Versicherungsmakler

Ratgeber

Wo kann ich mich über einen Versicherungsmakler beschweren?

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Über einen Versicherungsmakler beschweren Sie sich zuerst schriftlich bei ihm selbst. Hilft das nicht, wenden Sie sich kostenlos an den Versicherungsombudsmann, bei einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung an den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Verstöße gegen seine Berufspflichten melden Sie der IHK. Schadensersatz erzwingen kann nur ein Gericht.

Kosten der Schlichtung für Sie
0 Euro
Versicherungsombudsmann, Verfahrensordnung für Vermittlerbeschwerden, Paragraf 8, Stand 23. November 2016
Höchstdauer ab vollständigen Unterlagen
90 Tage
Versicherungsombudsmann, Verfahrensordnung für Vermittlerbeschwerden, Paragraf 6, Stand 23. November 2016
Erfolgreiche Beschwerden gegen Vermittler 2025
31,7 Prozent
Versicherungsombudsmann, Jahresbericht 2025, Stand 31. Dezember 2025
Briefablage mit einem versiegelten Umschlag und einem Kugelschreiber auf einem Schreibtisch
Eine Beschwerde schicken Sie schriftlich und mit Datum, damit Sie den Verlauf belegen können. Bild: KI generiert.

Wo Sie eine Beschwerde über Ihren Makler einreichen

Eine Beschwerde über einen Versicherungsmakler kann an mehreren Stellen landen. Welche die richtige ist, hängt davon ab, was Sie erreichen wollen. Wollen Sie Geld zurück, helfen der Makler selbst, eine Schlichtungsstelle oder ein Gericht. Wollen Sie, dass jemand sein Verhalten als Makler prüft, ist die Industrie- und Handelskammer zuständig, kurz IHK.

Viele Beschwerden betreffen die Beratungspflicht des Versicherungsvermittlers, etwa einen Vertrag, der nicht zu Ihrem Bedarf passt. Die Schlichtung kostet Sie nichts. Nur bei einer offensichtlich missbräuchlichen Beschwerde kann der Versicherungsombudsmann höchstens 30 Euro verlangen. Eine Klage ist dagegen ein Kostenrisiko, denn wer verliert, zahlt das Gericht und den Anwalt der Gegenseite.

Was die einzelnen Stellen bei einer Beschwerde über einen Versicherungsmakler für Sie tun können.
StelleWas sie für Sie tutBekommen Sie dort Geld?
Der Makler selbstPrüft Ihre Beschwerde und muss Ihnen begründet antwortenJa, wenn er einlenkt
VersicherungsombudsmannPrüft den Streit und schlägt eine Einigung vorJa, wenn beide Seiten dem Vorschlag folgen
Ombudsmann Private Kranken- und PflegeversicherungSchlichtet Streit um die Vermittlung einer privaten Kranken- oder PflegeversicherungJa, wenn beide Seiten dem Vorschlag folgen
IHKPrüft, ob der Makler seine Berufspflichten einhältNein
GerichtEntscheidet verbindlich über Ihren AnspruchJa, mit einem Urteil

Die erste Beschwerde geht an den Makler selbst

Beginnen Sie mit einem Brief oder einer E-Mail an Ihren Makler. Schildern Sie, was schiefgelaufen ist, was Sie verlangen und bis wann. Das ist keine Formsache. Ohne diesen Schritt weist der Versicherungsombudsmann Ihre Beschwerde in der Regel ab.

2025 scheiterte jede fünfte unzulässige Beschwerde gegen Vermittler genau daran. Die Kunden hatten ihren Anspruch vorher nicht beim Vermittler angemeldet. Sie dürfen den Makler aber anschreiben und gleichzeitig die Schlichtung beantragen.

Jeder Makler mit Erlaubnis muss Beschwerden ordentlich bearbeiten. Er muss den Eingang bestätigen, Ihre Beschwerde umfassend prüfen und Ihnen zügig in verständlicher Sprache antworten. Lehnt er ab, muss er die Gründe erklären und Ihnen sagen, wie Sie weiter vorgehen können. Die Anschrift der zuständigen Schlichtungsstelle steht schon in seiner Erstinformation.

Was die Schlichtung beim Versicherungsombudsmann bringt

Der Versicherungsombudsmann ist eine staatlich anerkannte Schlichtungsstelle. Er soll Streit ohne Gericht beilegen und ist auch für Beschwerden über Vermittler zuständig. Ihr Makler muss an dem Verfahren teilnehmen.

