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Versicherungsbeitrag nicht bezahlt, was passiert jetzt?

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Haben Sie einen laufenden Beitrag nicht bezahlt, muss Ihnen die Versicherung schriftlich eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Zahlen Sie in dieser Frist, bleibt Ihr Schutz bestehen. Danach ist ein neuer Schaden nicht versichert, und die Versicherung darf kündigen. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung alles nach, läuft der Vertrag weiter.

Zahlungsfrist nach der Mahnung
mindestens 2 Wochen
Versicherungsvertragsgesetz § 38 Absatz 1, Stand 2. Oktober 2026
Nachzahlen nach der Kündigung
innerhalb 1 Monats
Versicherungsvertragsgesetz § 38 Absatz 3, Stand 2. Oktober 2026
Zuschlag bei privater Krankenversicherung
1 Prozent je Monat
Versicherungsvertragsgesetz § 193 Absatz 6, Stand 2. Oktober 2026
Grüner Briefumschlag auf einer Fußmatte im Flur, von oben gesehen
Eine Mahnung der Versicherung sollten Sie sofort öffnen, denn die Zahlungsfrist läuft. Bild: KI generiert.

Was nach einem verpassten Beitrag passiert

Ein verpasster Beitrag kostet Sie nicht sofort den Schutz. Zuerst muss die Versicherung Sie mahnen und Ihnen eine Frist setzen. Erst wenn diese Frist ohne Zahlung abläuft, wird es ernst.

Die Mahnung muss in Textform kommen, also als Brief, E-Mail oder anderer Text. Sie muss den offenen Betrag mit Zinsen und Kosten einzeln nennen und Ihnen sagen, was nach Ablauf der Frist passiert. Fehlt eine dieser Angaben, ist die Fristsetzung unwirksam. Die Kosten der Mahnung darf die Versicherung Ihnen berechnen.

Wann Sie den Versicherungsschutz verlieren

Ist die Frist abgelaufen und haben Sie immer noch nicht bezahlt, muss die Versicherung für einen neuen Schaden nicht zahlen. Das gilt für jeden Schaden, der nach dem Ende der Frist passiert, solange Sie mit der Zahlung im Rückstand sind.

Ein Schaden vor dem Ende der Frist bleibt versichert. Zahlen Sie deshalb auch dann, wenn Sie einen Teil des Betrags für falsch halten, und klären Sie den Streit danach.

Wie Sie den Vertrag nach einer Kündigung retten

Nach Ablauf der Frist darf die Versicherung den Vertrag sofort kündigen. Oft verbindet sie die Kündigung schon mit der Mahnung, dann wird sie mit dem Ende der Frist wirksam. Darauf muss sie Sie ausdrücklich hinweisen.

Sie können die Kündigung trotzdem rückgängig machen. Zahlen Sie den ganzen offenen Betrag innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird sie unwirksam. War die Kündigung schon mit der Mahnung verbunden, läuft der Monat ab dem Ende der Zahlungsfrist.

Eine Lücke bleibt allerdings. Für einen Schaden zwischen dem Ende der Zahlungsfrist und Ihrer Nachzahlung muss die Versicherung nicht zahlen. Je schneller Sie zahlen, desto kürzer ist diese Lücke.

Offene Beiträge in der privaten Krankenversicherung

Eine private Krankenversicherung, die Ihre Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt, darf Ihnen nicht kündigen, auch nicht wegen offener Beiträge. Das Gesetz sieht stattdessen einen eigenen Weg vor.

So läuft es bei offenen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung
  1. Erste Mahnung

    Fehlen Beiträge für zwei Monate, muss die Versicherung Sie mahnen. Für jeden angefangenen Monat Rückstand kommt ein Zuschlag von 1 Prozent dazu.

  2. Zweite Mahnung

    Ist der Rückstand zwei Monate nach der ersten Mahnung noch höher als ein Monatsbeitrag, mahnt sie erneut und nennt die Folgen.

