Warum eine Versicherung nicht zahlt
Eine Versicherung zahlt nicht, weil sie noch prüft, weil sie den Schaden für nicht versichert hält oder weil sie Ihnen einen Fehler vorwirft. Welcher Grund vorliegt, entscheidet über Ihren nächsten Schritt. Fragen Sie deshalb immer nach einer schriftlichen Begründung.
- Die Prüfung läuft noch. Dann geht es um die Frage, wann die Versicherung zahlen muss.
- Der Schaden ist laut Bedingungen nicht versichert. Dann zählt der genaue Wortlaut Ihres Vertrags.
- Die Versicherung wirft Ihnen vor, eine Pflicht verletzt zu haben, etwa den Schaden zu spät gemeldet zu haben.
- Die Versicherung sagt, Sie hätten beim Abschluss Fragen falsch beantwortet, zum Beispiel zur Gesundheit.
- Ein Beitrag war nicht bezahlt, als der Schaden passierte.
Bei einer verletzten Pflicht darf die Versicherung nicht einfach ablehnen. Bei leichter Fahrlässigkeit muss sie voll zahlen, bei grober Fahrlässigkeit darf sie nur kürzen. Ganz ablehnen darf sie nur bei Absicht. Mehr dazu erklärt der Ratgeber zum Schaden melden.
Wann die Versicherung zahlen muss
Ihr Geld steht Ihnen zu, sobald die Versicherung den Schaden und die Höhe der Zahlung geprüft hat. Eine feste Frist für die Prüfung nennt das Gesetz nicht. Es gibt Ihnen aber ein Druckmittel. Ist die Prüfung einen Monat nach Ihrer Meldung nicht fertig, dürfen Sie einen Abschlag verlangen. Das ist der Betrag, den die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Haben Sie selbst die Prüfung verzögert, etwa weil Unterlagen fehlten, verlängert sich der Monat um diese Zeit. Schicken Sie verlangte Belege deshalb zügig und mit Datum.
Lässt sich die Versicherung danach zu viel Zeit, mahnen Sie die Zahlung schriftlich an. Kommt sie dadurch in Verzug, muss sie Zinsen zahlen. Eine Klausel im Vertrag, die sie von diesen Zinsen befreit, ist unwirksam.
Was Sie Schritt für Schritt tun
Gehen Sie in einer festen Reihenfolge vor. So verlieren Sie keine Frist und haben am Ende alles schriftlich.
- Verlangen Sie eine schriftliche Begründung, falls Sie nur einen Anruf bekommen haben.
- Lesen Sie die genannte Stelle in Ihren Versicherungsbedingungen nach.
- Reichen Sie fehlende Unterlagen nach und setzen Sie eine Frist von zwei bis vier Wochen für die Entscheidung.
- Widersprechen Sie schriftlich und begründet, wenn Sie die Ablehnung für falsch halten.
- Bleibt die Versicherung dabei, beschweren Sie sich beim Versicherungsombudsmann oder, bei Kranken- und Pflegeversicherung, beim Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung.
- Lassen Sie sich beraten, bevor Sie klagen, etwa von einer Verbraucherzentrale, einem Versicherungsberater oder einer Anwältin für Versicherungsrecht.
Was der Versicherungsombudsmann für Sie tun kann
Der Versicherungsombudsmann ist eine Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherungen. Für Sie ist das Verfahren kostenlos, Sie zahlen nur eigene Ausgaben wie Porto. Bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro, also dem Betrag, um den es geht, kann die Ombudsfrau die Versicherung verbindlich zur Zahlung verpflichten. Darüber spricht sie eine Empfehlung aus.
Bevor Sie sich beschweren, müssen Sie der Versicherung sagen, dass Sie ihre Entscheidung nicht hinnehmen. Spätestens mit der Beschwerde muss sie davon wissen. Während des Verfahrens verjährt Ihr Anspruch gegen die Versicherung nicht.
Für die private Kranken- und Pflegeversicherung gibt es eine eigene Stelle, den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Auch sein Verfahren ist kostenlos. Den Weg zum Gericht schneidet Ihnen keine der beiden Stellen ab.
Wo Sie klagen und wann Ihr Anspruch verjährt
Klagen können Sie beim Gericht an Ihrem Wohnort. Sie müssen also nicht in die Stadt reisen, in der die Versicherung sitzt. Will die Versicherung Sie verklagen, muss sie das ebenfalls an Ihrem Wohnort tun.
Ihr Anspruch verjährt nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie davon wussten. Ein Schaden vom März 2026 verjährt also in der Regel am 31. Dezember 2029.
Solange die Versicherung prüft, steht diese Uhr still. Sie läuft erst weiter, wenn Ihnen die Entscheidung schriftlich, per E-Mail oder in einem anderen Text zugegangen ist. Bewahren Sie diese Entscheidung deshalb mit Datum auf. Welche Rechte Sie sonst noch haben, zeigt der Ratgeber zu Ihren Rechten gegenüber der Versicherung.
Häufige Fragen
Wie lange darf sich eine Versicherung mit der Zahlung Zeit lassen?
Eine feste Frist für die Prüfung eines Schadens nennt das Gesetz nicht. Ist die Prüfung aber einen Monat nach Ihrer Meldung nicht fertig, dürfen Sie einen Abschlag verlangen. Das ist der Betrag, den die Versicherung voraussichtlich mindestens zahlen muss.
Was kostet eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann?
Eine Beschwerde beim Versicherungsombudsmann kostet Sie nichts. Sie zahlen nur Ihre eigenen Ausgaben, etwa für Porto oder für einen Anwalt, wenn Sie einen beauftragen.
Ist die Entscheidung des Versicherungsombudsmanns für die Versicherung verbindlich?
Ja, bis zu einem Beschwerdewert von 10.000 Euro kann der Versicherungsombudsmann die Versicherung verbindlich zur Zahlung verpflichten. Bei höheren Beträgen und bei Beschwerden gegen Vermittler spricht er nur Empfehlungen aus. Sie selbst können danach trotzdem klagen.
Wo kann ich gegen meine Versicherung klagen?
Gegen Ihre Versicherung können Sie beim Gericht an Ihrem Wohnort klagen. Verklagt die Versicherung Sie, ist sogar nur das Gericht an Ihrem Wohnort zuständig.
Wann verjährt mein Anspruch gegen die Versicherung?
Ein Anspruch gegen die Versicherung verjährt in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem er entstanden ist. Solange die Versicherung prüft, ist die Verjährung gehemmt. Sie läuft erst weiter, wenn Ihnen die Entscheidung in Textform zugegangen ist.
