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Welche Kündigungsfrist gilt für Ihre Versicherung?

Veröffentlicht am , zuletzt aktualisiert am

Eine Versicherung kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres. Die Frist steht in Ihrem Vertrag und liegt zwischen einem und drei Monaten. Endet das Versicherungsjahr Ihrer Kfz-Versicherung am 31. Dezember, ist deshalb der 30. November Ihr letzter Tag. Nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden dürfen Sie oft auch früher kündigen.

Kündigungsfrist im Vertrag
1 bis 3 Monate
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 11 Absatz 3, Stand 20. September 2026
Widerruf bei Lebensversicherung
30 Tage
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 152 Absatz 1, Stand 21. September 2026
Kündigung nach einem Schaden
binnen 1 Monat
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 92 Absatz 2, Stand 21. September 2026
Sanduhr aus Holz auf einem Schreibtisch neben einem kleinen Stapel Briefe
Wer eine Versicherung kündigen will, muss die Frist bis zum Ende des Versicherungsjahres im Blick haben. Bild: KI generiert.

Welche Frist bei einer normalen Kündigung gilt

Die meisten Versicherungen laufen ohne festes Ende und verlängern sich jedes Jahr. Kündigen können Sie dann nur zum Ende des Versicherungsjahres. Die Frist dafür steht in Ihrem Vertrag. Das Gesetz erlaubt eine Frist von mindestens einem und höchstens drei Monaten, und sie muss für Sie und die Versicherung gleich sein.

Haben Sie einen Vertrag für mehr als drei Jahre abgeschlossen, dürfen Sie trotzdem zum Ende des dritten Jahres kündigen und danach zum Ende jedes weiteren Jahres. Die Frist beträgt dann drei Monate. Eine Klausel, nach der sich der Vertrag jeweils um mehr als ein Jahr verlängert, ist unwirksam.

Die Fristen reichen von 1 Monat nach einer Beitragserhöhung oder einem Schaden bis zu 3 Monaten bei langen Verträgen und in der privaten Krankenversicherung. Nach einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung haben Sie 2 Monate Zeit.

Wann und mit welcher Frist Sie eine Versicherung kündigen können, je nach Anlass.
AnlassFristDer Vertrag endet
Vertrag ohne festes Ende1 bis 3 Monate, wie im Vertrag vereinbartzum Ende des Versicherungsjahres
Vertrag für mehr als drei Jahre3 Monatezum Ende des dritten oder eines späteren Jahres
Beitragserhöhung ohne mehr Leistung1 Monat nach dem Brief der Versicherungsofort, frühestens wenn die Erhöhung gilt
Nach einem Schaden1 Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigungspätestens zum Ende des Versicherungsjahres
Private Krankenversicherung3 Monatezum Ende des Versicherungsjahres
Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung2 Monate nach dem Briefwenn die Erhöhung gilt

Warum der 30. November bei der Kfz-Versicherung zählt

Einen Stichtag 30. November schreibt kein Gesetz vor. Er ergibt sich aus einer einfachen Rechnung. Die Kfz-Haftpflicht muss spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt werden. Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, ist der 30. November der letzte Tag.

Für die Kfz-Haftpflicht verlangt das Gesetz außerdem eine schriftliche Kündigung, also einen unterschriebenen Brief. Entscheidend ist, dass er rechtzeitig bei der Versicherung ankommt. Wie Sie den Wechsel Schritt für Schritt angehen, zeigt der Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Wann Sie eine Versicherung früher kündigen dürfen

In einigen Fällen müssen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten. Die Frist beginnt dann meist mit dem Brief der Versicherung. Heben Sie solche Briefe deshalb mit Datum auf.

  • Beitragserhöhung: Erhöht die Versicherung den Beitrag, ohne mehr zu leisten, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach ihrem Brief kündigen. Dasselbe gilt, wenn sie die Leistung kürzt, ohne den Beitrag zu senken.
  • Nach einem Schaden: In der Hausrat-, Gebäude- und anderen Sachversicherungen dürfen beide Seiten nach einem Schaden kündigen, und zwar innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
  • Nach einer Vertragsänderung: Hatten Sie beim Abschluss eine Frage falsch beantwortet, und die Versicherung ändert deshalb den Vertrag, dürfen Sie innerhalb eines Monats kündigen, wenn der Beitrag um mehr als 10 Prozent steigt oder ein Risiko ausgeschlossen wird.
  • Private Krankenversicherung: Nach einer Beitragserhöhung haben Sie 2 Monate Zeit. Werden Sie gesetzlich versicherungspflichtig, dürfen Sie innerhalb von 3 Monaten rückwirkend kündigen.

Bei einer Beitragserhöhung muss die Versicherung Sie im selben Brief auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen. Der Brief muss Sie mindestens einen Monat vor der Erhöhung erreichen. Prüfen Sie deshalb das Datum.

Kündigung der privaten Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung können Sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Erfüllt sie Ihre Pflicht, krankenversichert zu sein, wird die Kündigung aber nur wirksam, wenn Sie nahtlos eine neue Krankenversicherung haben. Den Nachweis müssen Sie innerhalb von zwei Monaten nach der Kündigung erbringen.

