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Anonyme Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung

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Bei einer anonymen Risikovoranfrage fragt ein Versicherungsmakler oder Versicherungsberater mehrere Versicherer, ob und zu welchen Bedingungen sie Sie versichern würden. Ihr Name und Ihre Anschrift bleiben dabei weg. So kann Sie keine Versicherung wegen Ihrer Vorerkrankungen in die gemeinsame Auskunftei der Versicherer melden. Die Antwort ist eine Einschätzung und noch kein Vertrag.

Speicherdauer in der Auskunftei der Versicherer
4 Kalenderjahre
GDV, Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, Stand 1. Oktober 2025
Längste Speicherdauer in der Auskunftei
10 Jahre
GDV, Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer, Stand 1. Oktober 2025
Kostenlose Selbstauskunft bei der Auskunftei
1 Mal pro Jahr
Verbraucherzentrale, HIS: Recht auf kostenlose Selbstauskunft, Stand 7. Oktober 2025
Geschlossene Mappe mit Gummiband und ein Stift auf einem hellen Tisch
Bei der anonymen Anfrage bleiben Ihr Name und Ihre Daten zunächst beim Makler. Bild: KI generiert.

Was eine anonyme Risikovoranfrage ist

Eine anonyme Risikovoranfrage ist eine Probeanfrage ohne Namen. Sie schildern Ihre Gesundheit, Ihren Beruf und Ihre Hobbys so genau wie in einem Antrag. Ein Makler oder Berater schickt diese Angaben an mehrere Versicherer, aber ohne Ihren Namen und ohne Ihre Anschrift. Jeder Versicherer antwortet, ob und zu welchen Bedingungen er Sie versichern würde.

Der Grund für diesen Umweg liegt bei den Gesundheitsfragen. Die Versicherer bewerten dieselben Angaben sehr unterschiedlich. Laut Verbraucherzentrale hätte ein und dieselbe Person bei manchen Anbietern einen normalen Vertrag bekommen. Bei anderen hätte sie einen Zuschlag gezahlt, und wieder andere hätten sie ganz abgelehnt.

Die Verbraucherzentrale empfiehlt die anonyme Risikovoranfrage allen, die wegen Vorerkrankungen Probleme beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung fürchten. Sie erfahren vorher, wo Sie Chancen haben, und stellen danach nur einen einzigen Antrag mit Ihrem Namen.

Warum die Risikovoranfrage Ihre Gesundheitsdaten schützt

Die Versicherer betreiben eine gemeinsame Auskunftei, das Hinweis- und Informationssystem, kurz HIS. Seit dem 1. Oktober 2025 führt es die Besurance HIS GmbH in Wiesbaden. Versicherer melden dorthin unter anderem erhöhte Risiken. In der Berufsunfähigkeitsversicherung ist das etwa eine risikoreiche Vorerkrankung oder ein besonders gefährlicher Beruf.

Stellt ein Versicherer bei einem Antrag fest, dass er Sie nur mit einem deutlich höheren Beitrag versichern würde, kann er Sie im HIS melden. Ihre Krankheit oder Ihr Beruf steht dort nicht. Ein anderer Versicherer sieht bei seiner Abfrage aber, dass Sie besonders eingestuft wurden. Die Verbraucherzentrale nennt außerdem Meldungen über Anträge, die wegen Vorerkrankungen abgelehnt wurden.

Bei einer anonymen Anfrage kennt der Versicherer weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift. Er kann Sie deshalb nicht melden. Sie landen mit Ihren Vorerkrankungen nicht auf einer Liste und bekommen keine Probleme bei späteren Anträgen.

Wer die Risikovoranfrage für Sie stellt

Eine anonyme Risikovoranfrage stellen Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweist dafür ausdrücklich auf diese beiden Gruppen und macht die Anfrage selbst nicht. Ein Makler arbeitet in Ihrem Auftrag und kann bei vielen Versicherern gleichzeitig anfragen.

Ein Versicherungsberater darf kein Geld und keinen anderen Vorteil von Versicherern annehmen. Er arbeitet deshalb gegen Honorar, das Sie selbst zahlen. Fragen Sie bei Makler und Berater vorher, ob die Anfrage für Sie etwas kostet.

Ob jemand als Makler oder Berater zugelassen ist, zeigt nur das Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern. Am Schild über der Tür sehen Sie den Unterschied oft nicht. Ein Versicherungsvertreter arbeitet im Auftrag einer oder mehrerer Versicherungen und kann nur bei diesen anfragen.

So läuft die anonyme Risikovoranfrage ab

Die Anfrage taugt nur so viel wie Ihre Angaben. Bereiten Sie sie deshalb so gründlich vor wie einen Antrag.

  1. Fordern Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Liste Ihrer Behandlungen und Diagnosen der letzten Jahre an.
  2. Bitten Sie Ihre Arztpraxen um Berichte zu den wichtigsten Behandlungen.
  3. Füllen Sie mit Ihrem Makler oder Berater die Gesundheitsfragen vollständig aus, ohne Ihren Namen und Ihre Anschrift.
  4. Schicken Sie Arztberichte nur mit, wenn Ihr Name und Ihre Anschrift darauf nicht zu lesen sind.
  5. Lassen Sie die Angaben an mehrere Versicherer gehen und vergleichen Sie die Antworten.
  6. Stellen Sie danach den Antrag mit Ihrem Namen bei dem Versicherer, der Sie zu den besten Bedingungen annehmen würde.

