Versicherungsmakler

Ratgeber

Was passiert, wenn Ihr Versicherungsmakler aufhört?

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Wenn Ihr Versicherungsmakler aufhört, laufen Ihre Versicherungen unverändert weiter, denn Ihr Vertrag besteht mit der Versicherung. Verkauft er seinen Kundenbestand, darf ein anderer Makler Ihren Maklervertrag nur mit Ihrer Zustimmung übernehmen. Gesundheitsdaten darf er nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weitergeben. Stirbt der Makler, endet der Maklervertrag in der Regel.

Kündigungsfrist beim Maklervertrag
0 Tage
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 627, Stand 2. Oktober 2026
Information durch den Käufer spätestens nach
1 Monat
Datenschutzkonferenz, Beschluss vom 11. September 2024, Stand 11. September 2024
Verjährung bei Beratungsfehlern
3 Jahre
Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195, Stand 2. Oktober 2026
Leerer Schreibtisch mit gepackten Umzugskartons und Ordnern davor
Gibt ein Makler sein Büro auf, laufen Ihre Versicherungen weiter, nur der Betreuer wechselt. Bild: KI generiert.

Ihre Versicherungen laufen weiter, wenn der Makler aufhört

Ihre Versicherungen bleiben bestehen, wenn Ihr Makler in Rente geht, sein Büro verkauft oder stirbt. Den Vertrag haben Sie mit der Versicherung geschlossen, der Makler hat ihn nur vermittelt. Schutz und Beiträge laufen deshalb weiter wie bisher.

Was sich ändert, ist die Betreuung. Solange niemand Neues zuständig ist, wenden Sie sich direkt an Ihre Versicherung. Das dürfen Sie jederzeit, auch ohne Makler.

Drei Fälle sind zu unterscheiden. Der Makler verkauft seine Kunden an einen anderen Makler, er stirbt, oder er schließt sein Büro ohne Nachfolger. In allen drei Fällen entscheiden Sie mit, wer Ihre Verträge künftig betreut.

Was gilt, wenn der Makler seinen Bestand verkauft?

Mit Bestand meinen Makler ihre Kunden und die Verträge, die sie betreuen. Verkauft Ihr Makler diesen Bestand an einen anderen Makler, kann der Käufer Ihren Maklervertrag nicht einfach übernehmen. Dafür braucht er Ihre Zustimmung.

Das hat einen einfachen Grund. Wer Dienste zugesagt hat, muss sie nach dem Gesetz im Zweifel selbst erbringen. Einen anderen Makler an seine Stelle zu setzen, geht deshalb nur, wenn Sie einverstanden sind.

Manche Maklerverträge enthalten dafür schon eine Klausel im Kleingedruckten. Eine solche Klausel ist nur wirksam, wenn sie den Nachfolger mit Namen nennt oder Ihnen erlaubt, sich dann vom Vertrag zu lösen. Kündigen können Sie den Maklervertrag ohnehin jederzeit.

Anders ist es, wenn das Maklerbüro eine Firma ist, etwa eine GmbH, und nur die Firma selbst einen neuen Eigentümer bekommt. Dann bleibt die Firma Ihr Vertragspartner, und Ihr Maklervertrag läuft unverändert weiter. Passen Ihnen die neuen Eigentümer nicht, können Sie auch dann jederzeit kündigen.

Gesundheitsdaten gehen nur mit Ihrer Einwilligung an den Käufer

Übernimmt der Käufer Ihren Maklervertrag mit Ihrer Zustimmung, darf der alte Makler ihm die Daten geben, die er für die Betreuung braucht. Gesundheitsdaten sind strenger geschützt. Sie dürfen nur mit Ihrer ausdrücklichen und informierten Einwilligung an den Käufer gehen, etwa die Angaben aus einem Antrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Der Käufer muss Sie informieren, dass er Ihre Daten bekommen hat, und zwar spätestens einen Monat nach Erhalt. Dabei muss er Sie auch auf Ihr Recht hinweisen, der Nutzung Ihrer Daten zu widersprechen. So hat es die Datenschutzkonferenz, das gemeinsame Gremium der deutschen Datenschutzbehörden, 2024 festgehalten.

Daten früherer Kunden ohne laufenden Vertrag darf der Käufer nur aufbewahren. Für eigene Zwecke nutzen darf er sie erst, wenn Sie einwilligen. Mit einer Datenauskunft beim Versicherungsmakler erfahren Sie, welche Ihrer Daten beim Käufer gelandet sind.

So reagieren Sie auf den Brief des neuen Maklers

Stellt sich ein neuer Makler als Nachfolger vor, müssen Sie nicht sofort antworten. Prüfen Sie ihn in Ruhe, bevor Sie etwas unterschreiben. Antworten Sie gar nicht, haben Sie auch nicht zugestimmt.

5 Schritte nach dem Brief des Nachfolgers

  1. Prüfen Sie im Vermittlerregister, ob der neue Makler als Versicherungsmakler eingetragen ist.
  2. Lesen Sie genau, was Sie unterschreiben sollen, etwa einen neuen Maklervertrag, eine Vollmacht oder eine Einwilligung für Gesundheitsdaten.
  3. Entscheiden Sie, ob Sie zustimmen, einen anderen Makler wählen oder ohne Makler weitermachen.
  4. Antworten Sie schriftlich, damit Ihre Entscheidung später belegt ist.
  5. Fordern Sie Ihre Unterlagen beim alten Makler an, wenn Sie nicht zustimmen.

Lehnen Sie ab, bleibt Ihr alter Maklervertrag zunächst bestehen. Der alte Makler darf ihn kündigen, muss Ihnen aber Zeit lassen, einen anderen Berater zu finden.