Oft ist ein Wechsel in einen anderen Tarif derselben Versicherung der bessere Weg. Die Versicherung muss einen solchen Antrag annehmen, und Ihr angespartes Geld für das Alter bleibt Ihnen erhalten. Für zusätzliche Leistungen darf sie einen Zuschlag, eine Wartezeit oder einen Ausschluss dieser Leistungen verlangen.

In den ersten Tagen widerrufen statt kündigen

Haben Sie eine Versicherung gerade erst abgeschlossen, brauchen Sie keine Kündigungsfrist. Innerhalb von 14 Tagen können Sie den Vertrag ohne Begründung widerrufen, bei der Lebensversicherung innerhalb von 30 Tagen. Die Frist beginnt erst, wenn Sie alle Unterlagen und eine Belehrung über den Widerruf erhalten haben.

Für den Widerruf genügt es, ihn rechtzeitig abzuschicken. Bei einer Kündigung zählt dagegen der Tag, an dem sie bei der Versicherung ankommt.

Wie Sie ohne Lücke zu einem neuen Vertrag wechseln

Beim Wechsel kommt es auf die Reihenfolge an. Wer zuerst kündigt und dann sucht, steht im schlimmsten Fall ohne Schutz da. Bei der Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung kann der Rückweg wegen einer neuen Gesundheitsprüfung teuer oder ganz versperrt sein.

  1. Lesen Sie im Versicherungsschein, wann Ihr Versicherungsjahr endet und welche Kündigungsfrist gilt.
  2. Prüfen Sie, ob ein Widerruf oder ein Sonderkündigungsrecht schneller zum Ziel führt.
  3. Lassen Sie sich den neuen Vertrag bestätigen, bevor Sie den alten kündigen.
  4. Kündigen Sie rechtzeitig und so, dass Sie den Zugang belegen können, bei der Kfz-Haftpflicht mit unterschriebenem Brief.
  5. Verlangen Sie eine Bestätigung, zu welchem Datum der alte Vertrag endet.
Kündigen, widerrufen oder warten?

Haben Sie alle Unterlagen vor weniger als 14 Tagen bekommen?

Ja

Widerrufen Sie den Vertrag. Bei einer Lebensversicherung haben Sie 30 Tage Zeit.

Nein

Haben Sie einen Brief über eine Beitragserhöhung bekommen?

Ja

Kündigen Sie innerhalb eines Monats nach dem Brief, in der privaten Krankenversicherung innerhalb von zwei Monaten.

Nein

Kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres mit der Frist aus Ihrem Vertrag.

Häufige Fragen

Welche Kündigungsfrist gilt für eine Versicherung?

Eine Versicherung kündigen Sie zum Ende des Versicherungsjahres mit der Frist aus Ihrem Vertrag. Sie liegt zwischen einem und drei Monaten und muss für beide Seiten gleich sein. Welche Frist für Sie gilt, steht im Versicherungsschein.

Gibt es einen gesetzlichen Stichtag 30. November für die Kfz-Versicherung?

Nein, ein Datum steht für die Kfz-Versicherung in keinem Gesetz. Die Kfz-Haftpflicht muss aber spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres schriftlich gekündigt werden. Endet das Versicherungsjahr am 31. Dezember, ist deshalb der 30. November der letzte Tag.

Kann ich meine Versicherung nach einer Beitragserhöhung sofort kündigen?

Ja, erhöht die Versicherung den Beitrag, ohne mehr zu leisten, dürfen Sie innerhalb eines Monats nach ihrem Brief kündigen. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens aber ab dem Tag der Erhöhung. Die Versicherung muss Sie auf dieses Recht hinweisen.

Darf ich eine Versicherung nach einem Schaden kündigen?

Ja, in der Hausrat-, Gebäude- und anderen Sachversicherungen dürfen Sie nach einem Schaden kündigen. Das geht innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Die Versicherung hat dasselbe Recht, muss aber eine Frist von einem Monat einhalten.

Kann ich meine private Krankenversicherung einfach kündigen?

Nur mit einem neuen Vertrag. Erfüllt die private Krankenversicherung Ihre Pflicht, versichert zu sein, wird eine Kündigung erst wirksam, wenn Sie innerhalb von zwei Monaten eine lückenlose neue Versicherung nachweisen. Ein Wechsel in einen anderen Tarif derselben Versicherung erhält Ihr angespartes Geld für das Alter.

Wie lange kann ich einen Versicherungsvertrag widerrufen?

Einen Versicherungsvertrag können Sie 14 Tage lang widerrufen, eine Lebensversicherung 30 Tage lang. Die Frist beginnt erst, wenn Sie Versicherungsschein, Bedingungen und eine Belehrung über den Widerruf erhalten haben. Für die Frist zählt das Absenden.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 11: Verlängerung, Kündigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 8: Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 152: Widerruf bei der Lebensversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 40: Kündigung nach Prämienerhöhung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 92: Kündigung nach dem Versicherungsfall, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 205: Kündigung des Versicherungsnehmers in der Krankenversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 204: Tarifwechsel, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 203: Prämien- und Bedingungsanpassung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. BGH, Pressemitteilung Nr. 161/2020 zu den Urteilen IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19 vom 16. Dezember 2020, Bundesgerichtshof,
  10. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 19: Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Pflichtversicherungsgesetz, Paragraf 5a: Dauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.