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Makler hat Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt, wer haftet?

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Hat Ihr Makler die Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt, tragen Sie gegenüber der Versicherung zunächst selbst das Risiko, weil der Makler in Ihrem Auftrag arbeitet. Die Versicherung darf dann je nach Schwere zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Den Schaden muss Ihnen aber der Makler ersetzen, wenn er seine Pflichten schuldhaft verletzt hat.

Pflicht-Haftpflicht des Maklers je Schaden
1.276.000 Euro
Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 12 Absatz 2, Stand 2. Oktober 2026
Rechte der Versicherung enden nach
5 Jahren ab Abschluss
Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 21 Absatz 3, Stand 2. Oktober 2026
Verjährung Ihres Anspruchs gegen den Makler
3 Jahre ab Jahresende
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragrafen 195 und 199, Stand 2. Oktober 2026
Klemmbrett mit leerem Blatt, daneben ein Bleistift und ein Radiergummi
Lesen Sie jeden Antrag selbst durch, auch wenn der Makler ihn für Sie ausgefüllt hat. Bild: KI generiert.

Wer haftet, wenn der Makler die Gesundheitsfragen falsch ausfüllt?

Bei einem falsch ausgefüllten Antrag gibt es zwei getrennte Fragen. Die erste lautet, ob die Versicherung trotzdem zahlen muss. Die zweite lautet, ob Ihr Makler Ihnen den Schaden ersetzen muss. Die Antworten hängen davon ab, wer den Antrag ausgefüllt hat und für wen er arbeitet.

Ein Versicherungsmakler arbeitet in Ihrem Auftrag und nicht für die Versicherung. Was er beim Ausfüllen erfährt, muss sich die Versicherung deshalb nicht zurechnen lassen. Für sie zählt, was in dem Antrag steht, den Sie unterschrieben haben. Ein Versicherungsvertreter arbeitet dagegen im Auftrag der Versicherung. Bei ihm trägt die Versicherung einen großen Teil des Risikos.

Liegt der Fehler beim Makler, ist er Ihr Ansprechpartner für Schadensersatz. Jeder Makler muss dafür eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Sie muss mindestens 1.276.000 Euro für jeden Schaden abdecken und 1.919.000 Euro für alle Schäden eines Jahres.

Warum die Versicherung auf Ihre Unterschrift schaut

Mit Ihrer Unterschrift machen Sie die Antworten zu Ihren eigenen. Stimmen sie nicht, darf die Versicherung je nach Schwere des Fehlers zurücktreten, kündigen oder den Vertrag ändern. Bei einem leichten Versehen darf sie nicht zurücktreten, bei grober Nachlässigkeit oder Absicht schon.

Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht für Zivilsachen, hat dazu 1999 klar entschieden. Das Wissen eines unabhängigen Maklers wird der Versicherung nicht zugerechnet. Daran ändert sich nichts, wenn der Makler mit Antragsformularen dieser Versicherung arbeitet. Auch ein Vermerk im Versicherungsschein, dass der Makler Sie betreut, reicht dafür nicht.

Unterschreibt der Makler den Antrag sogar in Ihrem Namen, zählt sein Wissen wie Ihr eigenes. Auf ein leichtes Versehen können Sie sich dann nur berufen, wenn weder Ihnen noch Ihrem Makler Absicht oder grobe Nachlässigkeit vorzuwerfen ist. Lesen Sie deshalb jeden Antrag selbst, bevor er abgeschickt wird.

Beim Vertreter trägt die Versicherung mehr Risiko

Ein Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Ihre Anträge und Angaben für die Versicherung entgegenzunehmen. Was Sie ihm vor dem Abschluss sagen, haben Sie damit der Versicherung gesagt. Sein Wissen gilt als Wissen der Versicherung. Gerichte nennen den Vertreter deshalb Auge und Ohr der Versicherung.

