Wie schnell Sie einen Schaden melden müssen
Sie müssen einen Schaden unverzüglich melden. Das heißt nicht sofort in der nächsten Minute, sondern ohne schuldhaftes Zögern. Wer erst den Urlaub zu Ende macht und dann anruft, obwohl er früher hätte melden können, zögert zu lange.
Eine feste Zahl von Tagen steht nicht im Gesetz. Viele Verträge nennen aber eigene Fristen und Pflichten für den Schadenfall. In den Versicherungsbedingungen heißen diese Pflichten Obliegenheiten, meist stehen sie in einem eigenen Abschnitt. Lesen Sie diesen Abschnitt, bevor Sie etwas am Schaden verändern.
Melden Sie den Schaden lieber einmal zu früh als zu spät. Erfährt die Versicherung auf anderem Weg rechtzeitig vom Schaden, darf sie sich nicht auf eine verspätete Meldung berufen. Darauf sollten Sie sich aber nicht verlassen.
Was Sie direkt nach dem Schaden tun
Zuerst halten Sie den Schaden so klein wie möglich. Das Gesetz verlangt das ausdrücklich. Bei einem Wasserschaden drehen Sie das Wasser ab, bei einem Sturmschaden decken Sie ein offenes Dach notdürftig ab. Die Kosten dafür muss die Versicherung erstatten, soweit Sie die Maßnahme für nötig halten durften, selbst wenn sie nichts gebracht hat.
- Schaden begrenzen, soweit es ohne Gefahr für Sie möglich ist.
- Alles fotografieren, bevor Sie aufräumen oder etwas reparieren lassen.
- Die Versicherung oder Ihren Makler anrufen oder schreiben und den Schaden melden.
- Fragen, was Sie als Nächstes tun sollen, und die Antwort notieren.
- Belege sammeln: Rechnungen, Kaufbelege, Kostenvoranschläge und, nach einem Einbruch, die Anzeige bei der Polizei.
- Beschädigte Sachen aufbewahren, bis die Versicherung sie gesehen hat oder Ihnen erlaubt, sie wegzuwerfen.
Die Versicherung darf Ihnen Anweisungen geben, und Sie müssen sie befolgen, soweit das zumutbar ist. Fragen Sie deshalb nach, bevor Sie einen teuren Auftrag erteilen. So vermeiden Sie Streit darüber, ob eine Reparatur nötig war.
Welche Auskünfte die Versicherung verlangen darf
Nach dem Schaden darf die Versicherung jede Auskunft verlangen, die sie braucht, um den Fall und die Höhe ihrer Zahlung zu prüfen. Belege darf sie verlangen, soweit Sie diese mit vertretbarem Aufwand beschaffen können.
Antworten Sie wahr und vollständig, auch wenn eine Frage unangenehm ist. Eine falsche Angabe kann Sie den ganzen Anspruch kosten. Wissen Sie etwas nicht genau, schreiben Sie das so hin, statt zu raten.
Was ein Fehler bei der Schadenmeldung kostet
Wie streng die Folgen sind, hängt davon ab, wie schwer Ihr Fehler wiegt. Das Gesetz unterscheidet drei Stufen. Wer absichtlich gegen eine Pflicht verstößt, verliert seinen Anspruch. Wer grob fahrlässig handelt, bekommt weniger Geld, je nachdem, wie schwer der Fehler wiegt. Bei leichter Fahrlässigkeit zahlt die Versicherung voll.
| Ihr Fehler | Was die Versicherung darf |
|---|---|
| Absicht | Sie muss nicht zahlen. |
| Grobe Fahrlässigkeit, also ein sehr leichtsinniger Fehler | Sie darf die Zahlung je nach Schwere kürzen. Dass es keine grobe Fahrlässigkeit war, müssen Sie beweisen. |
| Leichte Fahrlässigkeit | Sie muss voll zahlen. |
| Der Fehler hatte keinen Einfluss auf Schaden oder Prüfung | Sie muss trotzdem zahlen, außer Sie haben arglistig getäuscht. |
Die letzte Zeile ist für viele Fälle entscheidend. Haben Sie zu spät gemeldet, die Versicherung konnte den Schaden aber genauso gut prüfen, muss sie zahlen. Das gilt nicht, wenn Sie bewusst getäuscht haben.
