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Kfz-Versicherung wechseln bis zum 30. November

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Ihre Kfz-Versicherung kündigen Sie schriftlich spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Endet es am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November ankommen. Schließen Sie vorher den neuen Vertrag ab, damit kein Tag ohne Haftpflicht bleibt. Nach einer Beitragserhöhung, einem Schaden oder einem Autokauf dürfen Sie auch außer der Reihe wechseln.

Kündigung vor Ablauf des Jahres
1 Monat
Pflichtversicherungsgesetz § 5a Absatz 1, Stand 2. Oktober 2026
Kündigung nach Beitragserhöhung
binnen 1 Monat
Versicherungsvertragsgesetz § 40 Absatz 1, Stand 2. Oktober 2026
Bescheinigung über Ihre Schäden
binnen 15 Tagen
Pflichtversicherungsgesetz § 5c Absatz 1, Stand 2. Oktober 2026
Autoschlüssel und ein grüner Ordner auf einem Tisch, draußen vor dem Fenster Herbstlaub
Im Herbst ist Wechselzeit für viele Kfz-Versicherungen. Bild: KI generiert.

Bis wann Sie die Kfz-Versicherung kündigen müssen

Ein Vertrag über die Kfz-Haftpflicht läuft ein Jahr und verlängert sich dann um ein weiteres Jahr. Das verhindern Sie nur mit einer Kündigung, die spätestens einen Monat vor Ablauf bei der Versicherung ankommt. Das Gesetz verlangt dafür die schriftliche Form, also einen unterschriebenen Brief.

Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein. Endet es am 31. Dezember, ist der 30. November Ihr letzter Tag. Hat Ihr Vertrag im Mai begonnen und läuft er immer bis Ende April, liegt Ihr Stichtag Ende März. Ein festes Datum für alle schreibt das Gesetz nicht vor. Woher der 30. November kommt, erklärt der Ratgeber zu den Fristen für die Kündigung.

So wechseln Sie die Kfz-Versicherung Schritt für Schritt

Beim Wechsel kommt es auf die Reihenfolge an. Zuerst sichern Sie den neuen Vertrag, dann kündigen Sie den alten. So hat Ihr Auto an keinem Tag keine Haftpflicht.

  1. Lesen Sie im Versicherungsschein, wann Ihr Versicherungsjahr endet und welche Leistungen Sie heute haben.
  2. Vergleichen Sie Angebote mit denselben Leistungen, selbst oder mit einem Versicherungsmakler.
  3. Schließen Sie den neuen Vertrag mit Beginn am Tag nach dem Ende des alten ab.
  4. Kündigen Sie den alten Vertrag schriftlich mit Unterschrift und so, dass er spätestens einen Monat vor Ablauf ankommt.
  5. Verlangen Sie von der alten Versicherung die Bescheinigung über Ihren Schadenverlauf, falls die neue sie braucht.
  6. Prüfen Sie die erste Rechnung der neuen Versicherung und die Schlussrechnung der alten.

Melden Sie ein Auto neu an oder um, braucht die Zulassungsstelle eine Versicherungsbestätigung. Die Versicherung schickt sie elektronisch dorthin. Sie bekommen dafür eine Nummer, die eVB-Nummer, die Sie bei der Zulassung angeben.

Was mit Ihrem Schadenfreiheitsrabatt passiert

Ihr Beitrag hängt stark davon ab, wie viele Jahre Sie ohne Schaden gefahren sind. Damit die neue Versicherung das weiß, muss die alte Ihnen Ihren Schadenverlauf bescheinigen. Das tut sie automatisch, wenn der Vertrag endet, und auf Wunsch jederzeit innerhalb von 15 Tagen.

Wie die neue Versicherung Sie mit dieser Bescheinigung einstuft, steht in ihren eigenen Bedingungen. Fragen Sie vor dem Abschluss, in welche Stufe Sie kommen, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Eine Bescheinigung aus einem anderen Land im Europäischen Wirtschaftsraum muss sie genauso behandeln wie eine deutsche.

Wann Sie die Kfz-Versicherung früher kündigen dürfen

In drei Fällen müssen Sie nicht bis zum Ende des Versicherungsjahres warten.