Die Beschwerde reichen Sie am einfachsten online ein, aber auch per Brief, E-Mail oder Telefon. Legen Sie Protokoll, Antrag, Police und Ihren Schriftwechsel bei. Die Schlichtungsstelle holt dann eine Stellungnahme des Maklers ein und prüft den Fall nach Recht und Gesetz.

Das Verfahren soll spätestens 90 Tage nach Eingang aller Unterlagen enden. 2025 dauerte es ab diesem Zeitpunkt im Schnitt 61,8 Tage. Am Ende steht ein Vorschlag zur Einigung oder eine begründete Bewertung. Für den Makler ist das Ergebnis nicht bindend. Trotzdem waren 2025 von den zulässigen Beschwerden gegen Vermittler 31,7 Prozent ganz oder teilweise erfolgreich.

Nicht jeder Ärger passt in dieses Verfahren. Die Schlichtungsstelle prüft nur Streit, der mit der Vermittlung eines Vertrags zusammenhängt. Geht es allein um die Betreuung bestehender Verträge, ist sie nicht zuständig. Ein Fehler im Schadenfall gehört nur dazu, wenn er mit der Vermittlung eines neuen Vertrags zusammenhängt. 2025 scheiterten 59 Prozent der unzulässigen Beschwerden gegen Vermittler daran, dass dieser Zusammenhang fehlte.

Geht es um einen Vertreter, prüft die Schlichtungsstelle die Beschwerde meist als Beschwerde gegen die Versicherung, für die er arbeitet. Dann kann sie die Versicherung bis zu einem Wert von 10.000 Euro verbindlich zur Zahlung verpflichten.

Wann der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung zuständig ist

Geht es um die Vermittlung einer privaten Kranken- oder Pflegeversicherung, ist der Versicherungsombudsmann nicht zuständig. Dafür gibt es den Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung. Er schlichtet auch Streit mit Maklern, wenn es um eine solche Versicherung geht. Voraussetzung ist, dass die betroffene Krankenversicherung an seinem Verfahren teilnimmt.

Auch dieses Verfahren ist für Sie kostenlos. Ihre eigenen Auslagen und einen Anwalt zahlen Sie aber selbst. Den Antrag stellen Sie in Textform, also per Brief, E-Mail oder online. Der Ombudsmann macht einen Vorschlag zur Einigung, eine bindende Entscheidung trifft er nicht. Streitigkeiten um höchstens 50 Euro nimmt er nicht an.

Was die IHK bei einer Beschwerde über Makler prüft

Die IHK erteilt Maklern ihre Erlaubnis und überwacht sie. Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Makler sein Büro hat. Sie nimmt Meldungen über Verstöße entgegen, auf Wunsch auch anonym. Typische Fälle sind diese.

  • Der Makler arbeitet ohne Erlaubnis oder steht nicht im Vermittlerregister.
  • Seine Berufshaftpflicht fehlt oder reicht nicht aus.
  • Er bildet sich nicht wie vorgeschrieben weiter.
  • Er hat Ihnen keine Erstinformation gegeben, etwa zu Status, Registernummer oder Bezahlung.
  • Er verspricht Ihnen Geld aus seiner Provision, damit Sie abschließen.

Über Geld entscheidet die IHK nicht, denn Streit um Schadensersatz gehört nicht zu ihren Aufgaben. Bei der IHK Osnabrück zum Beispiel bekommen Sie innerhalb von sieben Tagen eine Eingangsbestätigung. Spätestens nach drei Monaten meldet sie sich mit dem Stand, in umfangreichen Fällen nach sechs.

Bei einem gebundenen Vertreter ohne eigene Erlaubnis ist die Finanzaufsicht BaFin zuständig. Sie beaufsichtigt die Versicherung, für die er arbeitet. Eine Beschwerde bei der BaFin hält keine Fristen an.

Wann eine Klage gegen den Makler sinnvoll ist

Nur ein Gericht kann den Makler zwingen, Schadensersatz zu zahlen. Eine Klage kommt in Frage, wenn er nicht einlenkt, die Schlichtung keine Einigung gebracht hat und Sie Ihren Vorwurf mit Unterlagen belegen können. Sie ist auch der sichere Weg, wenn die Verjährung droht, denn eine Klage hält die Frist an.

Klagen dürfen Sie beim Gericht an Ihrem Wohnort. Bei Beträgen bis 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, und dort brauchen Sie keinen Anwalt. Darüber entscheidet das Landgericht, wo Sie sich anwaltlich vertreten lassen müssen.