Was passiert, wenn der Versicherungsmakler stirbt?

Stirbt Ihr Makler, endet der Maklervertrag in der Regel mit seinem Tod. Mit dem Vertrag endet auch die Vollmacht. Diese Regel gilt für den Makler als Person. Haben Sie den Vertrag mit einer Firma geschlossen, etwa einer GmbH, bleibt die Firma Ihr Vertragspartner.

Die Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich mitteilen. Droht Ihnen durch Aufschub ein Nachteil, müssen sie dringende Angelegenheiten weiterführen. Das gilt so lange, bis Sie sich selbst um einen neuen Betreuer kümmern können.

Wollen die Erben den Bestand verkaufen, gilt dasselbe wie beim Verkauf durch den Makler. Ein Käufer braucht für die Betreuung Ihre Zustimmung, und Gesundheitsdaten brauchen Ihre ausdrückliche Einwilligung.

Ohne Nachfolger muss der Makler Ihnen Zeit lassen

Gibt Ihr Makler auf, ohne einen Nachfolger zu suchen, muss er den Maklervertrag kündigen. Das darf er nur so tun, dass Sie rechtzeitig einen neuen Berater finden. Lässt er Sie ohne wichtigen Grund zu einem ungünstigen Zeitpunkt allein, muss er Ihnen den Schaden ersetzen, der daraus entsteht.

Verlangen Sie in diesem Fall alle Unterlagen zu Ihren Verträgen. Der Makler muss Ihnen herausgeben, was er für Sie erhalten hat. Auf Wunsch muss er Ihnen auch sagen, wie der Stand bei Ihren Verträgen ist.

Ansprüche wegen früherer Beratungsfehler bleiben bestehen, auch wenn das Büro geschlossen ist. Sie verjähren drei Jahre nach dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben. Ist der Makler gestorben, haften seine Erben für diese Schulden.

Häufige Fragen

Muss ich zustimmen, wenn mein Versicherungsmakler seinen Bestand verkauft?

Nein, dem Verkauf seines Bestands müssen Sie nicht zustimmen. Ohne Ihre Zustimmung geht Ihr Maklervertrag nicht auf den Käufer über. Eine Klausel im Kleingedruckten zählt nur, wenn sie den Nachfolger mit Namen nennt oder Ihnen den Ausstieg erlaubt. Ihre Versicherungen laufen in jedem Fall weiter.

Was passiert mit meinen Versicherungen, wenn mein Makler stirbt?

Ihre Versicherungen laufen weiter, auch wenn Ihr Makler stirbt. Der Maklervertrag endet dagegen in der Regel mit seinem Tod. Seine Erben müssen Ihnen den Tod unverzüglich mitteilen und dringende Angelegenheiten weiterführen, bis Sie selbst vorsorgen können.

Darf mein alter Makler meine Gesundheitsdaten an den Käufer seines Bestands geben?

Gesundheitsdaten darf Ihr alter Makler nur mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung an den Käufer seines Bestands geben. Andere Daten für die Betreuung darf er weitergeben, wenn der Käufer Ihren Vertrag mit Ihrer Zustimmung übernimmt. Der Käufer muss Sie spätestens einen Monat nach Erhalt der Daten informieren.

Wer haftet für Fehler meines Versicherungsmaklers, wenn er aufgehört hat?

Für Beratungsfehler haftet Ihr früherer Versicherungsmakler auch nach dem Ende seines Betriebs. Ist er gestorben, haften seine Erben für diese Schulden. Sie haben drei Jahre Zeit, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem Sie von Schaden und Fehler erfahren haben.

Kann ich nach dem Ende meines Maklers direkt mit der Versicherung sprechen?

Ja, nach dem Ende Ihres Maklers können Sie sich jederzeit direkt an Ihre Versicherung wenden. Ihr Vertrag besteht mit der Versicherung, nicht mit dem Makler. Teilen Sie ihr mit, dass die alte Maklervollmacht nicht mehr gilt.

Quellen und Methodik

Quellen und Lizenzen

  1. Versicherungsvertragsgesetz, Paragraf 1: Vertragstypische Pflichten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  2. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 613: Unübertragbarkeit, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  3. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 309: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit, Nummer 10: Wechsel des Vertragspartners, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  4. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 415: Vertrag zwischen Schuldner und Übernehmer, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  5. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 627: Fristlose Kündigung bei Vertrauensstellung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  6. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 673: Tod des Beauftragten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  7. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 675: Entgeltliche Geschäftsbesorgung, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  8. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 168: Erlöschen der Vollmacht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  9. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 666: Auskunfts- und Rechenschaftspflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  10. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 667: Herausgabepflicht, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  11. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 1967: Erbenhaftung, Nachlassverbindlichkeiten, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  12. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 195: Regelmäßige Verjährungsfrist, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  13. Bürgerliches Gesetzbuch, Paragraf 199: Beginn der regelmäßigen Verjährungsfrist und Verjährungshöchstfristen, Bundesministerium der Justiz, gesetze-im-internet.de,
  14. Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 11. September 2024: Übermittlung personenbezogener Daten an den Erwerber eines Unternehmens im Rahmen eines Asset-Deals, Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK),

Einsatz von Sprachmodellen

Eine KI hat die wiederkehrenden Sätze auf den Seiten formuliert, die Ratgeber und das Glossar mitgeschrieben, Quellen gesucht und die Bilder erzeugt. Die Texte werden vor der Veröffentlichung gelesen. Name, Adresse und Kontaktdaten der Versicherungsbüros stammen dagegen unverändert aus OpenStreetMap. Sie verarbeitet ein festes Programm und keine KI.

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Stand dieser Angaben: 3. Oktober 2026.