Haben Sie dem Vertreter eine Krankheit genannt und er hat sie nicht eingetragen, kannte die Versicherung den Umstand also. Sie darf sich dann nicht auf die falsche Antwort im Formular berufen. Außerdem muss die Versicherung beweisen, dass Sie Ihre Pflicht zu wahren Antworten verletzt haben. Schreiben Sie trotzdem auf, was Sie dem Vertreter gesagt haben.

Die Versicherung darf diese Vollmacht ihres Vertreters nicht in ihren Bedingungen einschränken. Eine Klausel, nach der Sie Angaben nur direkt an die Zentrale richten dürfen, gilt Ihnen gegenüber deshalb nicht.

Wann der Makler Ihnen den Schaden ersetzen muss

Ein Makler muss Ihnen den Schaden ersetzen, wenn er seine Pflichten verletzt und das zu vertreten hat. Seine Pflichten gehen weit, weil er Ihre Interessen wahrnimmt. Er muss Ihren Bedarf und Ihr Risiko selbst prüfen und bei Bedarf genauer nachfragen.

Diese Pflicht hat aber eine Grenze. Das Oberlandesgericht Braunschweig, ein Berufungsgericht in Niedersachsen, hat 2018 entschieden, dass ein Makler Ihren Angaben zur Gesundheit vertrauen darf. Das gilt, wenn er Sie vorher auf die Pflicht zu vollständigen und wahren Antworten hingewiesen hat. Außerdem darf es keine ernsthaften Anzeichen für Lücken geben.

Einen Arztbericht, den der Makler nur an die Versicherung weiterleiten sollte, musste er in diesem Fall nicht mit Ihren Antworten abgleichen. Der Kunde hatte seine Krankheiten selbst verschwiegen und bekam keinen Schadensersatz. Haben Sie dem Makler dagegen alles gesagt und er lässt Angaben weg, liegt der Fehler bei ihm.

Wie Sie beweisen, was Sie dem Makler gesagt haben

Im Streit mit dem Makler müssen grundsätzlich Sie beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Der Makler muss aber genau darlegen, wie er Sie beraten hat. Fehlt seine schriftliche Beratungsdokumentation, kann das Gericht Ihnen die Beweisführung erleichtern, bis hin zu einer Umkehr der Beweislast. So hat es der Bundesgerichtshof 2014 entschieden.

  1. Bitten Sie um eine Kopie des vollständig ausgefüllten Antrags, bevor er an die Versicherung geht.
  2. Heben Sie das Beratungsprotokoll auf und verzichten Sie nicht darauf.
  3. Schreiben Sie Ihre Krankheiten und Behandlungen vor dem Termin auf und geben Sie dem Makler eine Kopie, etwa per E-Mail.
  4. Notieren Sie nach dem Gespräch Datum, Uhrzeit, Ort und wer dabei war.
  5. Bewahren Sie alle E-Mails und Briefe mit dem Makler auf, bis der Vertrag endet.

Eine solche Liste per E-Mail zeigt später, was der Makler wusste, als er den Antrag ausgefüllt hat.

Was Sie tun, wenn die Versicherung zurücktritt

Ob die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt, prüft sie erst, wenn Sie die Rente beantragen. Ein Rücktritt kommt deshalb oft erst dann. Bleiben Sie ruhig und prüfen Sie die Erklärung der Versicherung Schritt für Schritt.

  1. Prüfen Sie, ob die Versicherung Sie beim Abschluss auf einem eigenen Blatt vor den Folgen falscher Antworten gewarnt hat.
  2. Prüfen Sie, ob die Versicherung innerhalb eines Monats reagiert hat, nachdem sie von dem Fehler erfahren hat.
  3. Prüfen Sie, ob seit Abschluss mehr als fünf Jahre vergangen sind, bei Absicht oder Täuschung zehn Jahre. Für eine Berufsunfähigkeit, die vor Ablauf dieser Frist begann, gilt sie nicht.
  4. Prüfen Sie, ob der verschwiegene Umstand mit Ihrer Berufsunfähigkeit überhaupt etwas zu tun hat. Ist das nicht so, muss die Versicherung trotzdem zahlen, außer bei bewusster Täuschung.
  5. Informieren Sie Ihren Makler schriftlich und verlangen Sie, dass er den Schaden seiner Berufshaftpflichtversicherung meldet.