  3. Notlagentarif

    Ist der Rückstand einen Monat später immer noch so hoch, ruht Ihr Vertrag. Sie sind dann im Notlagentarif versichert, der nur das Nötigste zahlt.

Im Notlagentarif zahlt die Versicherung nur die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzen sowie Kosten bei Schwangerschaft und Geburt. Haben Sie Anspruch auf Hilfe vom Jobcenter oder vom Sozialamt, ruht der Vertrag nicht. Das bescheinigt Ihnen auf Antrag die zuständige Stelle.

Was Sie tun, wenn das Geld gerade nicht reicht

Warten Sie nicht, bis die Frist abläuft. Rufen Sie die Versicherung oder Ihren Makler an, sobald Sie wissen, dass ein Beitrag nicht pünktlich kommt. Fragen Sie nach einer Ratenzahlung oder einer Stundung, also einem späteren Zahltermin.

Bei einer Lebensversicherung können Sie verlangen, dass der Vertrag ohne weitere Beiträge weiterläuft. Dann sinkt die spätere Leistung, aber der Vertrag bleibt bestehen, wenn die vereinbarte Mindestleistung erreicht ist. Wird sie nicht erreicht, zahlt die Versicherung Ihnen den Rückkaufswert aus.

Bei der Kfz-Versicherung ist Eile besonders wichtig, denn ohne gültige Haftpflicht dürfen Sie nicht fahren. Welche Versicherungen Pflicht sind und welche Sie notfalls ruhen lassen oder kündigen können, klären Sie am besten mit einer Schuldnerberatung oder der Verbraucherzentrale. Ihre allgemeinen Rechte gegenüber der Versicherung gelten auch hier.

Häufige Fragen

Wie lange habe ich Zeit, eine Mahnung meiner Versicherung zu bezahlen?

Für einen laufenden Beitrag muss Ihnen die Versicherung eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen. Die genaue Frist steht in der Mahnung. Zahlen Sie innerhalb dieser Frist, behalten Sie Ihren Versicherungsschutz.

Bin ich noch versichert, wenn ich einen Versicherungsbeitrag nicht bezahlt habe?

Ja, zunächst bleiben Sie versichert. Erst wenn die Zahlungsfrist aus der Mahnung abgelaufen ist und Sie noch nicht gezahlt haben, muss die Versicherung für neue Schäden nicht zahlen. Ein Schaden vor Fristende bleibt versichert.

Kann die Versicherung kündigen, wenn ich den Beitrag nicht zahle?

Ja, nach Ablauf der Zahlungsfrist darf die Versicherung den Vertrag ohne weitere Frist kündigen. Zahlen Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung alles nach, wird die Kündigung unwirksam. Für Schäden in der Zwischenzeit zahlt die Versicherung trotzdem nicht.

Kann mir die private Krankenversicherung wegen offener Beiträge kündigen?

Nein, eine private Krankenversicherung, die Ihre Pflicht zur Krankenversicherung erfüllt, darf nicht kündigen. Bei längeren Rückständen ruht der Vertrag aber, und Sie sind nur noch im Notlagentarif versichert. Für jeden Monat Rückstand fällt ein Zuschlag von 1 Prozent an.

Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag einer neuen Versicherung nicht bezahle?

Bleibt der erste Beitrag aus, darf die Versicherung vom Vertrag zurücktreten. Passiert vor der Zahlung ein Schaden, muss sie nicht leisten, wenn sie Sie deutlich auf diese Folge hingewiesen hat und Sie die Verspätung zu verantworten haben.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 37: Zahlungsverzug bei Erstprämie, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 38: Zahlungsverzug bei Folgeprämie, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 193 Absätze 6 bis 8: Prämienrückstand und Notlagentarif in der Krankenversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 206: Ausschluss der Kündigung durch den Krankenversicherer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 165: Umwandlung in eine prämienfreie Versicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsaufsichtsgesetz, Paragraf 153: Notlagentarif, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Pflichtversicherungsgesetz, Paragraf 6: Verbot des Gebrauchs unversicherter Fahrzeuge, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.