Was schuldet Ihnen ein Versicherungsvermittler bei der Beratung?
Versicherungsvermittler ist jeder, der Ihnen beruflich Versicherungen vermittelt. Das ist der Makler, der in Ihrem Auftrag sucht, und der Vertreter, der für eine oder mehrere Versicherungen arbeitet. Für beide gilt dieselbe Grundpflicht, und sie besteht aus vier Schritten. Alle vier müssen erledigt sein, bevor der Vertrag zustande kommt.
- Der Vermittler fragt nach Ihren Wünschen, Ihrem Bedarf und Ihrer Lage.
- Er berät Sie, welcher Vertrag dazu passt.
- Er nennt Ihnen die Gründe für jeden Rat, den er gibt.
- Er hält Ihre Wünsche, seinen Rat und die Gründe fest und gibt Ihnen das auf Papier oder als Datei.
Diese Notiz heißt Beratungsprotokoll oder Beratungsdokumentation. Schon vor der Beratung kommt eine weitere Pflicht dazu. Beim ersten Kontakt muss der Vermittler Ihnen die Erstinformation geben, ein Blatt mit 12 Pflichtangaben. Darauf stehen etwa sein Name, ob er als Makler oder Vertreter arbeitet, seine Registernummer und wie er bezahlt wird. Auch die Schlichtungsstelle für Streitfälle muss dort stehen.
Über allem steht eine allgemeine Regel. Jeder Vermittler muss ehrlich, redlich und professionell in Ihrem bestmöglichen Interesse handeln. Das gilt für die Beratung genauso wie für alles, was er Ihnen schreibt.
Gilt die Beratungspflicht für Makler und Vertreter gleich?
Fragen, beraten, begründen und festhalten müssen Makler und Vertreter gleichermaßen. Ein Unterschied liegt in der Auswahl, aus der sie Ihnen etwas empfehlen.
Ein Versicherungsmakler muss genug Verträge und Versicherer vom Markt vergleichen, damit er Ihnen fachlich begründet den passenden Vertrag empfehlen kann. Eine feste Zahl nennt das Gesetz nicht. Vergleicht er nur wenige Versicherer, muss er Sie vorher ausdrücklich darauf hinweisen. Dann nennt er Ihnen auch die Versicherer, die er geprüft hat.
Ein Vertreter muss Ihnen sagen, für welche Versicherer er arbeitet und ob er nur für diese tätig ist. Auch er nennt die Versicherer, deren Verträge er Ihnen anbietet. Diese Angaben bekommen Sie, bevor Sie den Antrag unterschreiben.
Schließen Sie ohne Vermittler direkt bei einer Versicherung ab, muss die Versicherung Sie selbst befragen und beraten, soweit es dafür Anlass gibt. Diese Pflicht der Versicherung entfällt, wenn ein Makler den Vertrag vermittelt. Dann ist allein der Makler für die Beratung zuständig.
Wie ausführlich muss die Beratung sein?
Wie gründlich ein Vermittler Sie befragen und beraten muss, hängt vom Vertrag und von Ihnen ab. Je schwieriger ein Vertrag zu verstehen ist, desto mehr muss er fragen und erklären. Auch Ihre Person und Ihre Lage zählen. Der Aufwand soll aber in einem vernünftigen Verhältnis zum Beitrag stehen.
Eine einfache Reisegepäckversicherung braucht deshalb kein langes Gespräch. Bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Altersvorsorge muss der Vermittler dagegen genau nachfragen, weil Sie sich dort für viele Jahre binden.
Der Bundesgerichtshof, das oberste deutsche Gericht für Zivilsachen, hat 2016 beschrieben, was ein Makler dabei klären muss. Er muss herausfinden, welche Risiken Sie absichern sollten und wie Sie das am wirksamsten tun. Dazu gehört, bei welcher Versicherung das möglich ist und was welcher Schutz kostet. Der pauschale Rat, einfach alles abzusichern, ohne Ihren Fall zu prüfen, reicht nicht.
3 Papiere, die Ihnen vor dem Abschluss zustehen
Bevor ein Vertrag zustande kommt, sollten Sie drei Papiere in der Hand haben. Jedes kommt zu einem eigenen Zeitpunkt.
- Die Erstinformation bekommen Sie beim ersten Kontakt. Sie zeigt, mit wem Sie es zu tun haben.
- Die Vertragsbedingungen schickt Ihnen die Versicherung rechtzeitig, bevor Sie den Antrag unterschreiben.
- Das Beratungsprotokoll mit Ihren Wünschen, dem Rat und den Gründen bekommen Sie, bevor der Vertrag zustande kommt.
Alle drei bekommen Sie in Textform. Das heißt auf Papier oder als Datei, die Sie speichern können, etwa als E-Mail oder PDF. Ein gutes Beratungsprotokoll bei der Versicherung gibt Ihre Wünsche in Ihren eigenen Worten wieder und nennt Gründe, die zu Ihrer Lage passen.
Endet die Beratungspflicht mit der Unterschrift?
Beim Makler endet sie nicht. Er arbeitet in Ihrem Auftrag, und zu seiner Arbeit gehört auch die Hilfe bei der Verwaltung Ihrer Verträge, vor allem im Schadenfall. Der Bundesgerichtshof hat 2017 entschieden, dass ein Makler Ihnen grundsätzlich auch hilft, wenn ein Schaden eintritt. Er muss Sie etwa auf Fristen hinweisen, die in Ihren Bedingungen stehen.