Jeder Versicherer kann Sie normal annehmen, einen Zuschlag verlangen, eine bestimmte Krankheit vom Schutz ausnehmen oder ablehnen. Welche Bedingung für Sie tragbar ist, besprechen Sie mit Ihrem Makler oder Berater. Achten Sie dabei auch darauf, wann die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, etwa ab welchem Grad der Berufsunfähigkeit.

Was die Risikovoranfrage nicht garantiert

Die Antwort auf eine Risikovoranfrage ist eine Einschätzung, kein Vertrag. Sie gilt nur für die Angaben, die Sie gemacht haben. Den Vertrag gibt es erst mit Ihrem Antrag und der Annahme durch die Versicherung.

Im Antrag müssen Sie jede Gesundheitsfrage erneut wahr und vollständig beantworten. Was sich seit der Voranfrage an Ihrer Gesundheit geändert hat, gehört mit hinein. Weichen Ihre Angaben von der Voranfrage ab, kann die Versicherung anders entscheiden. Stellen Sie den Antrag deshalb bald nach der Voranfrage.

Mit dem Antrag nennen Sie Ihren Namen. Verlangt die Versicherung dann einen deutlich höheren Beitrag, kann sie Sie im HIS melden. Die Voranfrage schützt Sie also bei den Versicherern, bei denen Sie nur nachgefragt haben, nicht bei dem, den Sie am Ende wählen.

Falsche Antworten im Antrag bleiben gefährlich. Je nach Schwere darf die Versicherung später zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Wie Sie die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung sicher beantworten, entscheidet darüber, ob die Versicherung im Ernstfall zahlt.

Wie Sie prüfen, was das HIS über Sie gespeichert hat

Sie dürfen kostenlos nachfragen, ob und mit welchen Daten Sie im HIS stehen. Die Verbraucherzentrale nennt dafür einmal pro Jahr. Die Selbstauskunft fordern Sie per Post oder über ein Online-Formular bei der Besurance HIS GmbH an. Telefonische Auskünfte gibt es nicht. Für die Auskunft brauchen Sie diese Angaben.

  • Nachname und gegebenenfalls Geburtsname
  • Alle Vornamen
  • Geburtsdatum
  • Aktuelle Anschrift, kein Postfach
  • Frühere Anschriften der letzten fünf Jahre, damit die Auskunft vollständig wird

Ist eine Meldung falsch, haben Sie Anspruch auf Korrektur oder Löschung. Beschweren können Sie sich bei der Besurance HIS GmbH oder bei dem Versicherer, der Sie gemeldet hat. Die Versicherer haben sich verpflichtet, Sie zu informieren, wenn sie Sie melden.

Häufige Fragen

Wird eine Ablehnung bei der anonymen Risikovoranfrage gespeichert?

Nein, bei einer anonymen Risikovoranfrage kennt die Versicherung weder Ihren Namen noch Ihre Anschrift. Sie kann Sie deshalb nicht in der gemeinsamen Auskunftei der Versicherer melden. Das ändert sich, sobald Sie einen Antrag mit Ihrem Namen stellen.

Ist die Antwort auf eine Risikovoranfrage zur Berufsunfähigkeitsversicherung verbindlich?

Nein, die Antwort auf eine Risikovoranfrage ist eine Einschätzung und kein Vertrag. Entscheidend ist der spätere Antrag mit Ihren vollständigen Antworten. Weichen Ihre Angaben ab oder ändert sich Ihre Gesundheit, kann die Versicherung anders entscheiden.

Wer kann eine anonyme Risikovoranfrage stellen?

Eine anonyme Risikovoranfrage stellen Versicherungsmakler und Versicherungsberater für Sie. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz verweist dafür auf diese beiden Gruppen und macht die Anfrage selbst nicht. Ob jemand als Makler oder Berater zugelassen ist, zeigt das Vermittlerregister.

Wie lange speichert das HIS Meldungen der Versicherer?

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherer speichert Meldungen in der Regel vier Kalenderjahre lang, gerechnet ab dem Jahr nach der ersten Speicherung. Kommt vorher eine neue Meldung dazu, verlängert sich die Frist. Höchstens bleiben die Daten zehn Jahre gespeichert.

Muss ich nach einer Risikovoranfrage im Antrag trotzdem alle Gesundheitsfragen beantworten?

Ja, auch nach einer Risikovoranfrage müssen Sie im Antrag jede Gesundheitsfrage wahr und vollständig beantworten. Die Voranfrage ersetzt den Antrag nicht. Falsche Antworten können die Versicherung später zum Rücktritt berechtigen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Berufsunfähigkeit: Wie Sie sich gegen Verlust des Einkommens absichern (Stand 2. Januar 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de,
  2. Häufige Fragen zur Berufsunfähigkeitsversicherung (Stand Januar 2020), Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz,
  3. HIS: Verbraucher sollten Recht auf kostenlose Selbstauskunft nutzen (Stand 7. Oktober 2025), Verbraucherzentrale Bundesverband und Verbraucherzentralen, verbraucherzentrale.de,
  4. Das Hinweis- und Informationssystem (HIS) der Versicherungswirtschaft, Betreiber seit 1. Oktober 2025, Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  5. Das Hinweis- und Informationssystem der deutschen Versicherer: Was es ist und was es leistet (Stand 1. Oktober 2025), Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
  6. Besurance HIS GmbH, kostenlose Selbstauskunft aus dem Hinweis- und Informationssystem, Besurance HIS GmbH, Wiesbaden,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 19: Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 59: Begriffsbestimmungen, Versicherungsvermittler und Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK),
  10. Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns, Abschnitte zur Berufsunfähigkeitsversicherung und Statistik, Versicherungsombudsmann e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.