Wie Ihr Versicherungsmakler beim Schaden hilft
Ein Versicherungsmakler muss Ihnen auch im Schadenfall helfen, nicht nur beim Abschluss. Das hat der Bundesgerichtshof, das oberste Gericht für Zivilsachen, 2017 entschieden. Er darf sich nicht darauf zurückziehen, dass Sie die Fristen in Ihren Bedingungen selbst hätten lesen können.
Melden Sie den Schaden deshalb auch Ihrem Makler, wenn Sie einen haben, und fragen Sie ihn nach den Fristen Ihres Vertrags. Ein Vertreter arbeitet dagegen für die Versicherung. Er nimmt Ihre Meldung entgegen, vertritt im Streit aber nicht Ihre Seite. Welche Rechte Sie insgesamt haben, erklärt der Ratgeber zu Ihren Rechten gegenüber der Versicherung.
Wann die Versicherung den Schaden bezahlen muss
Die Versicherung muss zahlen, sobald sie den Schaden und die Höhe ihrer Zahlung geprüft hat. Dauert die Prüfung länger als einen Monat nach Ihrer Meldung, dürfen Sie einen Abschlag verlangen. Das ist der Betrag, den sie voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Solange die Versicherung Ihren Anspruch prüft, verjährt er nicht. Die Uhr läuft erst weiter, wenn Sie ihre Entscheidung schriftlich, per E-Mail oder in einem anderen Text bekommen haben. Lehnt sie ab oder zahlt sie zu wenig, zeigt der Ratgeber Versicherung zahlt nicht Ihre nächsten Schritte.
Nach einem Schaden dürfen in der Hausrat-, Gebäude- und anderen Sachversicherungen beide Seiten den Vertrag kündigen. Das geht nur innerhalb eines Monats, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Die Versicherung muss dabei eine Frist von einem Monat einhalten. Ähnliches gilt für die Haftpflichtversicherung.
Häufige Fragen
Wie lange habe ich Zeit, einen Schaden bei der Versicherung zu melden?
Einen Schaden müssen Sie der Versicherung unverzüglich melden, also ohne schuldhaftes Zögern, sobald Sie davon wissen. Eine feste Zahl von Tagen nennt das Gesetz nicht. Ihr Vertrag kann aber eigene Fristen nennen, die Sie einhalten müssen.
Zahlt die Versicherung, wenn ich einen Schaden zu spät melde?
Oft ja, wenn die späte Meldung keinen Einfluss auf die Prüfung hatte. Die Versicherung muss zahlen, soweit Ihr Fehler weder den Schaden noch seine Prüfung verändert hat. Bei grober Fahrlässigkeit darf sie kürzen, bei Absicht oder Täuschung muss sie nicht zahlen.
Darf ich beschädigte Sachen wegwerfen, bevor die Versicherung den Schaden gesehen hat?
Beschädigte Sachen sollten Sie aufbewahren, bis die Versicherung sie gesehen hat oder Ihnen erlaubt, sie zu entsorgen. Die Versicherung darf Auskünfte und Belege verlangen. Fotografieren Sie den Schaden in jedem Fall, bevor Sie aufräumen.
Muss mir mein Versicherungsmakler bei der Schadenmeldung helfen?
Ja, ein Versicherungsmakler muss Ihnen auch bei der Abwicklung eines Schadens helfen. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden. Er muss Sie zum Beispiel auf Fristen in Ihren Versicherungsbedingungen hinweisen.
Kann mir die Versicherung nach einem Schaden kündigen?
Ja, in der Hausrat- und anderen Sachversicherungen dürfen nach einem Schaden beide Seiten kündigen. Das geht nur innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die Versicherung muss eine Kündigungsfrist von einem Monat einhalten.