  • Beitragserhöhung: Erhöht die Versicherung den Beitrag, ohne mehr zu leisten, kündigen Sie innerhalb eines Monats nach dem Brief. Die Erhöhung muss Ihnen mindestens einen Monat vorher angekündigt werden, und die Versicherung muss Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinweisen.
  • Nach einem Schaden: Hat die Versicherung einen Haftpflichtschaden anerkannt oder zu Unrecht abgelehnt, dürfen beide Seiten binnen eines Monats kündigen. Bei der Kasko gilt das ab dem Ende der Verhandlungen über die Entschädigung.
  • Autokauf: Kaufen Sie ein gebrauchtes Auto, geht dessen Versicherung auf Sie über. Sie dürfen sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen. Schließen Sie eine eigene Haftpflicht ab, gilt die alte sogar automatisch als gekündigt.

Kündigt die Versicherung Ihnen nach einem Schaden, muss sie eine Frist von einem Monat einhalten. So bleibt Ihnen Zeit, einen neuen Vertrag zu finden.

Warum kein Tag ohne Kfz-Haftpflicht bleiben darf

Die Kfz-Haftpflicht ist Pflicht für jedes angemeldete Fahrzeug. Wer ohne sie fährt oder einem anderen die Fahrt erlaubt, macht sich strafbar. Es drohen bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe.

Endet Ihre Versicherung ohne Anschluss, darf die Versicherung das der Zulassungsstelle melden. Die Zulassungsstelle muss das Auto dann sofort außer Betrieb setzen. Welche Versicherungen für Sie sonst noch Pflicht sind und welche Rechte Sie gegenüber Ihrer Versicherung haben, erklärt der Ratgeber zu Ihren Rechten gegenüber der Versicherung.

Häufige Fragen

Bis wann muss ich meine Kfz-Versicherung kündigen?

Die Kfz-Versicherung kündigen Sie spätestens einen Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres. Endet es am 31. Dezember, muss die Kündigung bis zum 30. November bei der Versicherung ankommen. Wann Ihr Versicherungsjahr endet, steht im Versicherungsschein.

Muss die Kündigung der Kfz-Versicherung schriftlich sein?

Ja, für die Kfz-Haftpflicht verlangt das Gesetz eine schriftliche Kündigung. Schicken Sie einen unterschriebenen Brief, am besten als Einschreiben. Entscheidend ist, dass er rechtzeitig bei der Versicherung ankommt.

Kann ich die Kfz-Versicherung nach einer Beitragserhöhung kündigen?

Ja, erhöht die Kfz-Versicherung den Beitrag, ohne mehr zu leisten, können Sie innerhalb eines Monats nach dem Brief kündigen. Die Versicherung muss Ihnen die Erhöhung mindestens einen Monat vorher mitteilen und auf das Kündigungsrecht hinweisen.

Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn ich mein Auto verkaufe?

Beim Verkauf geht die Kfz-Versicherung auf den Käufer über. Er kann sie innerhalb eines Monats nach dem Kauf kündigen. Schließt er eine eigene Haftpflicht ab, gilt der übernommene Vertrag automatisch als gekündigt.

Verliere ich beim Wechsel der Kfz-Versicherung meinen Schadenfreiheitsrabatt?

Nicht automatisch. Die alte Kfz-Versicherung muss Ihnen bei Vertragsende bescheinigen, wie Ihr Schadenverlauf war. Mit dieser Bescheinigung stuft die neue Versicherung Sie nach ihren eigenen Regeln ein. Fragen Sie vor dem Abschluss nach Ihrer Stufe.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Pflichtversicherungsgesetz, Paragraf 5a: Dauer des Versicherungsverhältnisses, Kündigungsfiktion, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Pflichtversicherungsgesetz, Paragraf 5b: Versicherungsbestätigung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Pflichtversicherungsgesetz, Paragraf 5c: Bescheinigung über den Schadenverlauf, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Pflichtversicherungsgesetz, Paragrafen 6 und 30: Verbot und Strafe für Fahrten ohne Haftpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 40: Kündigung bei Prämienerhöhung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 92: Kündigung nach Versicherungsfall in der Sachversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 111: Kündigung nach Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragrafen 95 und 96: Veräußerung der versicherten Sache, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Paragraf 49: Versicherungsnachweis, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Fahrzeug-Zulassungsverordnung, Paragraf 51: Maßnahmen bei fehlendem Versicherungsschutz, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.