Beim Vertreter trägt die Versicherung diese Aufgabe. Sie muss Sie auch während der Laufzeit beraten, wenn sie dafür einen Anlass erkennt. Ein Gespräch über Ihre Verträge lohnt sich deshalb auch Jahre nach dem Abschluss, zum Beispiel nach einer Heirat, einem Umzug oder einem neuen Job.
8 Warnzeichen für eine verletzte Beratungspflicht
Ob Ihr Vermittler einen Fehler gemacht hat, hängt immer vom Einzelfall ab. Die folgenden Anzeichen sprechen aber dafür, dass er seine Pflicht nicht ernst genommen hat.
- Er hat Sie kaum nach Ihrer Lage gefragt und gleich ein Angebot gezeigt.
- Sie haben beim ersten Kontakt keine Erstinformation bekommen.
- Das Beratungsprotokoll kam erst nach dem Vertragsschluss oder gar nicht, ohne dass Sie das so wollten.
- Im Protokoll stehen nur vorgedruckte Sätze statt Ihrer Wünsche und konkreter Gründe.
- Man hat Ihnen einen Verzicht auf Beratung zum Unterschreiben hingelegt, obwohl Sie beraten werden wollten.
- Er riet Ihnen, eine alte Lebensversicherung zu kündigen, ohne die Nachteile des Wechsels zu erklären.
- Er empfahl, einfach alles abzusichern, ohne Ihren Fall zu prüfen.
- Ein Makler hat nur wenige Versicherer verglichen, ohne Ihnen das vorher zu sagen.
Zum Wechsel einer Lebensversicherung hat der Bundesgerichtshof 2014 klar geurteilt. Ein Vermittler muss dabei auf die Folgen und Risiken der Kündigung hinweisen. Sonst verletzt er seine Pflicht.
Was passiert, wenn der Vermittler seine Beratungspflicht verletzt?
Verletzt ein Vermittler seine Pflicht zu beraten, zu vergleichen oder alles festzuhalten, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der daraus entsteht. Er kommt nur davon, wenn er beweist, dass ihn keine Schuld trifft. Den Fehler, den Schaden und den Zusammenhang zwischen beiden müssen grundsätzlich Sie zeigen.
Dabei hilft Ihnen das Protokoll. Fehlt darin ein wichtiger Hinweis völlig, muss der Vermittler beweisen, dass er ihn trotzdem gegeben hat. So hat es der Bundesgerichtshof 2014 entschieden.
Bei einem Makler steht am Ende meist seine Berufshaftpflicht für den Schaden ein. Das ist eine Versicherung für Fehler bei seiner Arbeit, ohne die er keine Erlaubnis bekommt. Die Haftung des Versicherungsmaklers für Beratungsfehler greift auch, wenn er Ihnen später im Schadenfall nicht richtig hilft.
Für Ihren Anspruch haben Sie drei Jahre Zeit. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem Sie vom Fehler und vom Schaden erfahren haben oder hätten erfahren müssen. Lenkt der Vermittler nicht ein, können Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann wenden, eine Schlichtungsstelle für Streit ohne Gericht. Lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht beraten, wenn es um viel Geld geht.
Häufige Fragen
Muss mich ein Versicherungsvertreter genauso beraten wie ein Makler?
Ja, ein Versicherungsvertreter muss Sie genauso befragen, beraten und jeden Rat begründen wie ein Makler. Er muss aber nicht den ganzen Markt vergleichen. Dafür muss er Ihnen sagen, für welche Versicherer er arbeitet und ob nur für diese.
Darf mir ein Versicherungsvermittler einen Vertrag ohne Beratung vermitteln?
Ja, aber nur wenn Sie vorher ausdrücklich auf die Beratung verzichtet haben. Dieser Verzicht braucht eine eigene, unterschriebene Erklärung mit einer Warnung vor den Folgen. Bei einem Abschluss online oder am Telefon reicht ein Verzicht in Textform, etwa per E-Mail.
Muss mich auch die Versicherung beraten, wenn ich ohne Vermittler abschließe?
Ja, schließen Sie direkt bei einer Versicherung ab, muss die Versicherung Sie selbst befragen und beraten, soweit es dafür Anlass gibt. Sie muss den Rat und die Gründe ebenfalls festhalten. Vermittelt ein Makler den Vertrag, entfällt diese Pflicht der Versicherung.
Muss mein Versicherungsmakler mir auch nach dem Vertragsschluss helfen?
Ja, ein Versicherungsmakler muss Ihnen grundsätzlich auch im Schadenfall helfen. Das hat der Bundesgerichtshof 2017 entschieden. Er muss Sie zum Beispiel auf Fristen hinweisen, die Sie gegenüber Ihrer Versicherung einhalten müssen.
Wie viele Stunden muss sich ein Versicherungsvermittler im Jahr weiterbilden?
Ein Versicherungsvermittler muss sich 15 Stunden pro Kalenderjahr weiterbilden. Das gilt auch für seine Mitarbeiter, die direkt beraten. Verstöße gegen diese Pflicht können Sie der zuständigen Industrie- und Handelskammer melden.