Wer den Prozess verliert, zahlt die Gerichtskosten und die Anwaltskosten der Gegenseite. Prüfen Sie deshalb vorher, ob Ihre Rechtsschutzversicherung solche Streitigkeiten abdeckt. Ob Ihre Klage Aussicht hat, hängt an den Bedingungen für die Haftung des Versicherungsmaklers bei einem Beratungsfehler. Lassen Sie sich vor einer Klage beraten, etwa bei der Verbraucherzentrale oder bei einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Versicherungsrecht.

Häufige Fragen

Kostet eine Beschwerde über einen Versicherungsmakler beim Versicherungsombudsmann Geld?

Nein, eine Beschwerde über einen Versicherungsmakler ist beim Versicherungsombudsmann für Sie grundsätzlich kostenlos. Nur bei offensichtlich missbräuchlichen Beschwerden kann er höchstens 30 Euro verlangen. Ihre eigenen Kosten, etwa für Porto oder einen Anwalt, tragen Sie selbst.

Muss sich mein Versicherungsmakler an den Vorschlag des Ombudsmanns halten?

Nein, an den Vorschlag des Versicherungsombudsmanns ist ein Versicherungsmakler nicht gebunden. Er muss aber am Verfahren teilnehmen und Stellung nehmen. Folgt er dem Vorschlag nicht, bleibt Ihnen der Weg zum Gericht offen.

Kann ich mich anonym über einen Versicherungsmakler beschweren?

Ja, Verstöße eines Versicherungsmaklers gegen seine Berufspflichten können Sie der zuständigen IHK auch anonym melden. Eine Schlichtung beim Versicherungsombudsmann geht dagegen nur mit Namen. Dort wird Ihr eigener Streit mit dem Makler geklärt.

Wo kann ich gegen meinen Versicherungsmakler klagen?

Gegen Ihren Versicherungsmakler können Sie beim Gericht an Ihrem eigenen Wohnort klagen. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber das Landgericht. Vor dem Landgericht brauchen Sie einen Anwalt.

Wie lange dauert ein Schlichtungsverfahren gegen einen Versicherungsmakler?

Ein Schlichtungsverfahren gegen einen Versicherungsmakler soll spätestens 90 Tage nach Eingang aller Unterlagen enden. 2025 dauerte es ab diesem Zeitpunkt im Schnitt 61,8 Tage. In schwierigen Fällen kann die Frist verlängert werden.

Hilft die BaFin bei einer Beschwerde über einen Versicherungsmakler?

Die BaFin nimmt auch Beschwerden über Versicherungsmakler an, zuständig ist für Makler aber meist die IHK. Die BaFin prüft, ob eine andere Stelle handeln muss, und sagt Ihnen das. Über Schadensersatz entscheidet sie nicht, und Ihre Fristen laufen weiter.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Verfahrensordnung für Beschwerden im Zusammenhang mit der Vermittlung von Versicherungsverträgen (VermVO), Stand 23. November 2016, Versicherungsombudsmann e. V.,
  2. Das Schlichtungsverfahren: Beschwerden gegen Versicherer und gegen Vermittler, Versicherungsombudsmann e. V.,
  3. Jahresbericht 2025 des Versicherungsombudsmanns, Abschnitte 1.5, 2 und 4.4 zu Beschwerden gegen Vermittler, Versicherungsombudsmann e. V.,
  4. Statut des Ombudsmanns Private Kranken- und Pflegeversicherung, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
  5. Häufige Fragen zum Schlichtungsverfahren des PKV-Ombudsmanns, Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung,
  6. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 214: Schlichtungsstelle, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 215: Gerichtsstand, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 15: Information des Versicherungsnehmers (Erstinformation), Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Versicherungsvermittlungsverordnung, Paragraf 17: Behandlung von Beschwerden, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Gewerbeordnung, Paragraf 34d: Versicherungsvermittler, Versicherungsberater, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Verstöße von Versicherungsvermittlern und -beratern melden, Verfahren für Hinweisgeber, IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim,
  12. Beschwerden über Versicherungsvermittler, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin),
  13. Gerichtsverfassungsgesetz, Paragraf 23: Zuständigkeit der Amtsgerichte, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Zivilprozessordnung, Paragraf 78: Anwaltsprozess, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  15. Zivilprozessordnung, Paragraf 91: Grundsatz und Umfang der Kostenpflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  16. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195: Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  17. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 199: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  18. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 204: Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.