Lassen Sie sich früh beraten, etwa von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht, einem Versicherungsberater mit Erlaubnis oder einer Verbraucherzentrale. Beim Versicherungsombudsmann können Sie sich kostenlos beschweren. Über Beschwerden gegen Vermittler spricht er nur Empfehlungen aus.

Ihr Anspruch gegen den Makler verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und Sie wussten, dass der Makler ihn verursacht hat. Wer die Gesundheitsfragen bei der Berufsunfähigkeitsversicherung beim nächsten Antrag selbst Zeile für Zeile prüft, vermeidet den nächsten Streit.

Häufige Fragen

Haftet der Versicherungsmakler, wenn er die Gesundheitsfragen falsch ausgefüllt hat?

Ja, der Versicherungsmakler haftet, wenn er seine Pflichten schuldhaft verletzt hat und Ihnen dadurch ein Schaden entsteht. Hat er Sie auf die Pflicht zu vollständigen Antworten hingewiesen und gab es keine Anzeichen für Lücken, darf er Ihren Angaben aber vertrauen. Dann haftet er in der Regel nicht.

Kann die Versicherung zurücktreten, wenn mein Makler den Antrag ausgefüllt hat?

Ja, die Versicherung kann auch dann zurücktreten, wenn Ihr Makler den Antrag ausgefüllt hat. Der Makler arbeitet in Ihrem Auftrag, deshalb muss sich die Versicherung sein Wissen nicht zurechnen lassen. Beim Versicherungsvertreter ist das anders, denn sein Wissen gilt als Wissen der Versicherung.

Wer muss beweisen, dass ich dem Makler meine Krankheiten genannt habe?

Im Streit mit dem Makler müssen grundsätzlich Sie beweisen, dass er einen Fehler gemacht hat. Der Makler muss aber genau darlegen, wie er beraten hat. Fehlt seine Beratungsdokumentation, kann das Gericht Ihnen die Beweisführung erleichtern, bis hin zu einer Umkehr der Beweislast.

Wie lange kann ich Schadensersatz von meinem Versicherungsmakler verlangen?

Ihr Anspruch auf Schadensersatz gegen den Versicherungsmakler verjährt in der Regel nach drei Jahren. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von Schaden und Verursacher wussten.

Was ändert sich, wenn ein Versicherungsvertreter die Gesundheitsfragen ausgefüllt hat?

Beim Versicherungsvertreter trägt die Versicherung mehr Risiko, denn er nimmt Ihre Angaben für sie entgegen. Was Sie ihm gesagt haben, gilt als der Versicherung gesagt. Kannte sie so den verschwiegenen Umstand, darf sie sich nicht auf die falsche Antwort im Formular berufen.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 19: Anzeigepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 20: Vertreter des Versicherungsnehmers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 21: Ausübung der Rechte des Versicherers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 61: Beratungs- und Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 63: Schadensersatzpflicht des Versicherungsvermittlers, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 69: Gesetzliche Vollmacht des Versicherungsvertreters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 70: Kenntnis des Versicherungsvertreters, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 72: Beschränkung der Vertretungsmacht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 22. September 1999, IV ZR 15/99: Keine Wissenszurechnung beim unabhängigen Versicherungsmakler, Bundesgerichtshof, Volltext bei lexetius.com,
  10. Oberlandesgericht Braunschweig, Beschluss vom 28. Dezember 2018, 11 U 94/18: Pflichten des Versicherungsmaklers bei den Gesundheitsfragen, Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS),
  11. Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. November 2014, III ZR 544/13: Beweislast und fehlende Beratungsdokumentation, Bundesgerichtshof,
  12. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 12: Umfang der Berufshaftpflichtversicherung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195: Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 199: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Das Schlichtungsverfahren: Kosten, Beschwerdewert bis 100.000 Euro, verbindlich bis 10.000 Euro, Versicherungsombudsmann e. V.,

Einsatz von Sprachmodellen

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.