch beraten hat?
Ja, ein Versicherungsmakler muss Ihnen den Schaden aus einer falschen Beratung ersetzen. Das entfällt nur, wenn ihn an dem Fehler keine Schuld trifft. Ihr Anspruch verjährt drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben.
Darf mein Versicherungsmakler nur Angebote einer einzigen Versicherung zeigen?
Nein, ein Versicherungsmakler muss seinem Rat genug Versicherungen und Verträge zugrunde legen. Davon darf er nur abweichen, wenn er Sie vorher ausdrücklich auf eine eingeschränkte Auswahl hinweist. Dann muss er Ihnen auch sagen, welche Versicherungen er berücksichtigt hat.
